Wegerecht...löschen?

Diskutiere Wegerecht...löschen? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Ich würde trotzdem zeitnah versuchen, die Löschungsbewilligungen einzuholen. Stell dir mal vor, einer der berechtigten Nachbarn erwirbt irgendwann...

  1. #21 Ralf Wortmann, 22.03.2016
    Ralf Wortmann

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    Ich würde trotzdem zeitnah versuchen, die Löschungsbewilligungen einzuholen. Stell dir mal vor, einer der berechtigten Nachbarn erwirbt irgendwann das angrenzende Grundstück und kommt auf das Wegerecht zurück, weil er es dann plötzlich doch nutzen kann. Dann wird es schon erheblich schwieriger, das Löschen zu lassen. Oder einer der berechtigten Nachbarn legt gar Nachbarwiderspruch gegen eure Baugenehmigung ein, wegen des zu seinem Gunsten eingetragenen Wegerechts.

    Außerdem überlässt man solche ungelösten Probleme nicht seinen Nachfahren, sondern kümmert sich selbst darum. Stellt euch mal vor, euch passiert was und eure Erben wollen / müssen das Grundstück verkaufen. Solche rechtlichen Altlasten hinterlässt man nach Möglichkeit nicht seinen Kindern.
     
  2. #22 peterisselburg, 28.03.2016
    peterisselburg

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    ...also laut meiner Anwältin ,wurde das Wegerecht auf das ganze belastete Grundstück eingetragen ABER DAS EIGENTLICHE WEGERECHT IST GENAU FESTGELEGT AUF EINEN WEG DER ZUM GRUNDSTÜCK GEHÖRT!!!!!! Dieser Weg ist im Lageplan der dem Kaufvertrag des Grundstücks beigelegt ist ROT gekenzeichnet ,dieses ist auch genauso schriftlich festgehalten.
     
  3. H.PF

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  4. jens

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    Wenn du rasch zur Sache kommen willst, geht s am besten, wenn alle freiwillig zustimmen. Wenn man beschreibt, warum das zu Stande kam (Teilung des Grundstücks) und warum der Eintrag nicht richtig war (örtlich definiertes Wegerecht wurde nicht nur auf der neu entstandene Teilparzelle eingetragen, auf der es gemäss Plan der Begründungsurkunde liegt) und was das für Euch bedeutet, dann kann es rasch gehen.
    Wenn sich einer quer legt (damit kann man Herrn X ärgern, und dem sein Onkel hat mir doch damals auch nicht ...) dann dauert es länger.
    Der andere Weg ist eine Grundbuchberichtigungsurkunde, es sei ein unmögliches und nie ausübbares Wegerecht anlässlich der Teilung irrtümlicherweise auch auf der nicht betroffenen Teilparzelle eingetragen worden, dauert viel länger und geht nicht ohne Anwalt.
    Ihr müsst Euch natürlich vorwerfen, dass ihr Eure Hausaufgaben nicht gemacht habt und bei Einreichung nicht zuerst geprüft habt, ob dem Vorhaben privatrechtliche Dinge (alte Dienstbarkeiten usw.) entgegenstehen.
     
Thema: Wegerecht...löschen?
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