Was haltet ihr von diesem Grundgriss und einer in die Dachhaut eingelassen Gaube?

Diskutiere Was haltet ihr von diesem Grundgriss und einer in die Dachhaut eingelassen Gaube? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, ich würde mich freuen, wenn ihr eure Meinung zu diesem Grundriss sagen könntet. Hintergrund des Grundrisses sind baurechtliche...

  1. #1 Centauri, 03.12.2022
    Zuletzt bearbeitet: 04.12.2022
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    Hallo zusammen,

    ich würde mich freuen, wenn ihr eure Meinung zu diesem Grundriss sagen könntet. Hintergrund des Grundrisses sind baurechtliche und andere örtliche Einschränkungen.

    Was haltet ihr davon, wenn man bei der Gaube in die Dachhaut einschneidet (Foto 2)? Konstruktionsmäßig, optisch, Dichtigkeit des Daches ...? Macht das später Probleme? Welches Material könnte man für die dann entstehende Fensterbank nutzen außer Zinkblech? Das Dach soll anthrazitfarben werden, das Blech / die Fensterbank entsprechend auch.
    Danke!

    Viele Grüße, C.
     
  2. #2 hanghaus2000, 03.12.2022
    Zuletzt bearbeitet: 03.12.2022
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    Durch den Einschnitt willst Du die Brüstungshöhe reduzieren? Das geht mit schwarz beschichteten Aluminiumblech auch zu verkleiden.

    Werden das zwei große Schleppgauben?

    Badewanne komplett unter 2 m höhe? Bett im SZ eine Seite auch?
     
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  3. #3 Kriminelle, 03.12.2022
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    Schau mal hier
    Grundrissdiskussionen - bitte vorher lesen!
    Fülle das doch bitte für eine konstruktive Bewertung aus.

    Ausserdem wäre es gut, wenn Du den Grundriss/Entwurf als Jpg/Foto/Bild einfügst. PDF müsste nämlich jeder User hier runterladen, um sich das anzuschauen.
     
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  4. #4 hanghaus2000, 03.12.2022
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    Hallo @Kriminelle.

    Da kann doch geholfen werden.

    EG2.png

    DG2.png

    Schnitt2.png
     
  5. #5 Kriminelle, 03.12.2022
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    Danke! Aber mir ist das Rausgeschnippele etwas zu klein, und ohne Informationen und Lageplan mache ich mir eh keine Gedanken. Aber vlt hilft es ja anderen.

    Ich könnte aber auch sagen: kann man so machen, mir gefällt es aber nicht.
     
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    Dein Bildausschnittchen zeigt möglicherweise tatsächlich eine Gaube, was auf Deine im Grundriß dargestellte Situation jedoch nicht zutrifft, Du planst offenbar Zwerchhäuser (und die auch noch als Schleppgauben, nett gesagt keine einfache Kombination, statisch und weiter). Gehe ich recht in der Annahme, daß Dir bei der Bauvoranfrage bereits signalisiert wurde, daß diese riesigen Dachaufbauten dem Geist des Vorschriftenrahmens zuwiderlaufen, und möchtest Du nun schmalere Einzelzwerchhäuser dadurch ausgleichen, die Brüstungshöhe abzusenken ? - bedenke dabei auch die Problematik der Brüstungshöhenvorschriften unter dem Aspekt der Absturzsicherheit !
    Wir haben ähnliche Problematiken bereits hier besprochen: Neues Dach sowie Untergeordneter Quergiebel - und im orangen Forum am nächsten zu Deinem Fall hier: Nur Gaube erlaubt, Lösungen? (Du findest dort mit dem Suchbegriff "Zwerchhaus" & "geschrieben von: 11ant" aber auch einen Sack voller weiterer Threads zu ähnlichen Problemstellungen). Insgesamt wirst Du dabei leicht erkennen, daß
    die Spengler- und Flaschner-Aspekte Dein geringstes Problem sind. Versuche eher, den (hier leider nicht gezeigten) Keller bestmöglich auszunutzen, beim Ausquetschen der möglichen Kubatur wirst Du so manche Einschränkung nicht erfolgreich wegwünschen können.
     
  7. #7 Kriminelle, 03.12.2022
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    Mir scheint, als wenn hier nur ein Eingeschosser erlaubt ist, aber der TE mit sienen Gauben das Dachgeschoss tunen möchte.
     
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  8. #8 Centauri, 03.12.2022
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    Den Anhang 109770 betrachten
    Danke für die Antworten! Dann nochmal von vorn ;-) Lageplan ist jetzt als jpeg beigefügt.

