Falsches/ unvollständiges LV - wer haftet für Mehrkosten

Diskutiere Falsches/ unvollständiges LV - wer haftet für Mehrkosten im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Wow hier ist viel passiert, ich muss tagsüber arbeiten und kann daher nicht immer so schnell antworten. Nochmal 3 wesentliche Punkte: -Architekt...

  1. #81 Exilsachse, 09.11.2012
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    Wow hier ist viel passiert, ich muss tagsüber arbeiten und kann daher nicht immer so schnell antworten.

    Nochmal 3 wesentliche Punkte:
    -Architekt hat von sich aus Elektroplanung angeboten, woher soll ich wissen, dass er kein Experte ist? Es ist bei ihm üblich die Elektroplanung zu machen (macht er ja für die anderen Bauherren auch) und wir haben auch einen seperaten Werkplan Elektro erhalten.

    -Aufgrund der Angebotspreise "Normal Elektro" vs. "KNX", haben wir uns für KNX entschieden. Wären die richtigen Mengen (Schalter, Steckdosen, Kabel)+/-natürliche Schwankung (die es immer gibt) im LV gewesen und hätten wir dann einen "echten" Endpreis erhalten, hätten wir uns nie "KNX" leisten können/ wollen. Wir hätten dann normal Elektro gemacht.
    -Gibt es denn keine Pflicht vom Architekten/ Handwerker uns zeitnah über die ausufernden Mehrkosten (Angebot vs. tatsächlich) zu informieren? Vor 4 Monaten hätten wir zumindest noch anders reagieren können.

    So wie ich das jetzt verstehe haben wir als Bauherren mal wieder die A-Karte gezogen. Es klingt nach einem Freifahrtsschein für den Archi, egal was er ins LV schreibt, zahlen muss der Bauherr am Ende immer.
    Da bin ich mal froh, dass er sich nur bei den Meterlängen der Kabel und Schaltern um Faktor 7 vertan hat. Kaum vorzustellen, was wäre wenn er sich im Rohbau bei den Steinen um Faktor 7 verschätzt hätte. :think
     
  2. Markul

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    Stimmt! Da haste Glück gehabt..!! Was sagen denn die anderen Bauherren zu der Sache??
     
  3. #83 Ralf Dühlmeyer, 09.11.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Ein Freifahrtschein ist es nicht!

    Oben schon genannt, aber hier noch mal ur Verdeutlichung:
    Firma A bietet den KNX-Schalter für 80 € an, Firma B für 50 €. Weil Firma B in anderen Pos. teurer ist, hat B wg. der zu geringen Menge bei den KNX-Schaltern den höheren Gesamtpreis, A bekommt den AUftrag.
    Stellt sich beim Nachrechnen heraus, dass auf Grund der massiven Massenmehrungen B (z.B.) 1.000 € billiger gewesen wäre, dann haftet der Kollege für diese 1.000 €!

    Beim Kollegen ist die Frage - wann wusste er beweisbar von der Massenmehrung! Sollte er da warum auch immer lange den Deckel draufgehalten haben, wäre das ungut und VIELLEICHT auch ein Haftungsgrund. Aber wie gesagt - BEWEISBAR!
    Beim Eli denk ich mir meinen Teil! Ob es bei dem eine jur. Pflicht gegeben hätte - ganz ehrlich - keine Ahnung. Ein SO krass eindeutiger Fall ist mir noch nicht untergekommen!

    Versuchen Sie auf jeden Fall, beide Eli-Angebote für Ihr BV zu bekommen.
     
  4. uban

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    Er hat euch die E-Anlage einer 2 Zimmer Whg kalkuliert (Schlamper?), da der Preis so niedrig war hat euer Verstand ausgesetzt und sich wegen der paar Meter und 6 Schalter nicht kritisch hinterfragt sondern eine bessere Ausstattung geordert.



    Jetzt habt ihr eine super E-Anlage, kostet halt ein paar €. Ist dumm gelaufen, es ist nicht rückgängig zu machen aber wenigstens habt ihr eine Gegenleistung für euer Geld, .
     
  5. kike

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    Für den TE war ja offensichtlich eben gerade NICHT ersichtlich, dass da nur "6 Schalter" (Taster) angeboten wurden.
     
