DHH als WEG

Diskutiere DHH als WEG im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Manchmal ist alles ganz einfach. Wenn im Bau Rechnungen offen sind gibt es dafür in der Regel nur zwei Ursachen. und 3. es will einer...

  1. #41 Ingo Nielson, 07.02.2007
    Ingo Nielson

    Ingo Nielson

    Dabei seit:
    26.09.2003
    Beiträge:
    2.580
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Schleswig-Holstein / Hamburg
    Benutzertitelzusatz:
    Freischaffender Architekt, öbuv SV für Hochbau
    und 3.
    es will einer bescheissen. (häufigste ursache)
     
  2. #42 Melchior34, 07.02.2007
    Melchior34

    Melchior34

    Dabei seit:
    06.02.2007
    Beiträge:
    46
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bauherr
    Ort:
    Berlin
    Stimmt aus meiner Erfahrung nicht. Was landläufig unter bescheissen bekannt ist, ist die mangelde Fähigkeit der Anbieter seinen Preis zu rechtfertigen und die Leistungsfähigkeit des AG zu ermitteln. Wenn der AG nur 5.000 € hat aber einen Auftrag für 8.000 € unterschreiben muss, um die gewünschte Leistung zu erhalten, dann hat das nichts mit bescheissen zu tun, sondern ist die mangelde Fähigkeit Wünsche zu bedienen.

    Das ist ein neues Thema. -:)
     
  3. #43 Ralf Dühlmeyer, 07.02.2007
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Mit der Begründung gehe ich zu Mercedes, kaufe mir ne S-Klasse und leg das geld fürn Trabbi hin.
    Ich wollte schon die leistung S-Klasse, aber Geld hab ich bloß fürn Trabbi.
    :mauer :mauer
    Woher nimmt man soviel soziale Debilität und soviel überhebliche Arroganz, um solchen Denkstrukturen nachzuhängen.
     
  4. #44 Melchior34, 07.02.2007
    Zuletzt bearbeitet: 07.02.2007
    Melchior34

    Melchior34

    Dabei seit:
    06.02.2007
    Beiträge:
    46
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bauherr
    Ort:
    Berlin
    Einfach mal die klassischen Denkstruturen verlassen. Erst mal fragt der Verkäufer der S-Klasse wie viel Geld ich habe. Reicht dies nicht aus, dann bekomme ich Nachlass. Reicht das aus nicht, dann bekomme ich einen Jahreswagen. Reicht das auch nicht, wird es der 2 Jahreswagen und wenn das alles nicht reicht wird es der Gebrauchtwagen und wenn ich das nicht will, wird es die E-Klasse, die C-Klasse, die B-Klasse, die A-Klasse oder der Smart.

    Verstanden?

    Ein weiterer Weg ist die Finanzierung des Honorars in Verbindung mit der Bauleistung.

    PS: Es ist ein neues Thema. :Roll

    "Wenn Du willst, dass Deine Kunden bezahlen, dann sorge dafür, dass Sie Geld haben, um Dich zu bezahlen."
     
  5. Bruno

    Bruno

    Dabei seit:
    28.02.2003
    Beiträge:
    3.943
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    86167 Augsburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauexperte - Augsburg
    @Melchior34: Sie verwirren den Fragesteller und verwässern Expertenantworten. Das Ganze garniert mit Zynismus den niemand lesen will und mit Arroganz, die Bauherren nicht gut ansteht. Bauherren sind i.d.R. Leute, denen es an einem ordentlichen Dach über dem Kopf und an ausreichend Fachwissen, dem abzuhelfen, mangelt. Manchen mangelt es außerdem an ausreichenden Finanzmitteln (woran selbstverständlich die anderen schuld sind). Also schön bescheiden bleiben und nicht so viel dazwischenreden.
     
  6. #46 Melchior34, 07.02.2007
    Melchior34

    Melchior34

    Dabei seit:
    06.02.2007
    Beiträge:
    46
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bauherr
    Ort:
    Berlin
    Scheinbar ist den ganzen Experten nocht nicht klar, dass Architekten nichts zu planen haben, Bauleiter nichts zum leiten haben, Bauunternehmer nichts zum bauen haben und Baustoffhändler nichts zum verkaufen haben, wenn es keine Bauherren gibt, die Geld in die Hand nehmen und die ganzen Experten bezahlen.

