BG Bau - Widerspruch,Mahnung, Terin

Diskutiere BG Bau - Widerspruch,Mahnung, Terin im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Die schicken einen vorbei um deinen Einspruch zu prüfrn. Es werden alle Daten erneut aufgenommen - das gleiche was schon angegeben ist - und...

  1. #21 Hausbauer, 07.02.2008
    Hausbauer

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    Die schicken einen vorbei um deinen Einspruch zu prüfrn.
    Es werden alle Daten erneut aufgenommen - das gleiche was schon angegeben ist - und erneut festgestellt, dass Helferstunden angefallen sind.

    Dabei geht es nicht um Arbeitsgeschwindigkeit, sondern Stunden auf der Baustelle. Ein Stein kann einem auch beim "langsamen" Arbeiten auf den Kopf fallen. Ergebnis ist das gleiche.:mauer

    Dann fährt er nach Hause und der erneute Bescheid kommt. Wenn du Glück hast 100,-€ weniger.:bounce:

    Dann erneut Widerspruch (bis zu 3mal):motz

    Letzte Möglichkeit dann Sozialgericht. Aber denke daran : Die FAkten verändern ich ja nicht.

    Falls du Erfolg hast, bitte ich um Nachricht. Vielleich hast du ja einen Weg gefunden mit der BG zu verhandeln. Habe ich auch versucht (telefonisch und vor Ort). Vielleicht hilft mir dein Ergebnis ja vor Gericht.

    Gruß Oliver ! :winken
     
  2. Julius

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    Nach der neuen Lesart der Bau BG ist ja Gefälligkeitshilfe nicht beitragspflichtig.
    Nur werden die den Teufel tun und klar definieren, was darunter zu verstehen ist!

    Die Auslegung ist ganz einfach:
    Wenn es um Beitragserhebung geht, ist NICHTS Gefälligkeit, daher ALLES beitragspflichtig.
    Wenn es um Leistungsansprüche geht, war ALLES Gefälligkeit, daher wird NICHTS bezahlt.
    Bestenfalls bekommt man seine geleisteten Beiträge nachträglich zurück...

    Der Fall wird sich wohl nur gerichtlich klären lassen. Genau darauf legen die es anscheinend auch systematisch an...

    Allerdings habe ich Zweifel, daß Du mit Deiner Argumentation, die Gefälligkeit sei schon deswegen gegeben, weil alles aus unvorhergesehenen Termingründen binnen kürzester Zeit erledigt wurde, durchkommst.
    Eher sollte man bei Verwandschaftsverhältnissen (familiärer moralischer Verpflichtung) ansetzen.
     
  3. yabbax

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    @Julius
    Gute Idee mit der moralischen Verpflichtung. Ich werde es dann versuchen dem Typen auch dies so klar zu machen. Und darüber hinaus auch mit dem Hinweis von der Gefälligkeit.

    Da gibts ja auch diesen Fall:

    http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=83117&postdays=0&postorder=asc&start=15

    Vielleicht beeindruckt das den Miarbeiter ja und lässt sich auf einen Handel ein nach dem Motto lieber nen Spatz in der hand als ne Taube auf dem Dach.

    Wer zahlt eigentlich das Gericht? Jeder seinen Teil selbst oder der Verlierer alles? Muss ich in der ertsen Instanz einen Anwalt hinzuziehen oder geht es auch ohne? Da gibt es doch bestimmt besondere Gesetzesbestimmungen beim Sozialrecht, odeR?
     
  4. #24 Hausbauer, 07.02.2008
    Hausbauer

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    In erster Instanz beim Sozialgericht brauchst du keinen Anwalt.
    Das Gericht erhebt keine oder nur geringe Gebühren.
    Ansonsten entstehen keine weiteren Kosten.
     
  5. yabbax

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    na, aber das ist doch mal erfreulich - insofern kann ich erst einmal entspannt dem Besuch des bglers entgegensehen. mehr kann er nicht verlangen da schon alles abgenommen und weniger sollte drin sein. Ansonsten eben vors Gericht gehen und hoffen...

    mal sehen...
     
  6. Julius

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    Ja. Und viel Erfolg!

    An Deiner Stelle würde ich ihn erst darlegen lassen, was er möchte und wie die Stellungnahme der Bau-BG zu Deinem Widerspruch aussieht.

    Und dann mach ihm die Gegenrechnung auf!
    Also heftige Reduzierung der genannten Stundenwerte verlangen, weil es sich überwiegend um Gefälligkeiten gehandelt hat.

    Daß Du dies erst jetzt anführst, ist ja leicht mit der nun erst erfolgten Kenntniserlangung über die neuerdings geänderte Haltung der Bau-BG zu solchen "familiären" Fällen zu erklären.

    Notfalls wird eben geklagt.


    Bitte laß uns wissen, was dabei herauskam.
    Danke!
     
  7. #27 Bauwahn, 07.02.2008
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    Das passt doch nicht ganz zusammen. Ein Monat hat max. 744 Stunden.

    Also, ein wenig schlüssiger musst Du da schon argumentieren

    Thomas
     
  8. yabbax

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    @Bauwahn
    ist schon richtig mit den Stunden - aber nur wenn jemand alleine gearbeitet hätte. Bei mir waren es ja 2 Väter, Onkel und noch Freunde. Insofern sind die Stunden sehr schlüssig.
     