  6. #86 Pruefhammer, 09.11.2012
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    also, sehe die Sache schon deutlich anders als die Archis hier.
    Zuerst wäre natürlich zu prüfen,ob die abgerechneten Mengen tatsächlich verbaut wurden, dazu wäre der Archi wohl verpflichtet ist Teil seines Auftrags. Am besten schriftlich in Verzug setzen, eine solche Prüfung muss in angemessener Frist erfolgen, die Rechnung ist ja irgendwann zur Zahlung fällig und dann muss der Bauherr wissen ob diese korrekt ist oder nicht.
    Das als sowieso-Kosten hinzustellen, dieser Argumentation mag ich mich nicht anschließen und ich glaube auch ein Richter wird da ins Grübeln kommen, insbesondere da der Kunde des Archis ein Privatmann ist bei gewerblichen oder öffentlichen Auftraggebern mag die Sache noch anders aussehen.Die Gerichte betonen in Ihren Urteilen immer wieder die erhöhten Aufklärungspflichten gegenüber privaten Auftraggebern, ich würde da dem Archi mal folgende Fragen stellen:
    1. Wie kann es sein, dass er Werkpläne und Leistungsverzeichnisser erstellt, obwohl er dazu gar nicht befähigt ist.
    2. Wie kann es sein, dass ihm solch einfache Fehler unterlaufen die Anzahl der Schalter falsch auszuschreiben, das erfordert keine besondere fachliche Qualifikation, das ist ein Vorgang wie bei anderen Gewerken auch
    3. Hat der Eli die erheblichen Massenmehrungen bei ihm angezeigt und wenn ja wie hat er darauf reagiert?
    Ich glaube kaum, dass er vor Gericht damit so einfach druchkommt, er führt eine Tätigkeit aus, die nicht seinem Tätigkeitsfeld als Archi entspricht, er klärt offenbar die Bauherrn auch nicht darüber auf, dass dies nicht Teil einer normalen Planung ist und empfiehlt ggf. einen Technikplaner.
    Der Archi ist Sachwalter des Bauherrn, da muss er eine entsprechende Sorgfalt walten lassen, er kann bekommt ja auch z.B. Geld für das Erstellen der Leistungsverzeichnisse, da darf man dann auch eine fachlich einwandfreie Arbeit erwarten. Es geht hier ja auch nicht um Bagatellen wie einen vergessenen Schalter oder 5m mehr Kabel, die sich immer mal aus der konkreten Situation heraus auf der Baustelle ergeben können.
    Ich meine daher wie einige meiner Vorschreiber: sollte sich mit dem Archi keine einvernehmliche Lösung finden lassen würde ich in der Tat mal einen Baurechtsanwalt konsultieren.
     
  7. #87 the motz, 10.11.2012
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    also da kenn ich schon mal zwei, die da wieder dagegen sprechen werden...
     
  8. #88 Pruefhammer, 10.11.2012
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    das mag sein, aber muss der Fragesteller natürlich am Ende selbst entscheiden.
    Aber um es mal deutlicher auszudrücken: es handelt sich hier in meinen Augen eben nicht um einen Fehler- wie es Herr Dühlemeyer formuliert, der jedem mal passieren kann. Sondern da ist m.E. etwas grundsätzlich schief gelaufen, das muss sich der Archi schon vorhalten lassen.
     
  9. #89 Gast036816, 10.11.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Pruefhammer - ich nehme nur 3. raus, der punkt zeigt, dass du relativ wenig ahnung von der materie hast. vertragsänderungen sind nicht beim architekten anzuzeigen.
     
  10. LaSina

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    Hat der Archi für die E-Planung extra Geld erhalten ?
     
  11. #91 Thomas B, 10.11.2012
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    @Pruefhammer: Deine vorgeschlagenen "Maßnahmen" werden dem BH wahrscheinlich einige Euronen kosten, dafür aber kaum was bringen. Insofern: toller Vorschlag!

    Ob der Architekt hier gut gearbeitet hat wage ich auch zu bezweifeln. Dennoch wird er wohl kaum in Heftungsschwierigkeiten kommen, da ein Gerischt (wahrscheinlich) hier urteilen wird, daß dies eben Sowiesokosten sind. Er hat mehr gezahlt, aber auch mehr erhalten. Der rechtlich durchzusetzende Schaden ist mE minimal. Und dafür lohnt sich mE der Weg zum Anwalt, der nämlich richtig was kosten wird!, nicht.