    Experten hin oder her, ohne Bauherren und Auftraggeber funktioniert eurer Geschäft nicht.

    Bauherren sind keine Bittsteller und Honorarbezahler, sondern Eure Ernährer.
     
  7. Bruno

    Bruno

    Dabei seit:
    28.02.2003
    Beiträge:
    3.943
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    86167 Augsburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauexperte - Augsburg
    Ok, das mit dem Essen wäre geklärt, Herr Ernährer.

    Aber der Mensch lebt nicht von Brot allein. Also nicht vergessen ihr arroganten Ernährer: ihr würdet in der Gosse leben, frieren und euer Geld essen, wenn es nicht die ganzen Bauberufe gäbe, die euch ein Dach über dem Kopf bauen würden.
     
  8. #48 Melchior34, 07.02.2007
    Melchior34

    Melchior34

    Dabei seit:
    06.02.2007
    Beiträge:
    46
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bauherr
    Ort:
    Berlin
    Um beim Thema zu bleiben. Bisher haben alle Experten die WEG Teilung als negativ abgelehnt. Scheinbar dürfen nun keine Eigentumswohnungen mehr ge- oder verkauft werden.

    Also kein Penthouse kaufen. :Roll
     
  9. Robby

    Robby Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    02.04.2006
    Beiträge:
    10.901
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Maurermeister, öbuv Sachverständiger
    Ort:
    Kempen / NRW
    @Melchior

    ich bitte nicht!

    Ich biete!
     
  10. Bruno

    Bruno

    Dabei seit:
    28.02.2003
    Beiträge:
    3.943
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    86167 Augsburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauexperte - Augsburg
    Das Forum ist auch nicht dazu da, Expertenantworten lächerlich zu machen, mit falschen Schlussfolgerungen schon gar nicht. In Zukunft - sollte es hier eine geben - bitte "scheinbar" und "anscheinend" richtig verwenden.

    Übrigens: das Forum hat bereits Moderatoren.
     
  11. Monk

    Monk

    Dabei seit:
    20.01.2007
    Beiträge:
    35
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellt
    Ort:
    Frankfurt
    Schade das der so gut beginnende Thread jetzt doch ein wenig verwässert.

    Ich bin allen für ihre Antwort...pro und contra WEG dankbar. :28:

    Ich denke als Käufer habe ich schon mehr unternommen als viele andere Häuslekäufer und die Prüfung ist noch nicht beendet. Am Wochenende findet nochmal ein Date mit dem Verkäufer statt...der ürbigens die Angabe über die Grundstücksgrösse...bevor ich ihn darauf hinwies...schon im Netz geändert hat. Das Andere mit WEG usw. schmier ich ihm dann beim Treffen aufs Brot. Mal schaun wie er reagiert. Sollte alles halb so wild sein lass ich nochmal nen Architekten drüber schaun...und dann wird entschieden.

    Wobei ich heuer von einem Bekannten ein Grundstück angeboten bekam...nur wenn ich z. Bsp. die DHH da drauf setzen würde müsste ich bestimmt mindestens 50.000-70.000 Euronen mehr berappen :lock

    Grüsse von Monk
     
  12. Eric

    Eric

    Dabei seit:
    08.07.2003
    Beiträge:
    5.055
    Zustimmungen:
    12
    Dazu hat Bruno bereits alles nötige geschrieben: Es ist keine WEG, sondern eine Miteigentümergemeinschaft nach Bruchteilen nach § 1008 BGB iVm §§ 741ff BGB.

    Ich behaupte jetzt mal, daß das noch schlechter ist als die WEG-Konstruktion.

    @Melchior34, sind Sie anderer Auffassung? Wenn nein, warum?
     
  13. Monk

    Monk

    Dabei seit:
    20.01.2007
    Beiträge:
    35
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellt
    Ort:
    Frankfurt
    ...ich finde es nicht von Bruno :Roll ...sollte ich früher ins Bett gehen ;)

    Gruss vom Monk
     
  14. Bruno

    Bruno

    Dabei seit:
    28.02.2003
    Beiträge:
    3.943
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    86167 Augsburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauexperte - Augsburg
    Ich finde es auch nicht. Vielleicht war es jemand anderer?
     