    1. Wir sind:
    4 Personen, 2 Erwachsene, 2 Kinder, Elternteile weit weg, eventuell als Gast oder ähnliches
    Keine Beeinträchtigungen, keine Vermietung

    2. Unser Raumprogramm:
    Keller: Hätten wir gern, um Raum in Reserve zu haben. Und als Hobbyraum etc., wenn mal mehr als 2 Schlafgäste zu Besuch sind. HWR in Keller
    EG: WZ, Arbeitszimmer / Gast, Küche, Gästetoilette
    DG: SZ, 2 Kinderzimmer, Bad

    3. Welchen Hausstil bevorzugen wir?
    1,5 geschossig, wegen B-Plan. DG ist Vollgeschoss
    Verklinkerung, Tondachziegel. Satteldach

    konservative /moderne Bauweise/puristisch/verspielt => "normal"
    Große Fensterflächen/Sprossenfenster => Keine Flächenfenster
    Verklinkerung

    4. Welche Zusatzwünsche/Features
    hätten wir gern und warum?

    Gaube, um Kubatur auszunutzen.

    5. Bebauungsplan/Einschränkungen

    B-Plan will ich, um privat zu bleiben, hier nicht angeben,
    Eckdaten:
    GRZ = GFZ = 0,25
    2 Vollgeschosse, DG ist Vollgeschoss
    Traufe von OKRF bis Außenkante Dachhaut 4 m

    Baufenster - siehe jpeg, hellblau
    Dachform: Satteldach oder Krüppelwalm, 35 bis 45 Grad
    Stilrichtung ??
    Ausrichtung/Firstrichtung: egal, aber wir wollen parallel zur nordöstlichen Straße
    Maximale Höhen/Begrenzungen/Traufhöhe/Firsthöhe: Traufhöhe 4 m , Firsthöhe implizit dadurch beschränkt

    Randbebauung wo erlaubt?
    Anzahl Stellplätze: 2
    weitere Vorgaben

    6. weitere Wünsche/Besonderheiten/Tagesablauf
    ---
    7. angedachte Haustechnik
    LWP mit Lüftung KFW-Standard 40

    8. Hausentwurf
    siehe oben, Threaderöffnung, eigene Vorstellung, wurde mit Planer besprochen und abgezeichnet

    Was gefällt Euch besonders? Warum?
    Weder noch. Der Grundriss scheint uns praktisch. Er wurde von uns so gewählt, um mehr Grundstücksfläche nach Westen zu bekommen, weil im Süden noch so ein langes Haus entstanden ist.

    Auf welche Details/Ausbauten könntet Ihr verzichten? Eventuell die östliche Gaube, das hat aber wieder Auswirkung auf die Wahl der Treppe.

    Was ist die wichtigste Frage zum Grundriss in 130 Zeichen zusammengefasst?
    Wichtigste Frage war zunächst, die Problematik mit der eingelassenen Gaube. Erst nehmen wir den maximal zulässigen Drempel, dann schneiden wir ein, um wieder bei einer für Kinder angenehmen Brüstungshöhe der Gaubenfenster zu landen und haben dann eventuell Probleme mit der Fensterbank. Danke für die Hinweise.

    Jetzt würde ich noch folgendes fragen:
    Wie findet ihr den Eingang giebelseitig? Oder sollte man ihn auf die östliche Traufseite legen, dafür das Haus etwa einen Meter nach Westen rücken.
    Dann würde der Wohn-Essbereich nach Westen auf die Traufseite wandern, mit 2 bodentiefen Fenstern und südöstlich das Arbeits- oder Gästezimmer verbleiben. Gästebad wäre im Nordosten, Küche im Nordwesten. Man kann sich dann allerdings einen etwas prominenten Eingangsbereich schenken.

    Würdet ihr bei der Podesttreppe bleiben oder eine viertelgewendete nehmen?

    Schon mal vielen Dank für Eure Hinweise und Anmerkungen!
    Viele Grüße, C.
     
  9. #9 Centauri, 03.12.2022
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    Genau.
     
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    Dann muss ich allerdings ebenfalls "privat bleiben", Glaskugeldiagnosen stelle ich auch in der Pro bono Sprechstunde nicht ;-)
     
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  11. #11 Centauri, 03.12.2022
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    Schade, danke für die Hinweise zur Gaube. Die Eckdaten des B-Plans sind genannt.
    GRZ = GFZ = 0,25
    2 Vollgeschosse, DG ist Vollgeschoss
    Traufe von OKRF bis Außenkante Dachhaut 4 m

    Vielleicht noch zur Klarstellung: DG ist immer ein Vollgeschoss, es gibt keine 2/3-Regelung o.ä.