    Aber natürlich steht es dem TE frei es denooch zu tun. Ich will hier den Architekten nicht beispringen und ihn vor dem anwaltlichen Zorn schützen...wahrlich nicht. Soll er mal machen (der TE), die Anwaltskosten zahlen und hinterher kann er siuch ja dann bei denen bedanken, die ihm dazu rieten.
     
  12. KlausK

    KlausK Gast

    Ob der Schaden minimal ist, wissen wir und der TE (noch) nicht.
     
  13. #93 Anda2012, 10.11.2012
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    Von der Bauleitung zum Formularausfüllen
    Hier ist aber noch der Fall, dass der TE eine andere Entscheidung getroffen hätte, wenn die Kosten klar ersichtlich gewesen wären und das sind sie ja in diesem Fall (aufgrund der deutlich falschen Massen) nicht gewesen.
     
  14. Markul

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    Geh zu einem Experten. Und das ist ein Anwalt. Investier das Geld in eine Erstberatung. Alle hier im Forum empfehlen immer sich von Experten beraten zu lassen. Und nicht am falschen Ende zu sparen. Das ganze natürlich erst nach dem Gespräch mit deinem Archi.

    Ach ja, der geht ja nicht mehr ans Telefon.......
     
  15. bento

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    Also du musst deinem Architekten die Rechnung erst einmal mit Bitte um Prüfung zusenden oder besser noch nachweisbar zustellen (unter Zeugen im Büro abgeben oder per Einwurf-Einschreiben)! Du kannst ihm ja dazuschreiben, dass du dich wegen der Rechnungshöhe wunderst.

    Warum willst du ihn telefonisch erreichen? In deiner Situation würde ich alles nur noch schriftlich machen.

    Wenn du einen VOB-Vertrag mit dem Elektriker hast, dann muss die Schlussrechnung schnellstmöglich, spätestens binnen eines Monats geprüft sein, denn danach kann der Elektriker Verzugszinsen fordern. Dein Archi muss also schon in die Hufe kommen, wenn er keine Schadensersatzforderungen riskieren will.

    Von dem Ergebnis der Prüfung würde ich dann abhängig machen, ob es mir eine anwaltliche Erstberatung wert wäre.
     
  16. #96 Pruefhammer, 10.11.2012
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    @rolf aib: Ihre Antwort zeigt, dass Sie nur stänkern wollen, weil ich offenbar Ihre Meinung nicht vertrete. Ich habe nirgends behauptet, dass die Massenmehrung beim Archi anzuzeigen ist, es wäre aber durchaus interessant zu wissen ob sie es wurde. Der Bauherr ist zumindest nicht davon in Kenntnis gesetzt worden soweit ich das aus seinen Antworten herauslesen kann.

    @Thomas B. : ich bin durchaus bei Ihnen, das Rechtsstreitigkeiten oft aus Kostensicht nicht ganz unproblematisch sind, Gerichts und Anwaltskosten stehen oft in keinem gesunden Verhältnis zum Streitwert, wenn Gutachter hinzugezogen werden sieht die Sache oft noch schlechter aus. Man sollte bedenken, dass viele Anwälte auch nicht objektiv beraten und nicht von einem Prozess abraten, da sie ja verdienen egal wie die Sache ausgeht.
    Trotzdem: ich sehe hier im Gegensatz zu Ihnen durchaus gute Aussichten auf Erfolg, ich würde die Rechnung so auch sicher nicht akzeptieren. Der Begründung das als sowieso-Kosten anzusehen kann ich nicht folgen.
    Es ist zwar richtig, dass die Kosten auch entstanden wären wenn gleich richtig ausgeschrieben worden wäre, aber sie waren zur mangelfreien Erstellung des Werks nicht nötig, der Bauherr hätte bei richtiger Ausschreibung wählen können, ob er die Leistung beauftragen möchte oder ob er z.B. eine günstigere Leistung z.B. ohne KNX in Auftrag gegeben hätte. Zur mängelfreien Erstellung des Werks Elektroinstallation waren diese "sowieso" Kosten also nicht nötig und sind daher m.E. auch keine sowieso Kosten.
    Wenn das so leicht wäre braucht ein Archi ja gar keine Massenermittlung mehr vorzunehmen, einfach irgendwas ansetzen und wenn es nicht passt sind es sowieso-Kosten. Genau dies soll ja durch eine Massenermittlung verhindert werden. Wenn die Massenermittlung aber beliebig fehlerhaft sein darf, dann ist zumindest der Punkt Leistungsverzeichnis erstellen für den Archi ohne jedes Haftungsrisiko- kaum nachzuvollziehen.
    Wir brauchen sicher nicht darüber zu reden, dass sich kleinere Massenänderungen immer ergeben können, es ist lebensfremd zu glauben, dass sowas immer bis auf die 3. Stelle nach dem Komma passt, aber der Fall hier ist zweifelsohne außerhalb jeder vernüftigen Toleranz.
     
