KfW-Programm "Ökologisch Bauen"

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  1. JDB

    JDB

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    Info zum KfW-Programm "Ökologisch Bauen"
    (Inhalt ist nicht neu, trotzdem tun sich viele schwer, weil es kein Formular gibt, wenn es nur um die Heizung geht! :))

    Die KfW fördert den Neubau mit
    • Programm 144: KfW-Energiesparhaus 40 oder Passivhaus,
    • Programm 145: KfW-Energiesparhaus 60 oder heiztechnische Einbauten im Neubau auf Basis erneuerbarer Energien bzw. besonders energiesparende Heiztechnik.
    Weitere Hinweise zum eigentlichen KfW-Energiesparhaus 40 oder Passivhaus und zum KfW-Energiesparhaus 60 sollen hier nicht gegeben werden, nur so viel:
    Der Antragsteller und sein beratender Sachverständiger müssen bestätigen, dass die technischen Anforderungen für das KfW Energiesparhaus 40, KfW Energiesparhaus 60 bzw. das Passivhaus erfüllt sind. Die Bestätigung zum Kreditantrag 144/145 Ökologisch Bauen [PDF] wird zusammen mit dem Antrag bei der Hausbank eingereicht.

    Für die Förderung der heiztechnischen Einbauten im Neubau auf Basis erneuerbarer Energien bzw. besonders energiesparender Heiztechnik, bedarf es keiner Einhaltung erhöhter EnEV-Anforderungen und somit auch keiner Bestätigung durch einen Sachverständigen!
    Es ist vom Antragsteller lediglich zu bestätigen, dass die EnEV eingehalten wird. (Eigentlich überflüssig, denn das ist sowieso Pflicht)
    Dann ist natürlich zu anzugeben, was denn gefördert werden soll und was das kostet. Die maximale Förderhöhe liegt ja bekanntlich in diesem Programm bei 50.000€.

    Für diese Programmvariante gibt es kein Formular!
    Die o.g. Bestätigung zum Kreditantrag muss nicht abgegeben werden!
    (Das ist leider nicht allen Sachbearbeitern in den Banken und Sparkassen bekannt)



    Was wird gefördert?

    Einbau Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien:
    (einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Maßnahmen)


    • solarthermische Anlagen: Heizungseinbau (z. B. Brennwertkessel, Niedertemperatur-Heizkessel) nur wenn auch eine solarthermische Anlage installiert wird
    • Biomasseanlagen: automatisch beschickte Zentralheizungsanlagen, die ausschließlich mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
      Hierzu zählen Holzpellets, Holzhackschnitzel, Biokraftstoffe, Biogas
    • Holzvergaser-Zentralheizungen
    • Wärmepumpen
    • Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnungsgrad von mindestens 60 %
    • Kraft-Wärme-Kopplung-Einzelanlagen
    • zur Wärmeversorgung (z. B. Blockheizkraftwerk oder Brennstoffzelle)
    • Wärmeübergabestationen und Rohrnetz bei Nah- und Fernwärme
     
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