Ermittlung Grundstückspreis

Diskutiere Ermittlung Grundstückspreis im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Wer sagt das? §5 Abs. 5 WertV. Selten eine so blöde Rechnung gesehen. Auf diese Antwort habe ich gewartet, auf eine andere...

  1. Terra

    Terra

    Dabei seit:
    18.09.2008
    Beiträge:
    566
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Vermesser
    Ort:
    NRW
    §5 Abs. 5 WertV.



    Auf diese Antwort habe ich gewartet, auf eine andere Antwort habe ich aber auch nicht gehofft ;)

    So wird halt bei der Grundstücksbewertung gerechnet, auch nach §5 Abs. 5 WertV.
    Hab ich mir ja nicht ausgedacht, sondern andere Herren!

    Der Bodenrichtwert wird aus den Kaufverträgen ermittelt.

    Tja, und wenn einer meint er kann verlangen was er will, dann würde ich gehen.
    Spätestens bei einer Zwangsversteigerung heulen se dann rum. "Ja, aber ich habe doch viel mehr bezahlt..."

    Interessiert keinen! Da kommt nämlich wieder die Grundstücksbewertung!
     
  2. lulu66

    lulu66

    Dabei seit:
    02.06.2009
    Beiträge:
    952
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl. Inform.
    Ort:
    Bonn
    Es ging hier um den Preis, nicht um den Wert. Beides sollte man kennen und akzeptieren, bevor man zuschlägt.
     
  3. #23 Thomas Traut, 18.11.2009
    Thomas Traut

    Thomas Traut

    Dabei seit:
    27.10.2009
    Beiträge:
    2.006
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Dipl.-Bauing.
    Ort:
    Land Brandenburg
    Zwischen dem sicher korrekt ermittelten Verkehrswert nach WertV und dem Marktwert liegen oft Welten! Der Marktwert ist der, den jemand bereit ist zu bezahlen. Der kann erheblich über oder unter dem Verkehrswert liegen. wenn ich mir die Verkehrswerte bei Zwangsversteigerungen ansehe, sind die oft jenseits von gut und böse. Dann steht dort: "Im Termin am xx.2009 ist der Zuschlag versagt worden, weil das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehenbleibenden Rechte 5/10 des Grundstückswertes nicht erreicht hat." Für mich die Bestätigung, dass der Verkehrswert mehr als doppelt so hoch wie der Marktwert ist. Manche Immobilien gehen auch über dem Verkehrswert weg. Der Bodenrichtwert ist eben ein Richtwert und kein Marktwert. Bei Autobahn-Richtgeschwindigkeit 130 kann ich 80 oder 250 fahren.

    Wenn jemand meint, ein Grundstück sei ihm nicht mehr als Betrag x wert, bezahlt er höchstens diesen Wert. Ist es einem anderen mehr wert, bekommt der es. Verlangt ein Verkäufer eine Fantasiesumme, wird das Grundstück gar nicht verkauft. Ganz einfache Marktwirtschaft.
     
  4. #24 HolzhausWolli, 18.11.2009
    HolzhausWolli

    HolzhausWolli

    Dabei seit:
    20.02.2006
    Beiträge:
    2.091
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Selbstständig
    Ort:
    Siegen
    Benutzertitelzusatz:
    Baustatus: Längst fertig
    Wieso will? Jeder kann das verlangen was er bekommen kann! Daß Du dann gehst ist ebenso legitim wie mehr zu verlangen -als Du bereit bist zu bezahlen- und auf einen zu warten (oder sogar schon zu haben) der deswegen noch nicht geht.
     
  5. Terra

    Terra

    Dabei seit:
    18.09.2008
    Beiträge:
    566
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Vermesser
    Ort:
    NRW
    Der Fragesteller hat nach der Bewertung gefragt. Den Preis (110 €/m²) kennt er ja schon!
     
  6. Terra

    Terra

    Dabei seit:
    18.09.2008
    Beiträge:
    566
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Vermesser
    Ort:
    NRW
    Die für die Wertermittlung erforderlichen Daten (§ 8 WertV) sind aus der Kaufpreissammlung herzuleiten,

    Kaufpreissammlung nach § 195 BauGB:
    Zur Führung der Kaufpreissammlung ist jeder entgeltliche Grundstücksvertrag in einer Abschrift dem Gutachterausschuss zu übersenden.

