Elternsponsoring

Diskutiere Elternsponsoring im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Also mit dem Darlehnsvertrag wäre ich unter nahen Angehörigen aber gaaaanz vorsichtig. Dem Steuerberater mal tief ins Auge blicken. Stichwort:...

  1. Uli R.

    Uli R.

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    Also mit dem Darlehnsvertrag wäre ich unter nahen Angehörigen aber gaaaanz vorsichtig. Dem Steuerberater mal tief ins Auge blicken.
    Stichwort: Fremdvergleich. Da gibts Urteile vom BFH drüber.
    Wie oben bereits schon mal erwähnt wurde, die Finanzämter sind in der Regel auch nicht so ganz blöde ...
     
  2. #22 Gast3007, 01.06.2007
    Gast3007

    Gast3007 Gast

    Servus zusammen,

    das mit dem Darlehensvertrag geht schon.
    Zugegeben - und das wurde ja bei der Vorstellung des Vorschlages durch Ryker auch genannt - es muss ein zumindest formal richtiger Vertrag mit einem reellen Zinssatz (ggf. ein marktüblicher Zins von einer Bank bei der man parallel ein Darlehen aufgenommen hat) vereinbart werden, da sonst das Finanzamt berechtigterweise zuschlagen kann/wird.
    Wenn dieser Zins nicht eingefordert wird/gezahlt wird, dann ist dieser erlassene Zins eine Schenkung. Allerdings ist der Zinsbetrag natürlich niedriger als der Gesamtbetrag der ja dann erstmal komplett zur Verfügung steht.
    Des weiteren kann später (wenn die 10 Jahre aus dem ersten Vorgang abgelaufen sind) der Darlehensbetrag geschenkt werden.

    aber soweit wie immer:
    Diese Meinung/Aussage ist eine Laienmeinung und keine Rechtsbetratung :-)

    Gruß Reilinga
     
  3. #23 Gast3007, 01.06.2007
    Gast3007

    Gast3007 Gast

    Nachtrag:

    habt Ihr auch schon drüber nachgedacht, dass die Eltern es den Enkeln direkt schenken könnten - die haben eigenständige Freibeträge ... aber dann geht das Geld natürlich nicht in die Bausubstanz.
     
  4. #24 Landbub, 01.06.2007
    Landbub

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    Nun, wir haben darüber nicht näher gesprochen. Also auf die Garage kommen auf jedn Fall diese Teile, da wir davon noch 150 qm fast neu rumliegen haben. Spricht fürs Hausdach etwas gegen diese? Hinten steht drauf "BRAAS" und "Frankfurter Pfanne".

    oder anders:
    Was wäre denn deine Wahl? Ziegelrot müssen sie sein.
     
  5. hapfel

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    Wieso nicht? Liegen auf dem Dach genauso wie Andere auch.
    Und im Gegensatz zu z.B. einem Sichtdachstuhl sieht der *Bauherr* wenig von seinen Ziegeln - zumindest normalerweise. Ein echter Häuslebesitzer sieht im Garten vor allem den Rasenmäher und den Rasen vor sich, die zu schneidenden Büsche, die Hecke (ebenfalls beim Schneiden) und evtl. zwischendurch mal den Nachbarn überm Zaun. Auf mein Dach schaue zumindest ich äusserst selten. Insofern sind *mir* die *eigenen* Ziegel egal.

    Aber wenn Du öfter da vorbeifährst red' doch mal mit dem Landbub - evtl. ist er ja bereit die Dir genehmen Ziegel aufs Dach zu legen - gegen Aufpreiserstattung, natürlich :p

    Grüße
     
  6. #26 Landbub, 01.06.2007
    Landbub

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    Hab eben mal einen meiner Berater gefragt. Er meinte, die Frankfurter Pfannen seien aus Beton. Schöner und besser, weil länger haltbar, seien Ton-Dachziegel. Aber er hält den Mehrpreis für unrentabel und sagte, dass man vom Garten aus den Unterschied nicht sähe.

    Nunja...
     
  7. #27 gandalf_x, 01.06.2007
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    bei ebay verscherbeln..

     
  8. #28 gandalf_x, 01.06.2007
    gandalf_x

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    Ton, Ton und nochmal Ton

    hallo,
    tu dir selber einen gefallen, wenn du es nicht schon für den nachbarn machst. auf ein Dach gehören Tonziegel. wer etwas anders von sich gibt, ist nicht herr seiner sinne. mehrkosten sind in heutiger zeit nicht mehr relevant, zumindest wenn ich deine bausumme incl. finanzierung betrachte.

    beton lasse ich bei einem flachdach durchgehen, aber ansonsten bitte, bitte ton :28:

    gruß
    gandalf
     
  9. #29 gandalf_x, 01.06.2007
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    zumindest in süddeutschland

    mitteldeutschland auch schon mal schiefer und wer mag im norden schilf :winken

    aber kein beton. punkt
     
  10. #30 VolkerKugel (†), 01.06.2007
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    Kriegt er ...

