Kaufvertrag Grundstück

Diskutiere Kaufvertrag Grundstück im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Ich fasse mal zusammen: - Baut der Vater auf seinem Grundstück ohne Genehmigung des Nachbars ein Gebäude, so kann dieser Rückbau fordern. -...

  1. #21 dimitri, 06.02.2016
    dimitri

    dimitri

    Dabei seit:
    29.05.2013
    Beiträge:
    778
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    nirgendwo
    Ich fasse mal zusammen:

    - Baut der Vater auf seinem Grundstück ohne Genehmigung des Nachbars ein Gebäude, so kann dieser Rückbau fordern.
    - Schenkt der Vater seinem Sohn das Grundstück und "vergisst" dabei die Abmachung weiterzugeben, dann ist für den Sohn alles in Butter. Der Vater wäre Schadensersatzpflichtig - und der Schaden müsste erstmal nachgewiesen werden. Also schon eine deutliche Verbesserung
    - Stirbt der Vater nach der Schenkung, dann kann sich der Nachbar auf die Hinterfüße stellen, es hilft ihm nichts.
    - Stirbt der Vater vor der Schenkung und der Sohn erbt das Grundstück sieht die Sache schon wieder schlechter aus, denn hier ist er Rechtsnachfolger und der Nachbar hat ihn weiterhin in der Hand. Was passiert, wenn der Sohn ausschlägt und das Grundstück an einen Dritten verkauft wird, ohne dass dieser von der Vereinbarung weiß. Aus Punkt zwei folgend, wäre der Nachbar in dem Fall wieder "rechtlos"?
    - Kann der Vater (oder der Sohn in der Eigenschaft als Erbe) umgekehrt die Vereinbarung nach § 314BGB aufkündigen, das Grundstück zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen? Letzteres wird vermutlich schwierig.

    Das ganze ist irgendwie ziemlich skuriel.
     
  2. #22 Ralf Wortmann, 06.02.2016
    Ralf Wortmann

    Ralf Wortmann

    Dabei seit:
    30.09.2009
    Beiträge:
    2.206
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
    Ort:
    Magdeburg
    Das ergibt aber keinen zusammenhängenden Satz. Das würde lauten:

    "Der Käufer verpflichtet sich, für sich und seine Rechtsnachfolger im Eigentum den Kaufgegenstand Garage oder ein Carport."

    Ist kein logischer Satz. Willst du dir nicht vielleicht doch mal die Mühe machen, die ganze Klausel in einem vollständigen Satz wiederzugeben?
     
  3. #23 Ralf Wortmann, 06.02.2016
    Ralf Wortmann

    Ralf Wortmann

    Dabei seit:
    30.09.2009
    Beiträge:
    2.206
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
    Ort:
    Magdeburg
    Doch, dann würde sich der etwaige Schadensersatzanspruch des Verkäufers gegen die Erben des Vaters bzw. dessen Erbengemeinschaft richten.

    Eine käuferseitige Kündigung der Vereinbarung aus wichtigem Grund ist bei keiner der Konstellationen möglich.
     
  4. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Wie verhält es sich diesbezüglich, wenn das Erbe von allen Erben ausgeschlagen wurde?
    Der Staat haftet dann bestimmt nicht.
     
  5. #25 Ralf Wortmann, 06.02.2016
    Ralf Wortmann

    Ralf Wortmann

    Dabei seit:
    30.09.2009
    Beiträge:
    2.206
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
    Ort:
    Magdeburg
    Wenn alle Erben ausschlagen, erbt der Fiskus. Und der haftet dann ebenfalls, begrenzt aber seine Erbenhaftung auf den Nachlass, soweit ich weiß.
     
  6. #26 Bauqualle, 06.02.2016
    Bauqualle

    Bauqualle

    Dabei seit:
    28.06.2013
    Beiträge:
    410
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Rentner
    Ort:
    4711 Duftstadt
    warum stellst du nicht den genauen Text hier rein , dann kann man sich ein besseres Urteil erlauben
     
  7. #27 peterisselburg, 07.02.2016
    peterisselburg

    peterisselburg

    Dabei seit:
    07.12.2015
    Beiträge:
    103
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    elektroniker automatisierungstechnik
    Ort:
    isselburg
    Für unsere Bebauung muss der Nachbar (der Verkäufer ) eine abstands-Baulast auf seinem Grundstück eintragen . Jetzt ist dieses in dem Kaufvertrag auch schon mit vermerkt nur werde ich daraus nicht schlau:
    "Sofern im Zusammenhang mit der Bebauung des kaufgegenstandes von der bauaufsichtsbehörde die Bestellung einer baulast wegen einer abstandsfläche von max 1m zum angrenzenden Flurstück verlangt wird, verpflichtet sich der Verkäufer, diese entsprechende baulast Erklärung bei der Stadt in das baulastenverzeichnis zu Lasten seines flurstückes abzugeben. "

    Heisst das ich muss mit einer Wohnbebauung anstatt 3m Abstand nur 1m Abstand halten , und er muss 2m baulast bei sich eintragen lassen ??
    Falls es wichtig ist wir sind in NRW , meinen Anwalt Jan ich leider noch nicht erreichen können....
     