    Daraus wird der Bodenrichtwert abgeleitet. Also, der Marktwert fließt immer mit ein, aber Ausreißer fliegen raus!
     
  7. #27 rueckseil, 18.11.2009
    rueckseil

    rueckseil

    Dabei seit:
    12.01.2009
    Beiträge:
    251
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Erfurt
    Benutzertitelzusatz:
    Immobiliengutachter
    Grundsätzlich richtig. Aber in kaufpreisarmen Lagen werden die Bodenrichtwerte lediglich fortgeschrieben. Entweder nach Gefühl oder entsprechend den Kaufpreisentwicklungen anderer Gebiete.

    Das ein Verkäufer verlangen kann was er will, behauptet hier auch niemand. Auch dierser wird sich an irgendetwas orientieren müssen. Aber falls das Grundstück nicht viel zu groß und viel schlechter nutzbar ist, brauch man als Käufer mit Abschlag hier und Abschlag da wohl kaum kommen.
     
  8. #28 rueckseil, 18.11.2009
    rueckseil

    rueckseil

    Dabei seit:
    12.01.2009
    Beiträge:
    251
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Erfurt
    Benutzertitelzusatz:
    Immobiliengutachter
    Das ist falsch.

    Marktwert = Verkehrswert.
     
  9. #29 Thomas Traut, 18.11.2009
    Thomas Traut

    Thomas Traut

    Dabei seit:
    27.10.2009
    Beiträge:
    2.006
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Dipl.-Bauing.
    Ort:
    Land Brandenburg
    Unsinn! Warum sollte eine Immobilie für weniger als 50% vom Marktwert den Besitzer wechseln? Der Preis, der bezahlt wird, ist der Marktwert, und das auf den Cent genau.
     
  10. Terra

    Terra

    Dabei seit:
    18.09.2008
    Beiträge:
    566
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Vermesser
    Ort:
    NRW
    Richtig! Meistens jedenfalls.

    Bei der ganzen Diskussion geht es ja auch nicht um übliche Größen heutzutage von 400-600 m², sondern um 1500 m². Auch dort kann man die gesamten m² mit dem gleichen Preis pro m² ansetzen, das bestreite ich auch nicht. Meist wird es aber nicht gemacht.

    Und der Fragesteller wollte ja auch nur wissen wie man ein Grundstück bewertet, das habe ich in kleinen Auszügen erklären wollen.

    Das dies viel komplizierter ist, als ich es wiedergegeben habe ist klar.

    Meine Meinung:
    Jeder kann für einen Golf III mit 200.000 km auf der Uhr 15.000 € verlangen und auch einen Käufer finden, aber ist das die Regel?????
     
  11. #31 rueckseil, 18.11.2009
    rueckseil

    rueckseil

    Dabei seit:
    12.01.2009
    Beiträge:
    251
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Erfurt
    Benutzertitelzusatz:
    Immobiliengutachter
    Wohl nicht.

    Die Begrifflichkeiten sind per Gesetz und natürlich auch in der Praxis klar vorgegeben:
    § 194 BauGB "Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

    Damit hätten wir dann auch Frage 2 beantwortet:
    Weil eine Zwangsversteigerung ein "...ungewöhnliches oder persönliches Verhältnis..." darstellt und nicht dem "...gewöhnlichen Geschäftsverkehr..." entspricht.

    Solche Umstände sind bei der Ermittlung vom Verkehrswert=Marktwert nicht zu berücksichtigen.
     