    ... jetzt ne Abmahnung von Lafarge & Co :Roll ?
     
  11. Ryker

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    Denen gehoeren doch auch tonnenweise Ziegeleien, die sehen das nicht so eng.
     
  12. Ryker

    Ryker

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    Da hab ich die niedrigen bajuwarischen Dachneigungen nicht bedacht - wo ich herkomme,
    sieht jeder sein Dach, wenn er durchs Gartentor kommt und auch vom rueckwaertigen
    Garten, folglich mehrmals am Tag...

    Es heisst da auch, das Dach mache 1/3 der Gebaeudeaussenansicht aus.


    Ich fahr da zwar da nie vorbei, aber gegen ERstattung des fuer mich damit
    verbundenen Aufpreises mache ich vieles. :angel:
     
  13. #33 Landbub, 01.06.2007
    Landbub

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    Sodelle, aktuelle Infos:
    Das Dachdecken wurde als einzelnes Gewerk ausgeschrieben. So um die 20.000 EUR liegen die Angebote.
    hab auch gleich einen davon angerufen und mit dem da konfrontiert:

    Zitat (!): "So a Schmarrn" (übersetzt: "Das ist nicht richtig")
    Das Ausbröseln, Rauwerden und Vermosen von Betonziegeln ist Vergangenheit. Bereits seit 10 Jahren gibts Oberflächen, die halten. Der Dachdecker nannte nur einen Nachteil der Betonplatten: Manche sind noch nicht "reif", wenn sie geliefert werden, so dass sie beim Verlegen brechen. Aber das könne ein erfahrener Dachdecker rasch beurteilen. Der schelchte Ruf der "Pfannen" komme daher, dass die früher eben aussandeten.

    Sagt er. Wie so oft: Frage ein paar Fachleute und du bekommst ein paar unterschiedliche Meinungen :28:
     
  14. #34 gandalf_x, 02.06.2007
    gandalf_x

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    na, dann bin ich ja beruhigt

    wessen brot ich ess, dessen lied ich sing :)

    im ernst, auch wenn die betonlobby gute arbeit macht, so finde ich ein betondach nach jahren eher unansehnlich als ein tondach.

    vielleicht während der ersten jahre öftrers wenden, damit von allen seiten luft dran kann
    käse reift ja auch noch nach :biggthumpup:

    gruß
     
  15. Blacky

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    geschenkte Zinsen

    Hier mal ne Meinung vom Finanzamt :winken zum Darlehen zwischen Eltern und Kindern:

    Wenn ein korrekter Darlehensvertrag mit marktüblichen Zinsen vereinbart wird, so dass dieser Vertrag einem sog. Fremdvergleich standhält, dann ist das nur eine Voraussetzung für die Anerkennung des Darlehensverhältnisses.

    Der Vertrag muss dann auch tatsächlich wie vereinbart durchgeführt werden. Das soll bedeuten, dass wenn die eigentlich vereinbarten Zinsen nicht bezahlt werden ( wie hatte es hier jemand so schön ausgedrückt: "Dann sind halt nur die Zinsen geschenkt"), dann hält der gesamte Vertrag einem Fremdvergleich nicht stand und führt unweigerlich in der steuerlichen Beurteilung zu einer Schenkung !

    Zum einen ist dann die so ungeliebte Schenkungssteuer fällig :fleen und zum anderen kann für eventuell zu vermietende Gebäudeteile keine Absetzung für Abnutzung (AfA) geltend gemacht werden.

    Ich habe keine Ahnung, wie gut ihr euren Steuerberater kennt, aber lasst euch seine Beratung besser schriftlich darlegen bzw. soll er noch vor Darlensvereinbarung beim Finanzamt einen Antrag auf verbindliche Auskunft stellen, auch wenn dieses seit Jahresbeginn kostenpflichtig ist. Die Gebühren wären aber immer noch Peanuts im Vergleich zu evtl. dann doch zu zahlenden Steuern. Vorteil dieser verbindlichen Auskunft ist, dass das Finanzamt an diese Rechtsauskunft selbst gebunden ist, wenn der beim Finanzamt vorgetragende und dort zu beurteilende Sachverhalt dann auch genauso verwirklicht wird.
     