  15. #55 Gast217, 08.02.2007
    Gast217

    Gast217 Gast

    Liebe Leute korrigiert mich, wenn ich falsch liege, aber ich denke Ralf war's. :)


    Marion :)
     
  16. #56 Ralf Dühlmeyer, 08.02.2007
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
  17. #57 Thomas B, 08.02.2007
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Ich nochmal!

    Hi Monk!

    Ich gehe mal davon aus, daß Du Dich nicht mönchisch in Deine Klause verkrümeln willst, sondern "Dein" Haus voll umfänglich nutzen möchtest.

    Ich hatte das ja bereits angerissen. Aber nochmals: Die entscheidenden Nachteile sind für mich, daß das vermeintliche Eigentum eben "nur" ein Miteigentum ist. Verträgst Du Dich mit Deinem Nachbarn (Miteigentümer) ist alles prima und Ihr lebt ein trautes Leben. Aber wie man sieht werden soclhe Immobiliene ja auch mal weiterverkauft. wer weiß welch Querulant dort einzieht??

    Das ist natürlich auch bei einem DH nicht gerade prickelnd, aber da macht man halt die Tür zu, erfreut sich an seinem (!!!) Garten und baut auf die dem Nachbarn abgewandte Seite irgendwann einen Wintergarten mit vorgelagertem Swimming-Pool. Oder man klopft ein weiteres Fenster in die Fassade. Oder -wie lächerlich- schraubt sich ein schickes Vordach vor die Haustür. Oder saniert seine Fassade, wenn man selbst es für nötig haält.....

    Beim WEG ist dies alles auf Zustimmung des/der Miteigentümer angewiesen. Also: Du willst 'nen Wintergarten, alle Abstandsflächen sind eingehalten, alle Nachbarn jubilieren und unterschreiben den Bauantrag...nur dein Miteigentümer sagt "njet", dann heißt das "Njet!".

    Ich finde so ein Konstrukt sehr, sehr unattraktiv. Da würde ich lieber die 50.000 Öcken mehr hinlegen. Oder es eben bleiben lassen und weitersuchen.

    Aber das mußt Du natürlich selber entscheiden.

    Alles Gute

    Thomas
     
  18. Uli1

    Uli1

    Dabei seit:
    09.10.2006
    Beiträge:
    50
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Masch.bau.ing.
    Ort:
    Ulmer Raum
    WEG: Nie wieder.

    Selbst wenn alles geregelt ist, muß der Eigentümer sich erst interessieren was geregelt ist und wie weit sein Eigentum uneingeschränkt geht ohne das man fragt. Und je weniger Miteigentümer, desto eher arten Zwistigkeiten in Kleinkrieg oder Terror aus.

    War bei uns so ein Problem.
    Da wurden Gartenhütten gebaut, Bäume gefällt, Fenster in ganz anderen Farben eingebaut, Hunde gehalten ohne auch nur vorher zu fragen oder sich zu informieren in wie weit ein Sondernutzungsrecht was erlaubt....

    WEnn man eine Bemerkung fallen ließ, dann meinte er es sei doch sein Eigentum (älterer Herr der vorher in einem eigenen Haus wohnte und keinen blassen Dunst von Miteigentum, Sondernutzungsrecht, Mehrheitsbestimmungen etc. hat und auch gar nicht wissen wollte).

    Ist wohl bei der DHH nicht ganz so krass. Aber trotzdem: nein, wenn immer es sich vermeiden läßt.

    mfg
     
  19. Monk

    Monk

    Dabei seit:
    20.01.2007
    Beiträge:
    35
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellt
    Ort:
    Frankfurt
    Ja Thomas so ist es ...natürlich will ich auf meiner Hälfte das uneingeschränkte Sagen haben!
    Meine Prüfung ist ja noch nicht beendet...wie schon erwänht mal abwarten was der Verkäufer dazu sagt!
    Klaro hätte ich lieber ein EFH...aber wie auch erwähnt...wenn ich diese DHH neu errichten lassen würde müsste ich Minimum 50-70.000 wenn nicht mehr berappen. Aber eins ist auch klar...sollte es sich definitiv um eine WEG handeln ohne Abschlussbescheinigung...Teilungserklärung e.c.t. lass ich die Finger davon weg. Alternative wäre dann wohl ein EFH-Neubau ohne Keller.