  12. siebu

    siebu

    Dabei seit:
    16.11.2009
    Beiträge:
    20
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Maschinenbautechniker
    Ort:
    Hückelhoven
    Vielen Dank für die zahlreichen Antworten :winken . Letzendlich kann ich dann nur auf eine schlechten Tage des Verkäufers hoffen ...
    Vieleicht noch ein paar Sätze über den Hintergrund meine aktuellen Lage:
    Ich wohne derzeit in dem Einfamlienhaus (Elternhaus), meine Eltern sind verstorben und das Haus ist nun in einer Erbengemeisnchaft (50:50 mit meiner Schwerster). Es ist ein Bungalow Baujahr 1970 mit ca. 175 m² Wohnfläche im Erdgeschoss ... typische Bauweise der 70er und in den Jahren ist nicht viel verändert/renoviert worden. Das Grundstück ist auch 1500 m² groß und die Lage ist ruhig, schön und mein Herzchen hängt an der Umgebung. Nun möchte ich mit meiner Feundin zusammen ziehen, de ist jedoch nicht sonderlich begeistert von dem Haus ... "altbacken, gruselig, düster etc "... Sie hat so Ihre eigene Vorstellungen und liebt es puristisch und den Bauhausstil ... Außerdem lieber lieber zusammen was eigenes aufbauen.
    However: nun bleiben die Möglichkeiten: Haus umbauen, neu bauen, gebraucht kaufen ... Mir wäre ja die Variante des Hausumbaus am liebsten.
    Ich muss es Ihr noch etwas schmackhaft machen und wollte dies anhand von Zahlen, Zahlen und einem professionellen Konzepts (Bildchen Skizzen etc.) vom Architeckten.
    Mal angeommen ich müsste für das betreffende Grundstück (ein viel kleineres und und viel andere lage kommt für mich nicht in Frage) : 140.000 Euro bezahlen + Hausbau: 350.000 Euro + Sonstige Überraschungen (10%) 35.000 Euro. Wäre insgesamt ca. 525.000 Euro - ca. 125.000 Euro für den 50% Verkauf des Elternhauses (vielmehr ist derzeit wohl nicht drin)bleibt zum Schluß eine runde stolze Summe von ca. 400000 Euro für´s eigene Häuschen.

    Demgegenüber stände der Umbau des bestehenden Elterhauses:
    Auszahlung Schwester ca. 125.000 Euro + Umbaukosten grob geschätzt : 200.000 Euro (es wir schon etwas aufwendiger). Macht zusammen ca. 325.000 Euro !

    Mal abgesehen davon ob es zu finanzieren ist. Der Unterschied ist jetzt nicht so groß zwischen altem Haus mit Kompromissen und neuem Haus wie gewünscht.:confused:

    Hat jemand von Euch schonmal vor einer ähnlichen Frage gestanden ?
     
  13. #33 HolzhausWolli, 18.11.2009
    HolzhausWolli

    HolzhausWolli

    Dabei seit:
    20.02.2006
    Beiträge:
    2.091
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Selbstständig
    Ort:
    Siegen
    Benutzertitelzusatz:
    Baustatus: Längst fertig
    Ich ging immer davon aus, dass der Beitragsschreiber das Grundstück auch kaufen wollte. Und nicht nur an einer Wertermittlung interressiert ist. Das war dann wohl ein Irrtum. :konfusius

    Im Übrigen ist der Preis -bzw. die Preisvorstellung- noch nicht genannt worden also unbekannt. Lediglich die Angabe eines ungefähren Bodenrichtpreises wurde mit EUR 110,-/qm genannt.

    Bis wir das erfahren und die Einstellung des BS dazu gehört haben macht es wohl wenig Sinn schon jetzt auf die offizielle Wertermittlung im Falle einer Zwangsversteigerung hinzuweisen.

    Außerdem stimme ich Thomas Traut in der Definition zum Marktwert vollumfänglich zu.
     
  14. Terra

    Terra

    Dabei seit:
    18.09.2008
    Beiträge:
    566
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Vermesser
    Ort:
    NRW
    Die ist aber allgemein, im Liegenschaftsrecht ist es halt nach §194 BauGB genau definiert!
     
  15. #35 rueckseil, 18.11.2009
    rueckseil

    rueckseil

    Dabei seit:
    12.01.2009
    Beiträge:
    251
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Erfurt
    Benutzertitelzusatz:
    Immobiliengutachter
    ***zustimm***
     
  16. #36 Ralf Dühlmeyer, 18.11.2009
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Also - das möchte ich mal genau erklärt haben, wo in dem § Deine Rechnung erklärt ist oder drin steckt.

    Da steht nur drin, dass die Bebaubarkeit einen Einfluß hat.
    Sicher kann ich ein Grundstück von 20.000 m², auf dem es ein Baufenster von 500 m² gibt, nicht komplett zum Baulandpreis berechnen.
    Aber bei 1.000 zu 500 m² dann das genauso rechnen zu wollen, ist absoluter Unfug.

