BG möchte nach Fertigstellung Bauvorhaben besichtigen

Diskutiere BG möchte nach Fertigstellung Bauvorhaben besichtigen im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Das ist ungefähr so, als würde man aus der Führerscheinprüfung (und der dazu gehörigen Ausbildung) die Verkehrszeichen rausnehmen, aber weiter...

  1. #41 Bauwahn, 05.11.2008
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    De facto gilt in D aber: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Und ich kann mich auch nicht darauf hinausreden, dass bestimmte Regelungen 1984, als ich meinen "Deckel" machte, noch anders waren. Damals hatten Busse, die aus einer Bucht ausscheren wollen z.B. noch nicht Vorrang.
     
  2. #42 Ralf Dühlmeyer, 05.11.2008
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    Stimmt scho mit der Unwissenheit. Nur ist es sehr viel leichter, über die Änderungen der Verkehrsregeln auf dem Laufenden zu bleiben.

    Aber die ADBC-Zeitung ;) gibts halt noch nich, in der die UVVs aufgelistet sind.


    Allgemeiner Deutscher Bauherren Club
     
  3. #43 care, 05.11.2008
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 05.11.2008
    care

    care Gast



    Ich habe in der zwischen Zeit bei der BG nochmals gestöbert und diese Aussage nicht gefunden.
    Ich habe auch mit der Meinung gelebt, dass z.B. meine Eletern nicht angegeben werden müssen. Kann jetzt bei der BG dies aber nicht finden.

    Kannst du mir helfen wo das steht?

    Danke
     
  4. #44 Bauwahn, 05.11.2008
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    Ja, die BG arbeitet hier in einer Grauzone, wo sie sich die Regeln "Gefälligkeitsleistung" hin- und her-biegt, wie sie es gerade braucht.

    Schick denen doch ein Schreiben, in dem Du sie aufforderst, vorab "zu erklären, ob für die genannten Personen Versicherungsschutz besteht oder ob es sich um nichtversicherte (und damit beitragsfreie) Gefälligkeitsleistungen handelt."
     
  5. #45 Wackelsteife, 05.11.2008
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    Nur weil man etwas immer wieder schreibt, wird es deshalb nicht richtig. Ich habe schon einmal auf den § 7 Abs. 2 SGB VII hingewiesen.

    Ich mag Gesetze aus dem ganz einfachen Grund, dass sie nicht nur im Verhältnis Staat/Verwaltung gegenüber dem Bürger greifen sondern auch in die andere Richtung. Nur sollte eine sachliche Unterhaltung auch mit entsprechenden Sachargumenten geführt werden.
     
  6. #46 Ralf Dühlmeyer, 05.11.2008
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    Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

    Ich habe NICHT geschrieben:
    sondern
    Und der SGB VII § 7 Abs 2 lautet (für alle, die nicht googlen wollen):
    Schließt nicht aus heisst noch lange nicht, das der Bürger daraus auch nur ansatzweise ein Recht herleiten kann.
    Wär ja auch ein Wunder. Der Bürger sitzt bei der Ausarbeitung nicht mit am Tisch. Die Lobby der jeweiligen Institutionen schon. Warum sollte da also mal ein Recht für einen Bürger auftauchen.
    Oder hat schon mal einer ERFOLGREICH versucht, einer Behörde oder etwas gleichgestelltem eine Frist zu setzen :mega_lol:
     
  7. #47 Wolfgang38, 05.11.2008
    Zuletzt bearbeitet: 05.11.2008
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    tja

    Die Frage war schon bei #6 beantwortet.

    Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. :biggthumpup: :respekt

    @Ralph, lass Dich nicht 'raufschießen, Du hast es auch grad geschrieben, wer lesen kann .....
    Viele lesen nur noch die Hälfte, verstehen ein Viertel, und bringen ein Achtel rüber. Auf ein Achtel wird dann wieder mit einem 16tel geantwortet, ein 32tel verstanden... usw .
     
  8. #48 Wackelsteife, 05.11.2008
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    @Ralf Dühlmeyer

    Genau, wie soll der Bürger ein Recht aus etwas herleiten, was so explizit im Gesetz steht.

    Mal abgesehen davon, dass die Verwaltung an Recht und Gesetz gebunden ist und schon allein deshalb eine solche Unfallentscheidung nicht fällen dürfte. Wenn Sie jedoch an einem Fall belegen können, dass wegen Verstössen gegen die UVV`en ein Unfall abgelehnt wurde, können wir gerne nochmal drüber reden.
     
  9. Lukas

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    Ich bin nicht braun!:motz
    Ein getroffener Hund nur in so fern, daß ich einen Teil meines Lebens mit der Stasi verbringen durfte.
    Theoretisch gibts sowas wie eine Unschuldsvermutung. Diese wird mit dem "Nichtszuverbergenunflat" ausgehebelt.