  9. yabbax

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    So, um dem Thread ein Ergebnis zu liefern erzähle ich euch wie es mir mir weiterging:
    Nachdem ich mit einem Sachbearbeiter der BG Bau telefoniert hatte wegen der Mahnung und des Nicht-Bearbeitens des Widerspruchs wollte er ja einen aussendienstmitarbeiter vorbei schicken um die Sache zu klären. Dazu sollte er sich telefonisch bei mir melden.

    Und war es so?? Nein, der Aussendienstmitarbeiter versuchte mich natürlich ohne Terminabsprache bei mir zu Hause anzutreffen. Da ich den Typen aber bereits aus einem früheren Besuch kannte, machte ich natürlich nicht die Türe auf. Daraufhin legte er mir einen Brief in den Briefkasten.

    Als er weg war habe ich den Brief aus dem Kasten geholt. Darin stand, ich solle ihn für einen "weiteren" Termin anrufen und ALLE Unterlagen des Hausbaus bereit halten. Ich habe ihn sofort angerufen - war eh gerade sauer, dass die Benehmen wie bei der GEZ haben.

    deswegen habe ich mich bereits am Telefon sehr erregt über diesen versuchten Überrumpelungsversuch aufgeregt und ihm auch gleich mitgeteilt, dass ich keine Rechnungen mehr habe, da die 2-JAhre Aufbewahrungsfrist am 31.12.2007 verstrichen ist. Da wollte er mir etwas von 10-Jahren Aufbewahrungspflicht erzählen, bin ihm aber auch sogleich ins Wort gefallen ud eines Besseren belehrt. Die versuchen es eben den Bauherrn einzuschüchtern.

    Als ich ihm sagte es gehe hier nicht um eine Neubewertung meiner Stunden, sondern um die Bearbeitung des Widerspruchs, sagte er mir ich hätte die Stunden zu hoch angesetzt(?). Auch da widersprach ich ihm und sagte ihm dass die angegebenen Stunden auch tatsächlich so angesetzt worden sind wie diese angefallen. Da ich das ganze aber auch vom Tisch haben will bot ich ihm die Zahlung der Hälfte des Betrages von 1600,- an. Darauf sagte er, es könne schon sein dass wir da hin kommen, aber dafür müssten wir uns treffen.

    Aus den Erfahrungen Anderer in diesem Forum, habe ich ihn nicht zu mir nach Hause eingeladen, sondern in meine Firma. Er sagte, ich solle zu diesem Termin zumindest die Verträge mit bringen. Das habe ich jedoch bewusst nicht gemacht.

    Beim Termin vorhin hat er mich kurz gefragt ob ich die Unterlagen dabei hätte. Ich habe ihm nochmals deutlich gesagt, dass ich meiner Pflicht mit Nennung der Helfer und Firmen nachgekommen sei und dass ich hier und heute auch üer ichts anderes als den Widerspruch mit ihm reden werde.

    Daraufhin hat er gesagt wir kriegen das auch so hin, holte sein Laptop raus und errechnete mit einem Programm die Helferstunden die Standardmäßig bei enem Hausbau mit einer gewissen Größe anfallen. und oh Wunder, diese waren schon ca. 80 Stunden weniger als die die ich angegeben hatte. Dennoch immer noch nicht die Hälfte die ich bereit war zu zahlen.

    Daraufhin sagte er mir, dass bei diesen Stunden meine Arbeitsleistung noch mit drinnnen sei und wollte wissen wieviel ich von diesen Stunden gearbeitet habe? Wir einigten uns auf ca. 60% und schwupps war der zu zahlende Betrag von 1600 auf 680 gesunken. Schnell noch beide eine Unterschrift aufs Papier und das wars.

    Vielleicht hätte ich gerichtlich noch mehr erreicht, vielleicht aber auch nicht. So jedenfalls habe ich den Kram vom Tisch - wenn der Bescheid der Mitte Ende März kommen soll auch das enthält was wir vereinbart haben.

    Wenn nicht werde ich mich hier natürlich noch mal melden.

    Übrigens: Auf meine Aussage am Ende "chön dass wir uns geeinigt haben" sagte er, wir hätten uns nicht geeinigt, sondern er würde nur stunden aufschreiben die auch ein richtiger Handwerker gebraucht hätte. Und mit meinen angegebenen #Stunden hätte das Haus komplett in eigenleistung gebaut werden müssen.

    Auch das lassen wir so dahin gestellt.

    In diesem Sinne einen schönen Arbeitstag und immer dran denken: Alle sist verhandelbar...

    Gruß
    Thomas
     
  10. Julius

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    Gut gemacht!
    Danke für Deine Schilderung.
     
  11. yabbax

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    heute kam der neue Bescheid

    Der Widerspruch hat sich gelohnt. Rechnung zwar nicht komplett weg, aber immerhin 930,- gespart. Damit hat das nun ein Ende für mich.

    Ich wünsche allen - denen es so geht wie mir - viel Erfolg.

    Gruß
    Thomas
     
Thema: BG Bau - Widerspruch,Mahnung, Terin
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