    Verkehrswert: Er sollte den Marktwert wiederspiegeln - und zwar ohne persönliche Einflüsse.
    Wenn also einer wie hier wg der Nachbarschaft zu den Eltern mehr zaht oder weil er dringends Geld braucht, weniger fordert, hat ds nicht mit dem (Markt)wert zu tun.
    So ist auch eine Zwangsversteigerung zu sehen. Dort wissen alle, dass Schuldner und (idR) Bank schnellstmöglich Erlöse erzielen wollen und haben somit Oberwasser.

    Das ist so wie mit Kindern. Normalerweise räumen Kinder nur sehr ungern und langsam auf.
    Heisst es aber - es gibt Eis, wenn ihr aufgeräumt habt - ist in 0,nix picobello aufgeräumt. Deswegen ist das kein Normalzustand (ausser man mästet die Kinder mit Eis), sondern eine "seelische Zwangslage".
     
  17. #37 rueckseil, 18.11.2009
    rueckseil

    rueckseil

    Dabei seit:
    12.01.2009
    Beiträge:
    251
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Erfurt
    Benutzertitelzusatz:
    Immobiliengutachter
    Also wenn man zwei nebeneinanderliegende Grundstücke hat, eines mit 500 m² und eines mit 1.000 m². Beide sind aber aufgrund Zuschnitt, Topographie, B-Plan etc. "nur" gleich bebaubar/nutzbar, wäre es theoretisch schwer, jemanden zu finden, der für das große Grundstück den doppelten Preis des kleinen Grundstücks bezahlt.

    Geht aber auch andersherum, wenn ortsüblich die 1.000 m², kann es für das kleine Grundstück auch Zuschläge geben.


    :28:
    Klappt erfahrungsgemäß auch mit Süßigkeiten, Fernsehen, Playstation aber nicht so gut mit Buch lesen, spazieren gehen, ... komisch
     
  18. #38 Thomas Traut, 18.11.2009
    Thomas Traut

    Thomas Traut

    Dabei seit:
    27.10.2009
    Beiträge:
    2.006
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Dipl.-Bauing.
    Ort:
    Land Brandenburg
    Was die Gleichsetzung von Marktwert und Verkehrswert angeht, muss ich mich teilweise korrigieren, wenn ich folgende Definition lese:
    http://www.zinsentwicklung.de/lexikon/baufinanzierungslexikon/v/verkehrswert.html

    Zwangsversteigerungen nehme ich von dieser Einschätzung ausdrücklich aus.

    Zu den Fallstricken bei der Wertermittlung habe ich auch folgendes gefunden:
    http://books.google.de/books?id=6ka3AGepCyMC&pg=PA31&lpg=PA31&dq=marktpreis+marktwert&source=bl&ots=WzkSb-vlAo&sig=S80nPwatYZ8RKWl_NIjhX9W3Wvc&hl=de&ei=1NgDS8XWD9qH_Abm5szhDQ&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=2&ved=0CA0Q6AEwAQ#v=onepage&q=marktpreis%20marktwert&f=false
     
  19. #39 HolzhausWolli, 18.11.2009
    HolzhausWolli

    HolzhausWolli

    Dabei seit:
    20.02.2006
    Beiträge:
    2.091
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Selbstständig
    Ort:
    Siegen
    Benutzertitelzusatz:
    Baustatus: Längst fertig
    @ Rückseil: Warum sollte es denn die wichtigste Voraussetzung für die Preisermittlung eines Grundstücks sein in wie weit ich es bebauen darf, wenn ich aber grundsätzlich sowieso darauf bauen darf? (Beispiel 500qm vs 1000qm bei gleicher Bebauunungsmöglichkeit)

    Die unbebaubare Fläche ist zwar übrig, aber doch nicht überflüssig. Ganz im Gegenteil, alleine Ihre Existenz trägt zur Werterhaltung/-steigerung des Gesamtobjektes bei, da sie ja grundsätzlich gesehen auch andere Möglichkeiten eröffnet, die das Leben auf DIESEM Grundstück einfach schöner macht als auf einem kleineren.

    Von daher sehe ich keine zwingende Befolgung irgend eines Paragraphen, der einem Verkäufer vorschreibt, in wie fern er sein Grundstück zu bewerten oder zu veräusserrn hat.