    Ich lass es euch wissen wie es weitergeht :28:

    Es grüsst Monk
     
  20. Eric

    Eric

    Dabei seit:
    08.07.2003
    Beiträge:
    5.055
    Zustimmungen:
    12
    OK, es waren Ralf und PEMU, die die Stichworte bereits gegeben haben!

    Da Melchior 34 nicht mehr antwortet, folgender Fall durchgespielt auf die drei Eigentums-Modelle

    a.) Die DHH stehen auf jeweils eigenen Grundstücken
    b.) Die DHH stehen auf einem Grundstück und es wurde Wohnungseigentum gebildet
    c.) Das Grundstück steht im Miteigentum nach Bruchteilen gemäß § 1008 BGB = mein letzter Beitrag.

    Erläuterung: Das BGB kennt nur Eigentum/Miteigentum an Grundstücken, hingegen nicht Eigentum an Häusern. Ein Haus/DHH ist wesentlicher Bestandteil des Grundstücks. " Eigentümer " ( im nichtjuristischen Sinne ) des Hauses ist also derjenige, der Eigentümer/Miteigentümer des Grundstücks ist.

    Beispielsfall: Der Nachbar hat Schulden und sein Gläubiger ( z.B. die darlehensgewährende Bank ) hat einen rechtskräftigen Titel über 50.000,00 EUR erwirkt. Da der Nachbar ansonsten kein Vermögen hat, will die Bank das Grundvermögen verwerten. Wird der andere Nachbar ( hier: Monk ) von der Verwertung betroffen?

    Fall a.): Monk wird nicht betroffen. Die Bank verwertet das im Alleineigentum des Nachbarn stehende Grundstück mit aufstehendem Haus durch Zwangsversteigerung und erhält in Höhe Ihrer Forderung den Versteigerungserlös.

    Fall b.): Monk wird nicht betroffen. Die Bank verwertet die Eigentumswohnung des Nachbarn und erhält in Höhe Ihrer Forderung den Versteigerungserlös.

    Fall c.): Jetzt wirds übel: Die Bank pfändet den Auseinandersetzungsanspruch des Nachbarn gegen Monk und beantragt die Teilungsversteigerung. Das gesamte Grundstück wird versteigert ( mit beiden DHH )! Monk darf selbstverständlich auf das ganze Grundstück mitsteigern, um seine lieb gewonne Doppelhaushälfte zu retten. Hat er nicht genug Geld, verliert er seinen Miteigentumsanteil und damit seine DHH, bekommt dafür allerdings als " Trostpflaster " den anteiligen Erlös und .......... darf ausziehen.

    Wenn ich Monk richtig verstanden habe ( keine Abgeschlossenheitbescheinigung und Verhältnis der Nachbarn nur privatrechtlich geregelt, liegt der Fall c.) vor. Es ist also alles noch viel schlimmer als bei dem WEG-Modell.

    Noch Fragen?
     
Thema: DHH als WEG
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. doppelhaus weg nachteile

    ,
  2. doppelhaushälfte weg

    ,
  3. weg doppelhaus

    ,
  4. weg doppelhaushälfte,
  5. weg dhh vorteile nachteile,
  6. doppelhaushälfte weg geteilt,
  7. teilung nach weg nachteile,
  8. doppelhaushälfte nach weg ärger,
  9. weg teilung doppelhaushälfte,
  10. weg bei doppelhaushälfte,
  11. teilung nach weg doppelhaus,
  12. teilung nach weg,
  13. nachteile weg-teilung,
  14. doppelgaus weg,
  15. doppelhaushälfte nach wohnungseigentumsgesetz,
  16. Nachteile aufteilung nach weg,
  17. doppelhaushälfte teilung nach weg,
  18. weg doppelhaus vorteile nachteile,
  19. abgeschlossenheitsbescheinigung doppelhaushälfte,
  20. teilungserklärung doppelhaushälfte,
  21. doppelhaus nach WEG,
  22. doppelhaus nach weg geteilt,
  23. doppelhaus weg,
  24. doppelhaushälfte grundstück n7cht real geteilt,
  25. doppelhaushälfte weg teilung kaufen