  8. Dino15

    Dino15

    Dabei seit:
    01.12.2015
    Beiträge:
    289
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    E-Techniker
    Ort:
    73650
    Ich versteh' das so, dass der Verkäufer eine Abstandsfläche von 1m auf seinem Grundstück dulden und als Baulast eintragen lassen muss. Du darfst also 1m näher an die Grenze bauen als ohne diesen Passus.
     
  9. #29 peterisselburg, 09.02.2016
    peterisselburg

    peterisselburg

    Dabei seit:
    07.12.2015
    Beiträge:
    103
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    elektroniker automatisierungstechnik
    Ort:
    isselburg
    Gibt es denn auch eine Möglichkeit , eine grenzbebauung (garage) höher zu bauen als 3m ? Mein Nachbar wäre damit einverstanden, aber eine baulast von 3m möchte er nicht eintragen , da sonst die zu bebauende Fläche zu klein wird, seine Argumentation kann ich verstehen und sehe genauso.
     
  10. #30 Baufuchs, 09.02.2016
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Sobald eine Wohnbebauung näher als 2,5m an eine Nachbargrenze herangebaut wird, wird aus Brandschutzgründen eine sog. "Freiflächenbaulast" erforderlich.

    Die muss einen Abstand von 5m ab Grenzwand haben. Wenn also auf 2m an die Grenze gebaut wird, liegen 3m dieser Baulast auf dem Nachbargrundstück.

    Wenn höher als 3m = Baulast 3m auf Nachbargrundstück.

    3m mittlere Wandhöhe reichen doch für eine Garage i.d.R. völlig aus. Wieso höher als 3m?
     
  11. #31 peterisselburg, 09.02.2016
    peterisselburg

    peterisselburg

    Dabei seit:
    07.12.2015
    Beiträge:
    103
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    elektroniker automatisierungstechnik
    Ort:
    isselburg
    Weil wir auf einen teil der Garage eine Dachterrasse bekommen wofür der Nachbar auch eine baulast von 2m eintragen läßt , so hätten wir aber zwei stufen von wohnbereich zu Dachterrasse , was natürlich kein Problem wäre nur Es wäre Schöne wenn dort keine stufen wären
     
  12. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Sei froh, wenn dort mindestens eine Stufe hinkommt! Zwei sind sogar optimal.
     
  13. #33 Baufuchs, 09.02.2016
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Auch wenn bei einer Grenzgarage mit Wandhöhe <3m ein Teil der Garagendecke als Terrasse genutzt wird, verliert die Garage als Ganzes die Privilegierung.

    Dann reicht keine Baulast von 2m, dann wird Baulast von 3m notwendig. (NRW)
     
  14. #34 El Gundro, 24.02.2016
    El Gundro

    El Gundro

    Dabei seit:
    11.02.2016
    Beiträge:
    177
    Zustimmungen:
    19
    Beruf:
    Projektleiter
    Ort:
    Lichtenau
    Wie bereits mehrfach beschrieben, ist eine solche Klausel erst mal gültig. Sittenwidrig wird das kaum sein, da hätte der Notar sicher vorher eingegriffen. Wäre mir zumindest neu, dass man sittenwidrige Verträge notariell abwickeln kann.
    Interessanter für den TE dürfte sein, ob in dem Vertrag auch etwas dazu steht, ob eine solche Vereinbarung auch bei Wiederverkauf geschlossen werden muss. Wenn Nein, kaufe das Grundstück offiziell deinem Vater ab, baue was Du willst und freue Sich auf die Reaktion des ursprünglichen Eigentümers ;)
    Sollte eine entsprechende Klausel vorhanden sein ... dann bleibt es wohl dabei.
     
Thema: Kaufvertrag Grundstück
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. freiflächenbaulast

    ,
  2. Verkäufer weigert Baugenehmigung carport

Die Seite wird geladen...

Kaufvertrag Grundstück - Ähnliche Themen

  1. Kaufvertrag für Grundstück - was beachten?

    Kaufvertrag für Grundstück - was beachten?: Wir bekommen laut Gemeinde (Verkäufer) in der nächsten Zeit einen Entwurf des Kaufvertrags für das zugeteilte Grundstück. Ich gehe zwar davon aus,...
  2. Kaufvertrag für ein Grundstück

    Kaufvertrag für ein Grundstück: Hello User, bin neu hier :) und habe als neu-bauherrin auch eine Frage :) Heute haben ich den Kaufvertrag für ein Grundstück von der...
  3. Grundstück mit schlechtem Boden -> Rücktritt Kaufvertrag?

    Grundstück mit schlechtem Boden -> Rücktritt Kaufvertrag?: Hallo zusammen, ich hoffe, dass ich hier im Forum jemanden finde, dem ein ähnlicher Fall passiert ist und der mir eventuell Rat geben kann....
  4. Kaufvertrag Grundstück mit Gemeinde

    Kaufvertrag Grundstück mit Gemeinde: Hallo, wir stehen kurz vor Abschluss eines Grundstückskaufvertrags mit unserer Gemeinde. Das Grundstück ist in einem Neubaugebiet, welches die...
  5. Kaufvertrag für ein Grundstück

    Kaufvertrag für ein Grundstück: Hallo Leute, ich habe gerade ein kleines Problem auf meinem Weg zu einem Haus. Ich habe ein Grundstück "gekauft" - oder auch nicht. Ich habe...