  17. #97 Pruefhammer, 11.11.2012
    Pruefhammer

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  18. #98 Baufuchs, 11.11.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das hast Du in deinem Link aber gelesen, oder?

    Das Problem bei Mengenmehrungen ist die Feststellung eines Schadens.
    Die Mengenmehrung selbst stellt beim EP Vertrag keinen Schaden dar, denn der Bauherr erhält einen entsprechenden Wertzuwachs.

    TE sollte sich mal von einem Baurechtsanwalt beraten lassen. (nach Stundensatz, dann bleibt das Honorar überschaubar).
     
  19. #99 Gast036816, 11.11.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    @ Prüfhammer - hat nichts mit stänkern zu tun. hier dein originaltext als auszug:

    1. Wie kann es sein, dass er Werkpläne und Leistungsverzeichnisser erstellt, obwohl er dazu gar nicht befähigt ist.
    2. Wie kann es sein, dass ihm solch einfache Fehler unterlaufen die Anzahl der Schalter falsch auszuschreiben, das erfordert keine besondere fachliche Qualifikation, das ist ein Vorgang wie bei anderen Gewerken auch
    3. Hat der Eli die erheblichen Massenmehrungen bei ihm angezeigt und wenn ja wie hat er darauf reagiert?
    Ich glaube kaum, dass er vor Gericht damit so einfach druchkommt, er führt eine Tätigkeit aus, die nicht seinem Tätigkeitsfeld als Archi entspricht, er klärt offenbar die Bauherrn auch nicht darüber auf, dass dies nicht Teil einer normalen Planung ist und empfiehlt ggf. einen Technikplaner.

    bei eins, zwei, drei ist immer die rede vom architekten. veränderungen zum vertrag sind beim vertragspartner anzumelden! das hat er elektriker nicht gemacht. du fragst, ob der eli die mengenmehrung beim architekten angemeldet hat? das hat keine auswirkung auf den vertrag. bei dem verlinkten urteil geht es um qualitätstandart, funktionalität und materialien - nicht um mengenmehrungen.
     
  20. #100 Thomas B, 11.11.2012
    Thomas B

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    Ich will ja nicht bestreiten, daß der Planer hier etwas falsch gemacht hat. Aber: Kann (darf) man so eine "Fehlleistung" isoliert betrachten. Wie wäre es wenn z.B. in einem anderen gewerk irgendwo zu viel ausgeschreiben wurde? Ich hatte mal bei mir den Fall, wo ein bestimmtes fenster im haus genau 1 x vorkam, hatte aber versehentlich 3 Stück angegeben. Klar, daß diese 2 St. zu viel nicht geliefert wurden. Der Kunde hat also am Ende, wg. eines Fehlers meinerseits etwas "gespart".

    Darf man das dann gegenrechnen?

    Ich denke nicht, daß Rosinenpickerei zulässig ist. Daß man sich also solche Mehrmengen herausnimmt, sich aber gleichzeitig über Mindermegen anderenorts erfreut.

    Ich halte es idR so, daß ich Massen immer leicht aufrunde (Bsp.: ermittelt 222,40 m² Außenputz --> LV: 225,00 m² usw.). Das brinhgt etwas Puffer. Liegt man dann malirgendwo daneben (Fehler bei der Massenermittlung), so läßt sich dies leicht kompensieren.

    Als Einzelposten (Gewerk Elektro) sind die Mehrkosten in Höhe von EUR 8.000 natürlich sehr viel; aufs Gesamtwerk gerechnet eher im vertretbaren Bereich. (wenn Haus gesamt ca. 250k, dann Mehrung ca. 3%).

    Fazit: Wenn auch als Einzelleistung betrachtet eine massive Abweichung, so sehe ich das Gesamtbild, also die Mehrung gerechnet auf die ges. Baukosten, eher nicht so dramatisch.
     
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