    Vielmehr steht nicht drin. Es sei denn es interessieren so Sachen wie Anzahl der Bäume, Farbe des Daches usw. Das ist aber alles nicht von Belang für uns.
     
  12. #12 hanghaus2000, 03.12.2022
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    diese Dachaufbauten sind im BBP zugelassen?
     
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    Ich denke, eher: "GRZ wie auch GFZ = (zufällig identisch) 0.25". Du gibst als Beruf "Mathematiker" an, da erwarte ich mehr Bewußtsein für die korrekte Syntax solcher Tatsachenvorträge.
    Genau solche Sachen interessieren.

    In Deiner Zeichnung ist zumindest die Kniestockhöhe separat ausgewiesen. Und in der Tat ist zumindest ungewöhnlich, die Aufweichung der Traufhöhen- und Dachneigungsvorgaben durch Dachaufbauten nicht zu begrenzen; noch erstaunlicher fände ich, Zwerchhäuser als "Gauben" "durchgehen zu lassen" (dass es Transidentität auch im Baurecht gäbe, wäre mir zumindest neu).
    Trotz der spärlichen Schilderungen des Vorschriftenrahmens aus dem Bebauungsplan bilde ich mir den Willen erkennen zu können ein, auch bei formeller Zweigeschossigkeit einen Baukörper"charakter" sogenannter "Stadtvillen" zu vermeiden.
    Im Effekt gehe ich daher davon aus, daß der zu genehmigen begehrte Entwurf eine Ablehnung erfahren wird, und Du darauf wirst verzichten müssen, das Dachgeschoß so prall aufzupumpen.
     
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  14. #14 Centauri, 04.12.2022
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    Beide Kennziffer setzen eine Fläche ins Verhältnis zu einer anderen Fläche. Insofern erlaube ich mir , die obige Gleicheitsrelation einfach so aufzuschreiben. Da ist nichts falsch dran. Die Syntax ist korrekt. Hinterfragen kann man allerdings den B-Plan. Bei GFZ = 0,25 und zwei Vollgeschossen, hat man bei zweigeschossiger Bauweise für das Baufeld eine GRZ von 0,125 implizit definiert, was ein bisschen arg wenig ist. Die GFZ überschreibt gewissermaßen die GRZ. Eingeschossig hieße Bungalow, was durch die gesamte Umgebungsbebauung nicht gedeckt ist. Der Grund für diese Festlegung liegt in der Entstehung des gesamten B-Plan-Gebiets in mehreren Abschnitten und Umplanungen. Im direkt angrenzende B-Plan-Gebiet, dessen Art und Weise der Bebauung nach der Begründung meines B-Plans fortgeschrieben werden sollte, gibt es solche aufgepumpten Häuser. Auch wenn das nicht meine Frage war, ich weiß, dass das nicht einfach wird. Mal sehen, vielleicht melde ich mich hier nochmal in einem halben Jahr, wie es weitergegangen ist. Danke.
     
  15. #15 K a t j a, 04.01.2023
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    Ich kann leider keinen Lageplan sehen. Wo hast Du den hingeladen?
     
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  16. #16 Centauri, 04.01.2023
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    Danke! Hier der Lageplan. Ob die Zufahrt am Ende so kommt ist offen.
     

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  17. #17 K a t j a, 06.01.2023
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    Mich würde zuerst mal interessieren, ob die -1,17m OK gepl. Gelände tatsächlich so ausgeführt werden sollen? Wie sieht die Terrasse aus?
    Als zweites frag ich mich, ob das Haus nicht verkehrt herum auf dem GS steht? Welcher ist der attraktivste Teil des Gartens?
     
  18. #18 Centauri, 08.01.2023
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    Hallo, naja, der B-Plan sieht Höhenmarken vor. Wir dürfen mit dem Keller bis OKRF einen Meter zur nächstgelegenen Marke raus. Was die 1,17 m da bedeuten, verstehe ich noch nicht ganz.
    Zur Lage: genau das ist ein Punkt. Wir hatten gedacht, wegen Sonne ist der Westteil des Garten der attraktivere Teil. Etwas unschön ist auch das lange Haus im Süden, weshalb wir das Haus letztlich erstmal so platziert haben. Wenn wir das Haus quer setzen, schaut man immer auf das lange Haus. C.
     
  19. #19 Kriminelle, 09.01.2023
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    Es ist eben da.
    Aber glaube mir: ihr werdet es gar nicht registrieren, wenn Ihr Euren Garten angelegt habt.
     
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