    Ich halte diese Argumentation für gefährlich und wollte "nur" zum Denken animieren.
    Wenn der letzte Gutmensch aufwacht ists garantiert zu spät.

    Gruß Lukas
     
  10. #50 Wackelsteife, 05.11.2008
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    Richtig, es gibt eine Unschuldsvermutung - als Grundprinzip im rechtsstaatlichen Strafverfahren. Das ist auch gut so.

    Im Zusammenhang mit Eigenbauprüfungen halte ich diese Begrifflichkeit für deplaziert. Es geht ja hier nicht um Schuldzuweisungen sondern um eine Überprüfung der vom Bauherren im schriftlichen Verfahren (Stichwort: Eigenbaunachweis) gemachten Angaben. Ein solches Prüfrecht steht der BG genauso wie bei normalen Unternehmern zu.

    Eine Prüfung der Unterlagen am Objekt ist da grundsätzlich sinnvoll auch wenn der Zugang nicht erzwungen werden kann - und auch das ist gut so. Der technische Aufsichtsdienst einer BG hat hingegen andere Kompetenzen - hier geht es dann aber auch nicht um das fertige Eigenheim sondern z.B. um die Baustelle.
     
  11. Lukas

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    Es ging mir nur um den "Nichtszuverbergenunfug". Ich konnte erst so verspätet drauf antworten, weil ich arbeiten musste.
    Ich entschuldige mich dafür. :D ;)
     
  12. #52 Wackelsteife, 05.11.2008
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    Und ich dachte schon, es gibt eine Nichtszuverbergenflat, sowas wie ein Persilschein im Abo :D
     
  13. #53 pauline10, 10.11.2008
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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    Ich habe mit der BG nix zu tun !

    Genau das merkt man!!

    Ich habe viele Jahre erhebliche Beiträge an eine "gute Versicherung" der Techniker gezahlt. Als ich die Versicherung brauchte, schickte man den MD vor und unsere Ulla höhnte im Fernsehen, jeder bekommt die notwenige medizinische Leistung! Einen Schei.. habe ich bekommen und zwei Jahre lang erhebliche Schmerzen ertragen.

    Pauschale Urteile über "goldenen Wasserhähne" bei Häuslebauer!!:mauer :mauer
    Wo gibt es denn so etwas???

    Das gleiche Geschwätz wie von Politikern, die mal schnell von Mißbrauch, Schadstoffen und ä. reden und uns deswegen mit neuen, unbedingt notwendigen Gesetzen beglücken.

    Die BG Bau ist für private Bauherren eine Pflichtversicherung. Basta !

    Zum Glück ist es noch nicht so weit!! Aber während für einen gewerblichen Arbeiter ca 5% der Lohnsumme an die BG gezahlt werden müssen, sind es erheblich höhere Beiträge für die Helfer eines privaten Bauherren. Warum dieser Unterschied??

    Ist das des Kaisers??

    Dass die 5% nicht immer so genau abgerechent werden, ist wohl auch inzwischen normal. Wer will da zwischen eigenen Leuten und Sub unterscheiden. Wenn die Leute bei einer Kontrolle ins Maisfeld verschwinden ist alles im Grünen Bereich. Keine Beweise , keine Anklage.

    Baut der Unternehmer, ein Gerüstbauer, mit seinen eigenen, versicherten Leuten eine Lagerhalle ist das strafbare Schwarzarbeit!!

    Gruß

    pauline
     
  14. Robby

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    Häää?


    Nö, man muss das nur entsprechend abrechnen :D
     
  15. #55 pauline10, 11.11.2008
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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    Vielen Dank Robby!!

    in dem Fernsehbeitrag mußte sich der Gerüstbauinhaber erst mal belehren lassen und seine gute Stimmung und sein ruhiges Gewissen, wegen der sozialversicherten Mitarbeiter, war erst mal weg.
    Einen Hinweis auf geschicktere Gestaltung gab es nicht.

    Ein Kachelofenbauer aus Fulda wurde angezeigt und auch zu etlichen zigtausend verurteilt, weil er als Fliesenleger, und damit als "Schwarzarbeiter" tätig war. Als Kachelofenbauer gab es nichts mehr zu tun. Zu seiner Ausbildungszeit waren die Gewerke wohl bereits getrennt.

    Wer in D arbeitet ist selbst schuld. Mit solchen Bestimmungen wird man in die "soziale Hängematte" eingewiesen und von den "starken Schultern", besser wohl dummen Schultern, getragen.

    Ich bin mir natürlich auch im klaren, das wurde inzwischen etwas gemildert. Ein Handwerker darf wohl jetzt auch mal Tätigkeiten aus dem benachbarten Bereich ausführen. Aber wer damals verurteilt wurde, ist verurteilt und mußte zahlen.

    Gruß
    pauline
     
  16. Robby

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    Was aber ein ganz anderers Thema ist
     
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