Bad wurde renobiert / neu gemacht - nun ist der Pfusch da ... - WAS TUN?

Diskutiere Bad wurde renobiert / neu gemacht - nun ist der Pfusch da ... - WAS TUN? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; nicht die volle Rechnung bezahlt, d.h. eine vollumfängliche Abnahme sehe ich da nicht. Falsch. Lies noch mal #1, die Rechnung kam erst,...

  1. #61 Baufuchs, 19.09.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Falsch.

    Lies noch mal #1, die Rechnung kam erst, nachdem der TE sein "OK" gegeben hatte.

    Das Einzige, was helfen könnte, ist die Tatsache, dass die meisten Handwerker mit Abnahme/§ 640 BGB nichts anzufangen wissen.
     
  2. #62 Hessekopp, 19.09.2013
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    Definiere "vollumfängliche" Abnahme? Eine Abnahme an sich hat doch nichts mit der Bezahlung zu tun. Ich sehe es schon so, dass eine Abnahme erfolgt ist.
    Eine erfolgreiche Abnahme ist die Bedingung für die Bezahlung der gestellten Rechnung, die im Fall von Mängel nur teilweise erstattet wird, bis diese behoben sind. Das hat einen weiteren Abnahmetermin zur Folge.
    Ich kann doch eine Abnahme "ohne Mängel" erteilen oder eine Abnahme "mit Mängeln" erteilen, wobei diese Mängel im Abnahmeprotokoll festgehalten, und mit Nachbesserungsfrist versehen werden. In beiden Fällen fliest Geld - in letzterem nicht die volle Summe. Schwierig wird es wenn die Abnahme "verweigert" wird. Dies wäre aber in dem vorliegenden Fall sicherlich unangebracht, da die vorliegenden "Mängel" das nicht rechtfertigen.
    Da der TE ja jetzt auch in der Lage ist die "Mängel" aufzuzählen, hätte er dies auch bei einem Anahmetermin mit Abnahmeprotokoll (von beiden Seiten unterschrieben) machen können. So wird das aber nix.
     
  3. uban

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    Der AN beschädigt die Tür, erhöht die Rechnung um 14% (ohne Begründung) und der TE hat wegen der vorliegenden Mängel, einen Teil der Rechnung nicht bezahlt.
    Wo ist das Problem?
    Die Mängel schriftlich an das 'Fachunternehmen' und fertig. Wenn Widerspruch kommt dann zum Baufachanwalt!

    (Eine Abnahmen kann auch durch die Bezahlung der Rechnung erfolgen, wer weiss wofür das 'ok' an das Fachunternehmen gedacht war, eventuell wollte er nur die Unterlagen für die Rechnungsprüfung bekommen..)
     
  4. #64 Bauliesl, 19.09.2013
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    ... und zum ersten Mal stimme ich Dir zu, Flip ;-)
     
  5. Julius

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    Was war das denn überhaupt für ein Betrieb?
    Fliesenlegermeister?
    Fliesenverleger (meisterlos)?
    Hausmeisterdienst ("Alleskönner")?

    Immerhin erwartest Du von ihm sogar Leistungen, welche er gar nicht erbringen DARF (Elektroinstallation, Wasserinstallation).
     
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