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Diskutiere Elternsponsoring im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; @ Reilinga Der Sachverhalt ist mir für eine sinnvolle Beurteilung zu dürftig. Dem Sachverhalt nach, scheint es sich beim Darlehensgeber um...

  1. Blacky

    Blacky

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    @ Reilinga

    Der Sachverhalt ist mir für eine sinnvolle Beurteilung zu dürftig.

    Dem Sachverhalt nach, scheint es sich beim Darlehensgeber um eine Dir nahestehende Person zu handeln, sonst käme ein nachträglicher Erlass der eigentlich vereinbarten Zinsen ja wohl nicht in Frage.

    Offen ist, was mit dem Darlehen finanziert wurde.
    Geht es hier auch nur um die Schenkungsteuer ?
    Offen ist, ob das Darlehen, wie unter Fremden üblich, abgesichert wurde (Grundschulden o.ä.).

    Schon durch den Verzicht von ursprünglich vereinbarten Zinsen hält diese Darlehensvereinbarung einem Fremdvergleich nicht statt. Wer würde einem fremden Dritten schon die Darlehenszinsen erlassen?
    Zur Klarstellung: Damit ein Vertrag zwischen nahen Angehörigen steuerlich anerkannt wird, muss dieser einem sogenannten Fremdvergleich standhalten, d.h. er muss so vereinbart und durchgeführt werden, wie es unter fremden Dritten üblich ist (von wenigen Ausnahmen mal abgesehen, auf die ich hier nicht näher eingehen werde). Da wurde hier im Thread schon mit Recht auf Urteile des Bundesfinanzhofes (BFH) hingewiesen.

    Was ich nicht verstehe, warum Du dich mit dem Finanzamt streiten willst, wenn Du selbst davon ausgehst, den Darlehensbetrag nicht zurückzuzahlen zu müssen. :irre
     
  2. Blacky

    Blacky

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    Dies habe ich mit meinem Nachtrag auch gemeint.

    "Sollten die Eltern wesentliche Kosten des Hausbaus direkt übernehmen,... "

    So isses wohl deutlicher zu erkennen.

    Hier kann man wohl seine eigenen Beiträge nicht mehr editieren?
     
  3. #43 Gast217, 03.06.2007
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    Nur dass der Nachtrag von Blacky vergisst, dass die Freibeträge schon ausgeschöpft sind ..
     
  4. #44 Landbub, 03.06.2007
    Landbub

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    Manche schon, andere nicht. ich auch nicht. Ist für einen Schnelltipper, der die Vorschaufunktion bisher nicht nützte und Tippfehler per "edit" korrigierte, gewöhnungsbedürtig.
    So weit ich weiss, ist dies enstanden nachem ein Thread vom Ersteller nachträglich vollkommen verhunzt wurde.

    Ich plädiere für 5 Minuten Änderungszeit!!!
     
  5. #45 Gast217, 03.06.2007
    Gast217

    Gast217 Gast

    und ich gehe davon aus, dass der Steuerberater der Familie Landbub sehr wohl den Gesamtsachverhalt kennt.

    Marion :)
     
  6. Blacky

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    Das tut der Nachtrag wohl eher nicht ....

    Bei der Ausgangsfrage bleibt unklar, ob die Schenkungssteuer bei dem Tipp des Steuerberaters grundsätzlich vermieden oder nur gemindert werden soll.

    Diese Frage wurde noch nicht beantwortet.

    Ich sehe nur die Möglichkeit, durch die skizzierte Fallgestaltung einen Teil der Schenkungsteuer zu sparen. Eine legale Umgehung der gesamten Schenkungssteuer ist durch diese Fallgestaltung nicht möglich.

    Nur kurz zur Auffrischung: Schenkung von Grundvermögen ist im Vergleich zur Schenkung von Kapital des gleichen Wertes bisher steuerlich günstiger.
     
  7. #47 Landbub, 03.06.2007
    Landbub

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    Eben noch nicht. Unser alter Steuerberater hat sich in den Ruhestand verabschiedet (mit 56! Wir haben den zu gut bezahlt!!!).

    Es ist bei uns aber nicht wirklich komplizert... ein Fachmann sollte da rasch durchblicken.
     
  8. #48 Tom Köhl, 03.06.2007
    Tom Köhl

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    Die Werbung in diesem Forum ist großer Mist
    Dann hätte Landbub sicher auch...

    folgenden Satz nachträglich überarbeitet:
    :winken :winken :winken

    Grüße,
    Tom
     
  9. #49 Landbub, 03.06.2007
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    ...zu minimieren! Null wäre das Optimum, falls legal zu erreichen - was ich nicht glaube!
     
  10. #50 Gast217, 03.06.2007
    Gast217

    Gast217 Gast

    bei ausgeschöpften Freibeträgen kann doch nur versucht werden, die Schenkungssteuer zu vermeiden?
     
  11. Blacky

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    oder die Schenkungsteuer niedrig zu halten

    Ein Beispiel:

    Ein Haus mit dem Verkehrswert von 400 T€ wird im Schenkungsteuerbescheid mit einem Bedarfswert von in der Regel deutlich unter 400T€ (z.B. nur 300 T€) erfasst.
    Eine Schenkung von 400T€ Bargeld findet sich im Schenkungsteuerbescheid auch mit einem Wertansatz von 400T€ wieder (im Gegensatz zum eigentlich gleichwertigen Grundvermögen).

    Da kann schon eine Menge Schenkungsteuer gespart werden.

    Ich selber sehe für eine Totalvermeidung der Schenkungsteuer keine Möglichkeit, aber ich bin dafür aber auch kein Fachmann.

    Deshalb bitte den Rat von Marion befolgen und sich wieder an den / einen Steuerberater wenden.
     
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