Keller Bodenplatte wurde nicht gedämmt! (Kfw 60)

Diskutiere Keller Bodenplatte wurde nicht gedämmt! (Kfw 60) im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Habe für meinen Keller (12 cm Perimeter, 10 cm unter BoPla) mal den Fall der Dämmung unter Estrich gerechnet. Die Verluste über die Wandfüße waren...

  1. #21 capslock, 21.07.2009
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    Habe für meinen Keller (12 cm Perimeter, 10 cm unter BoPla) mal den Fall der Dämmung unter Estrich gerechnet. Die Verluste über die Wandfüße waren so groß wie die über die Außenwände, oder mit anderen Worten: 12 cm Perimeter und 10 cm auf BoPla entsprechen ungefähr 6 cm Perimeter und 10 cm unter BoPla.

    Bei den Innenwänden kann man ja immerhin Foamglas als unterste Steinreihe nehmen, aber bei den Außenwänden kann man nichts machen.
     
  2. #22 capslock, 21.07.2009
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    Was treibt Noppenfolie überhaupt unter der BoPla?
     
  3. Baxter

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    Welche Durchführung steht denn im Vertrag, wurde bestellt?

    Ob es ausreichend ist, hängt sicher vom Lastfall ab. Druckwasserdichte Durchführungen schauen auf jeden Fall anders aus.
     
  4. assa13

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    Da weiße Wanne, müssen die Durchführungen auch druckdicht sein, oder?

    Die haben mit der Flex ein 4eckiges Loch in die Wand gemacht und die Durchführung (angeblich von WOLF) einfach einbetoniert. Das ist doch nie im Leben Wasserdicht.
     
  5. Julius

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    Ob Du das Prinzip, nach dem Du da behumpst wirst, noch reichtzeitig begreifst, bevor alles den Bach runtergeht...? :yikes
     
  6. #26 Ralf Dühlmeyer, 22.07.2009
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    Stop stop stop

    So ein Blödsinn

    Das ist eine Dreischichtwand. In die beiden Fertigschalen hat man mit der Flex je ein Loch gemacht, eine Pentflex-Rohrdurchführung eingebaut und das dann (avon gehe ich aus) mit "WU" Beton ausbetoniert.

    Die Pentaflex-Durchführungen sind für Weisse Wannen geeignet. Hier gibt es also gar kein Problem.

    Liebe Leute - redet keine Mängel herbei, wo alles (nehme ich an) gut gemacht ist. :motz
     
  7. assa13

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    Danke allen für die schnellen Antworten.
    Ich war gestern bei dem BT, der Verkäufer und der Bauleiter waren anwesend.
    der BL hat sich alles notiert, und wollte sich erkundigen ob es wirklich so "schlimm" ist.
    Angeblich lassen die sich freiwillig von TÜV überwachen und den Keller hat auch einer von TÜV abgezeichnet.
    Der Verkäufer sieht es ein, dass es nicht in Ordnung ist und will nach einer Lösung suchen.
     
  8. assa13

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    Jetzt mal ne andere Frage. Wie schlimm ist es wirklich?
    Die wollen den Kellerboden mit 10cm Dämmung abkleben und schwimmenden Estrich machen.
    Ich stell mir das so vor, Die Kellerwände sind von außen gedämmt der Boden nicht, demnach geht die Kälte über den ungedemmten Boden in die Wände (Kältebrücke) dh man könnte sich die Wanddämmung auch sparen können, da es eh nix bringt... Oder?

    Da mir die Zeit davon rennt werde ich das Haus wohl so nehmen müssen.

    -Was kann ich als Entschädigung verlangen?
    Fußbodenheizung im EG (ca. 4TEur)
    oder sogar DG-Ausbau (ca. 13TEur)
    mir ist momentan nicht bewusst welcher Schaden mir entstanden ist.
     
  9. R.J.

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    Solche Details kann man rechnerisch simulieren und sowohl qualitativ als auch quantitativ beurteilen. Auf dieser Grundlage kann man dann weitere, evtl. notwendige (Dämm-) Maßnahmen bestimmen.
     
  10. #30 weissnix, 22.07.2009
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    na super, das bestärkt meine meinung zu den bt´s :motz
     
  11. SvenW

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    assa hat es recht gut erkannt: Er ist gekniffen! Fordert er Rückbau oder ähnliches zieht er wahrscheinlich erst 2015 in das Haus ein oder ist vorher pleite. Somit bleibt die Frage was er tun kann.

