Dringend Hilfe benötigt

Diskutiere Dringend Hilfe benötigt im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Und hier ein Auszug der meine Aussage belegt: "Ein "berechtigtes Interesse" ist gegeben, wenn Sie sachliche Gründe für die gewünschte...

  1. #61 toxicmolotow, 29.11.2014
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    Und hier ein Auszug der meine Aussage belegt: "Ein "berechtigtes Interesse" ist gegeben, wenn Sie sachliche Gründe für die gewünschte Einsichtnahme vorbringen können, welche die Verfolgung unbefugter Zwecke oder bloße Neugier ausgeschlossen erscheinen lassen. Daher dürfen zum Beispiel Gläubiger des Grundstückseigentümers, die die Zwangsvollstreckung in den Grundbesitz beabsichtigen, oder Kaufinteressenten, mit denen der Grundstückseigentümer bereits in Verhandlungen steht, Einsicht in das Grundbuch nehmen."

    Wichtig ist der Nachweis, dass man mit dem Verkäufer bereits in Verhandlungen steht. Wie willst du Held das machen?
     
  2. H.PF

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    Manche User sollten echt mal einen Warnschuß bekommen und 2 Wochen unter die Dusche geschickt werden. Vielleicht sind sie dann in der Lage etwas sinnvoller zu schreiben und nicht zu 90% Müll der gefährlich ist...
     
  3. #63 toxicmolotow, 29.11.2014
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    Moi?
     
  4. H.PF

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    Nee, du nicht... ein gewisser Frischling hier der viel Müll erzählt...
     
  5. #65 Skeptiker, 29.11.2014
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    Gerne, komm doch nächsten Freitag zum Weihnachtsmarkt! Okay, das sind knappe 300 km bzw. 3 Std. wäre aber bestimmt nett!
     
  6. Taipan

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    die Strecke für einen Glühwein? Neee ... Das müssen wir dann mal verbinden - wenn ich eh in B bin ...
     
  7. #67 Gast036816, 29.11.2014
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    ignorieren geht auch, am besten nicht drauf einsteigen.
     
  8. #68 Alfred Witzgall, 02.12.2014
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    Suche hier weder Kundschaft noch Empfehlungen
    Berechtigtes Interesse nachweisen ist ein Gummibegriff und nicht fest definiert. Es liegt also an der Überzeugungskraft bzw. den Argumenten des Einsichtnehmers, wie er sein Anliegen durchbringt, bzw. nachweist.
    Für berechtigtes Interesse halte ich es, wenn ein Interessent (hier z. B. der Themenstarter) wissen möchte, ob die Immobilie bisher unbelastet ist.
    Bei Banken setzt man das berechtigte Interesse voraus, auch wenn es durch die oft für "voyeuristische" :bef1021: benutzt (oft auch missbraucht) wird.
     
  9. #69 Ralf Dühlmeyer, 02.12.2014
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    Ach Leute - bei Euch google kaputt?
    http://de.wikipedia.org/wiki/Grundbucheinsicht

    btt @TE

    Gerade wenn die Preise so niedrig sind und es eine Gemengelage wie hier gibt:
    Wenig Einkommen
    hohe Heimkosten
    Erben, die gewolltes nicht bekommen sollen
    Erben, die ggf. zur Zahlung verpflichtet werden könnten
    geht es nicht ohne Wertgutachten! Wenn die [D]alte[/D] Dame das nicht einsehen kann oder will, dann kauft eben was anderes.

    Ausserdem solltet Ihr mal klären, was Ihr an Geld von der Bank bekämt, wenn Ihr die Hütte denn bekommen solltet.
    Ich denke, wenn der Preis realistisch ist, wird Dir keine Bank 75.000 oder 100.000 € für Kauf, Sanierung und Umbau leihen!
     
  10. #70 Villert, 03.12.2014
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    keine ahnung ob es schon gesagt wurde:

    am besten du hast ein gutachten eines sachverständigen der auch vom finanzamt anerkannt wird. den beauftragst du und der drückt dann auch ggf. den preis ,dort wo es geht bzw er verantworten kann. dann hast du auch in zehn jahren keine probleme mit teilschenkungen etc, wenn die oma auf staatskosten im heim liegt. denn solange kann deutschland dich verfolgen. und wenn es um sozialleistungen geht macht deutschland auch richtig druck.
     
  11. #71 BauPraktiker, 19.12.2014
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    Ein berechtigtes Interesse ist bereits ein Kaufinteresse ( Einsichtnahme Blatt 1 bis 3 Eintragungen ) und plausible , nachvollziehbare Darlegung des Sachverhalts, mehr bedarf es nicht.

    Weitere Kommentare hierzu erspare ich mir , da ich hier in diesem Forum wohl zu 80 % Laien verkehren und sich gern mal kostenlose Meinungen zum Thema einholen.
     
  12. #72 andi5783, 19.12.2014
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    :respekt

    *duckundweg*
     
  13. R.B.

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    Nein, ein Kaufinteresse allein genügt noch lange nicht. Damit holt man sich bei jedem Grundbuchamt/Gericht hier in BW eine Abfuhr. Man muss ein Kaufinteresse darlegen und nachweisen können, wobei die Nachweise mit einzureichen bzw. bei persönlichem Vorprechen vorzulegen sind. Man muss sich natürlich auch selbst ausweisen können. So ein Nachweis des "berechtigten Interesses" wäre beispielsweise ein (Vor)vertrag mit dem Eigentümer bzw. den Eigentümern. Auch Makler bekommen beispielsweise keine Auskunft so lange sie keinen Vertrag mit dem Eigentümer haben den sie vorweisen können.
     
  14. Julius

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    Auch in Nürnberg ist das so.
    Außer, man heißt "Baupraktiker" - natürlich...
     
  15. R.B.

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    Jepp. Die kriegen doch sowieso 20% auf alles, außer Tiernahrung. :)
     
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