  16. #36 Gast217, 03.06.2007
    Gast217

    Gast217 Gast

    Blacky,

    was sagst Du denn als Steuerbeamter zur Ausgangsfrage, wo wir jetzt wissen, dass die Freibeträge schon voll ausgenutzt sind:

    Marion :)
     
  17. #37 Gast3007, 03.06.2007
    Gast3007

    Gast3007 Gast

    @ Blacky

    mal ne blöde Frage ...

    ich bekommen von einer Person (sei es natürlich oder juristische ist ja egal) Geld ausgeliehen und soll marktübliche Zinsen mit einem marktüblichen Vertrag (also auch Rückzahlungbedingungen, Zeitrahmen des Vertrages (10 Jahre) sind genannt etc.) zahlen. Wenn mir jetzt diese Person die Zinsen erläßt dann hat er mir diese Zinsen geschenkt. Den Betrag kann und ggf. wird (weis man und auch Finanzamt ja erst nach 10 Jahren) gemäß Vertrag nach 10 Jahren zurückfordern. Wenn dieser Betrag dann (also nach 10 Jahren) geschenkt/erlassen wird, dann handelt es sich um eine Schenkung über diesen Betrag zum dann eintretenden Zeitpunkt.
    Insgesamt, das ist klar, wurde letztlich steuertechnisch auf diese Art und weise sogar mehr verschenkt (Betrag + Zinsen x 10) gegenüber einer direkten Schenkung (Betrag) !

    Ich persönlich würde unter diesen Voraussetzungen jeden Rechtsstreit gegen das Finanzamt führen, dass nur die Zinsen aber nicht der Betrag als solches geschenkt wurde ... die Begründung allein wäre schon interessant warum hier eine Schenkung des gesamten Betrages der Fall sein soll, wenn der Kreditgeber den Betrag zurückhaben will ? Kannst gerne mal beantworten :D

    Meine pers. Meinung und logischerweise keine rechtsverbindliche :-)

    Gruß Reilinga
     
  18. Blacky

    Blacky

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    Auch ein Steuerbeamter weiss nicht alles :fleen , aber der Vorschlag des Steuerberaters, die Eltern die grösseren Rechnungen bezahlen zu lassen, sieht eher nach einer Verschleierung der Schenkung aus, als nach einem echten Schenkungsteuersparmodell. Nichtdestotrotz werden auch bei dieser Fallgestaltung im Rahmen einer evtl. Vermietung und Verpachtung die Herstellungskosten geprüft inkl. deren Zahlung. Eine verdeckte Schenkung sollte sich da unschwer erkennen lassen. Nicht zuletzt wird in der Regel die Mittelherkunft geprüft, wenn zweifelhaft ist, dass der Bauherr sich das aus eigenem Einkommen leisten konnte.
     
  19. Blacky

    Blacky

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    Bei der Ausgangsfrage bleibt unklar, ob die Schenkungssteuer bei dem Tipp des Steuerberaters grundsätzlich vermieden oder nur gemindert werden soll.

    Sollten die Eltern wesentliche Kosten des Hausbaus übernehmen, könnte argumentiert werden, dass die Eltern das Haus geschenkt haben. Vorteil dabei wäre, dass derzeit noch die Besteuerung einer Schenkung von Grundvermögen (dazu gehört auch ein Haus) durch bestimmte Wertansätze (Bedarfswertverfahren) günstiger ist als die Schenkung des reinen, dafür erforderlichen Kapitals.

    Da ich aber eher ein Fachmann für Ertragsteuern als für Schenkung- und Erbschaftsteuer bin, stufe ich meine Einschätzung mal als mit Vorsicht zu geniessen ein. ;)
     
  20. #40 Landbub, 03.06.2007
    Landbub

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    Darum gehts nicht. Es geht faktisch um eine Schenkung. Eine Rückzahlung ist nicht vorgesehen.

    Ganz sicher nicht. Der Steuerberater weiss, dass wir uns aufgrund des Berufes meiner Frau kleine derartigen Eskapaden erlauben können.


    Da kommen wir der Thematik doch schon näher. So weit ich mich erinnere, klang das vom Steuerberater ganz ähnlich. Allerdings war das das Stichwort "Rechnungsbezogen" mit dem Anraten, die relevanten Rechnungen gleich direkt von den Eltern bezahlen zu lassen (also nicht erst Geld zu uns und wir bezahlen die Rechnun), so dass es für das FA transparent ist. In genau diesem Fall soll es steuerliche Vorteike geben gegenüber einer reinen Schenkung.
     
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