    Als erstes würde ich mal den Herren vom TÜV dazu bitten. Er hat unterzeichnet was nicht ist also sitzt er mit im Boot. Und so eine falsche Unterschrift kann richtig teuer werden. es gibt somit schon von 2 Parteien Geld zu holen und vor allem der TÜV dürfte nicht an entsprechender PR durch ein Gerichtsverfahren interessiert sein.
    Dann würde ich mich an einen Fachanwalt für Baurecht wenden und etwas hoch pokern, denn der Bauträger/TÜV sollten richtig bluten sonst machen die das einfach immer weiter so. Ich würde mal die 13.000 für den Dachausbau einwerfen, die wirst du wahrscheinlich nicht kriegen, aber wenn du mit einer realistischen Summe anfängst bekommst du weniger als der Schaden wert ist und der BT reibt sich die Hände. Aber was du fordern (fordern ungleich bekommen) solltest weiß der Fachanwalt wesentlich besser. Den solltest du dir bei der Summe gönnen und wenn es nicht zum Verfahren kommt schlag die Kosten dem BT zusätzlich um die Ohren.
     
  12. SvenW

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    BTW: Bitte dran denken: wenn der Boden des Kellers höher kommt muß die Kellertreppe angepaßt werden, sonst passen die Abstände der Stufen nicht=Stolperfalle.
     
  13. assa13

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    Habe gestern ein Schreiben vom Bauleiter bekommen.
    Kann die Berechnung stimmen? Ist der VerlUst wirklich so gering?
    Boden ist sehr lehmig --> gute Leitfähigkeit



    [​IMG]
     
  14. assa13

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    Die wollten mir 500€ als Entschädigung geben. :mega_lol:

    Habe Fußbodenheizung im EG (ca. 55m²) raus gehandelt. :motz
    mehr war nicht drin.
    War das OK?
     
  15. Rene'

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    Hi!

    - was ist mit dem Nachweis über den Wärmeschutz , der Bestandteil des Bauantrages und der Baugenehmigung ist? Schliesslich wurde vom Wärmeschutz her anders gebaut als Genehmigt.
    - werden die KFW60 Vorgaben (KFW-Mittel beansprucht?) trotz Mehrverbrauch noch erfüllt? Auf die Berechnungen des Bauleiters würde ich mich da nicht verlassen.
    - wird durch die Dämmung auf der Bodenplatte die Mindestraumhöhe noch erreicht?


    55m² Fußbodenheizung rausgeschlagen. Wow....... Ich hätte mich nicht darauf eingelassen.

    Ist die FBH näher spezifiziert? Ein 12er Rohr mit 40 cm Verlegeabstand ist auch eine FBH.

    Gruß,
    Rene'
     
  16. #36 Ralf Dühlmeyer, 27.08.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    War das OK = Du hast unterschrieben!

    Was soll die Frage dann noch, Du hast den Mangel und einen Ausgleich akzeptiert.
    Und der BT/GÜ hat genau das bekommen, was er wollte - Geld im Sack!

    Du bekommst eine wahrscheinlich auch noch mistige FBH.

    :mauer :mauer :mauer
     
  17. #37 rainerS.punkt, 27.08.2009
    rainerS.punkt

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    FBH im Erdgeschoss? Und im OG und Keller eine "normale"? Nach allem, was ich hier bisher gelernt habe, müssten dann auch die beiden Heizkreise separat gesteuert und versorgt werden (1 x hohe, 1 x niedrige Vorlauftemperatur). Ist das alles geregelt? Bei diesem Bauleiter würde ich mich ja auf nichts mehr verlasssen, was ich nicht schwarz auf weiß und von einem Experten gegengeprüft und unterschrieben vor mir habe. :shades

    Wird ein Ausgleich für den Wärmeschutz geschaffen, damit ihr die KfW-Vorgaben trotzdem erreicht? Ansonsten könnt ihr die Mittel ja gleich zurückgeben.


    Na dann mal weiterhin viel Erfolg!
    Rainer
     
  18. Julius

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    Zumindest diese Frage kann inzwischen beantwortet werden:
    Nämlich mit NEIN...! :bef1008:
     
  19. drulli

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    Auch ich kann da kein Versehen oder Vergessen beim BT entdecken.
    Wenn er nur eine von zwei DHH mit Dämmung unter Kellerboden verkauft, muss ihm klar sein, dass das mit Extra-Aufwand auf seiner Seite verbunden ist. Da hätte er dem Nachbarn besser seine Dämmung zum Selbstkostenpreis 'schenken' können.
    Das will er nicht, also spart er sich Deine auch, sorgt für vollendete Tatsachen und plant ein Goodie als Entschädigung ein...
     
  20. Rene'

    Rene'

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    Wenn das so ist dann kann man nur hoffen das der BT wenigstens die 2.5cm des jetzt dickeren Estrichs (die bei FBH zwangsläufig entstehen) bei den bodentiefen Fenstern,der Treppe (OG sowie KG) ,den Fensterbrüstungen in der Küche, bei der Höhe der Kloschüssel und des Handwaschbeckens im Gäste WC und bei der Höhe der Türöffnungen von vornherein berücksichtigt hat.

    Im Nachhinein "einfach mal so" den Bodenaufbau 2-2.5cm höher ausführen... Ob das hinhaut? ;)

    Ich höre von weitem schon das die nächste Runde eingeläutet wird. Es ist und bleibt spannend....

    Gruß,
    Rene'
     
Thema: Keller Bodenplatte wurde nicht gedämmt! (Kfw 60)
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