Wasser im Keller /Drainage nicht angeschlossen

Diskutiere Wasser im Keller /Drainage nicht angeschlossen im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, endlich mal ein Forum, wo ich vielleicht mal Antworten auf meine Fragen finde. Ich habe mir letztes Jahr eine Eigentumswohnung in...

  1. #1 tantebina, 09.09.2010
    tantebina

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    Hallo,

    endlich mal ein Forum, wo ich vielleicht mal Antworten auf meine Fragen finde.

    Ich habe mir letztes Jahr eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus gekauft. Diese wurde erst gebaut. Im Dezember bin ich dann eingezogen, Gartenanlage noch nicht gemacht und aussen rum fehlt auch noch einiges.
    Bis Juni ist auch aussen nicht viel passiert, durch schlechtes Wetter usw.
    Ich habe die Wohnung von einem privaten Bauherrn gekauft, der einen Bauleiter hatte, der total dem Alk verfallen war. Darum treten jetzt nach und nach die Probleme auf.

    Im Juni ist uns bei der Kellerterrasse das Wasser reingelaufen. Tja dann wurde ich mit einem Bautrockner ausgestattet. Es wurde dann festgestellt dass die Drainage nicht angeschlossen ist, somit dass Wasser da zurück läuft und bei der Kellerterrassentür rein. Das sollte durch eine Pumpe gelöst werden in der Drainage....meine Frage hierzu, reicht das? Wenn die Pumpe ausfällt, dann steht doch wieder Wasser?
    Auch wurde die Terrasse zu hoch gesetzt, und anscheinend nicht richtig von aussen abgedichtet.

    Im August hatten wir wieder Wasser im Keller, da die Pumpe nach 2 Monaten immer noch nicht da war!!

    Nun habe ich seit 21 Tagen einen Bautrockner mit Schläuchen im Boden usw...
    Der zieht natürlich ziemlich Strom...
    Draussen ist immer noch nicht viel passiert, da sich keiner der Bauarbeiter zuständigt fühlt, und mein Verkäufer sich auch nicht mehr wirklich darum kümmert.

    Habe ihm nun eine Frist von 4 Wochen gegeben mit Aufzählung aller noch offenen Punkte...
    Es fehlen auch noch Trennwände, Mauern usw... (und das nach 10 Monaten)
    Sonst kümmert sich leider keiner im Haus.

    Ich habe auch noch nicht die letzte Rate bezahlt....

    Schön langsam nervt es mich einfach nur noch, da nichts voran geht und der Verkäufer auch keinerlei Meldungen macht ob und wann was passiert.

    Soll ich warten bis die Frist verstrichen ist und dann zum Anwalt gehen???

    Danke für Antworten
     
  2. sepp

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    kannst du mal etwas sortieren,
    du hast einen keller mit terrasse und terrassentüre? wie tief unter gelände?
    hast du einen gully an jener terrasse und wird das regenwasser vom gully in diese drainage geleitet?
    wohin soll das wasser dieser drainage denn gepumpt werden, oder was soll da angeschlossen werden?

    grundsätzlich (wenn keine hangbebauung) sind tieferliegende flächen bzw. deren Öffnungen in der fassade so zu entwässern und zu schützen, daß kein wasser im falle einer flutung des kanals bis rückstauebene (i.d.r. strassenniveau) ins gebäude gelangen kann.
    d.h.
    a. der boden muss versickerungsfähig sein
    wenn nicht!
    b. die ableitung des regenwassers muss dauerhaft gewährleistet sein.
    wenn mechanisch, dann zuerst über rückstauebene gepumpt.
    diese pumpen sollten ein warnsystem im versagensfalle haben.
    aber vielleicht meldet sich noch unser Aqua-Ing.
     
  3. #3 tantebina, 09.09.2010
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    Danke schon mal!!!
     
  4. #4 tantebina, 09.09.2010
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    ah ja sorry, ich bin halt schon so durcheinander mit den Nerven...
    Ja es ist eine Kellerterrasse. Puh ich würde mal sagen 2,5 m unter Gelände und Strassen Niveau. Diese hat einen Gully, der an die Drainage geht. Allerdings ist die Drainage an nichts angeschlossen. Diese soll jetzt mit einer Pumpe versehen werden um das Wasser abzupumpen. Wohin? Keine Ahnung.
     
  5. #5 ecobauer, 09.09.2010
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    Da würde ich als Laie nicht viel rumprobieren und selbst klären wollen, sondern gleich mal jemanden zu Rate ziehen, der sich mit Bau auskennt!!
    Das hört sich ja leider mehr nach Neubau-Ruine an........:mauer
     
  6. #6 tantebina, 10.09.2010
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    ja allerdings, da denkt man sich wenn man was Neues kauft hat man seine Ruhe und dann sowas.

    Meine Frage ist nur, was kann man machen wenn der Bauherr seine Frist die ich ihm gesetzt habe nicht einhält? Gleich zum Anwalt? weil Nachfrist setzten ist ja dann unglaubwürdig oder?

    Es sind auch noch Arbeiten am Haus zu erledigen die nichts mit dem Wasser im Keller zu tun haben.

    Danke
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 10.09.2010
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    Da ist wohl grösserer Murks unterwegs.

    1) Wenn ich nicht irre, dürfen Ablaufstellen von Oberflächenwasser nicht an die Drainage angeschlossen werden - egal, ob diese gegen Rückstau gesichert ist oder nicht!

    2) Ist Niederschlagswasser, dass unterhalb der Rückstauebene anfällt (was bei 2,5 unter Gelände wohl der Fall sein dürfte) über die Rückstauebene zu heben. Ein direkter Anschluß ist auch dann nicht zulässig, wenn ein natürliches Gefälle in den Kanal möglich und eine Rückstausicherung vorhanden wäre!!!

    Einen Anwalt solltest Du Dir in jedem Falle nehmen, alleine schon um zu klären, welche Ansprüche Du gegen:
    • Den Verkäufer
    • Die WEG
    • und ggf die Planer und Ausführenden
    stellen musst und wer gar nicht DEIN Ansprechpartner ist!
     
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