    @ Siebu: Gut dass du die Hintegründe mal erklärt hast. An deiner Stelle würde ich beide Varianten (Umbau und Neubau) mal durchplanen. Auch um ein Gefühl für das eine oder das andere zu bekommen.
    Im Idealfall istb es Dir hinterher gleich was Ihr macht und es kommt dir nur noch auf den Grundstückspreis an.
    Diese Lage der Dinge sollte der Grundstücksverkäufer wissen und schon fällt der Preis..... es sei denn er hat einen anderen am Start. Und dann ists auch egal, da Du eine für dich gleichwertige Option hast.
     
  20. #40 rueckseil, 18.11.2009
    rueckseil

    rueckseil

    Dabei seit:
    12.01.2009
    Beiträge:
    251
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Erfurt
    Benutzertitelzusatz:
    Immobiliengutachter
    Hab ich nicht gesagt.

    Hab ich auch nicht gesagt. Sie ist halt nur nicht so viel wert die ersten 500 m².

    Dem Verkäufer wird per Paragraph erstmal gar nichts vorgeschrieben. Aber verlangt er zuviel bleibt er drauf sitzen, velangt er zu wenig, verschenkt er etwas. Das möchte der durchschnittliche Verkäufer wohl beides nicht und orientiert sich deshalb auch am Markt (Kaufpreissammlung, BRW, Nachbar,...

    Wahrscheinlich interpretiert er die Marktzahlen tendenziell positiv. Der Käufer hingegen wohl eher etwas negativ.
     
Thema: Ermittlung Grundstückspreis
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. unerschlossenes bauland preis

    ,
  2. bauland unerschlossen

    ,
  3. grundstückspreis unerschlossen

    ,
  4. unerschlossenes Bauland Preis qm,
  5. quadratmeter preise unerschlossen,
  6. qm preis unerschlossenes bauland,
  7. Unerschlossenes gartenland Erfurt preise,
  8. ermittlung grundstückspreise,
  9. wert inerschlossenes bauland,
  10. zuweg grundstückspreise,
  11. preise für unerschlossenes bauland,
  12. bodenrichtwert sinnersdorf,
  13. Grundstück unerschlossen qm preis,
  14. sinnersdorf bauerwartungsland,
  15. bauland unerschlossen preis,
  16. zuschnitt grundstück preis 18 m tief,
  17. baulandtiefe,
  18. abschläge grundstückspreis baufenster,
  19. baulandmehrfläche,
  20. unerschlossenes grundstück wert,
  21. baufenster 26 m auf 12 m,
  22. wert tiefes grundstück,
  23. grundstückspreis unerschlossen 08107,
  24. grundstücksbewertung bautiefe,
  25. unerschlossenes grundstück preis
Die Seite wird geladen...

Ermittlung Grundstückspreis - Ähnliche Themen

  1. Wie ermittle ich, was jeder für den Hauskauf eingebracht hat?

    Wie ermittle ich, was jeder für den Hauskauf eingebracht hat?: Hallo, folgendes Szenario: 1. Ich habe mit meiner Frau ein Fertighaus gekauft (bereits unterschrieben, Haus kommt frühestens 2025) 2. Das...
  2. Ermittlung Grundstückswert

    Ermittlung Grundstückswert: Hallo, ich habe eine Frage zur Finanzierung. Meine Frau bringt das Grundstück ein (hat sie von ihren Eltern umgeschrieben bekommen). Ich bringe...
  3. Ermittlung Estrichdicke

    Ermittlung Estrichdicke: Guten Abend Community, ich habe aktuell alte Baupläne vorliegen und versuche irgendwie noch rauszufinden, wie Dick der aktuelle Estrich...
  4. Betonmengen ermittlung

    Betonmengen ermittlung: Hi, ich versuche gerade zu ermitteln, wie viel Beton ich für eine Fläche benötige, die in 2 Richtungen ein Gefälle aufweisen soll. Die Fläche...
  5. Ermittlung Grundstückswert mit Bodenrichtwert

    Ermittlung Grundstückswert mit Bodenrichtwert: Hallo, ich kaufe mir demnächst ein Reihenmittelhaus. Grundstücksfläche sind 150m^2 Mein Steuerberater hat mir empfohlen den Grundstückswert beim...