Handwerkerrechnung bezahlen trotz Widersspruch gegen diese?

Diskutiere Handwerkerrechnung bezahlen trotz Widersspruch gegen diese? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Ich habe nun erst mal den Rechnungsbetrag unter Vorbehalt überwiesen und werde noch ein Schreiben versenden in welchem ich die Zahlung unter...

  1. #21 Stefan79, 24.12.2014
    Stefan79

    Stefan79 Gast

    Ich habe nun erst mal den Rechnungsbetrag unter Vorbehalt überwiesen und werde noch ein Schreiben versenden in welchem ich die Zahlung unter Vorbehalt begründe... Das schien mir erst mal die sicherste Lösung zu sein um nicht noch den Vorwurf in die Geschichte zu bringen, ich würde (begründete?) Rechnungen nicht zahlen.

    Alles andere wird geklärt werden müssen... Es geht mir ja nicht darum eine Leistung nicht zu bezahlen sondern darum dass eine Leistung unter falschen Voraussetzungen erbracht wurde. Wir sind ja mit dem Ergebnis zufrieden können nun aber nicht einschätzen, ob wir vielleicht zu viel bezahlt haben weil es ein Auftrag ist in der Art "Kunde bezahlt es ja, egal wie viel" oder ob wir für das gleiche Geld vielleicht ein besseres Material hätten erhalten können.

    Gruß
    Stefan
     
  2. #22 dimitri, 24.12.2014
    dimitri

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    Richtig, der Auftragnehmer kann sich aber ebenfalls auf nichts beziehen außer auf den Stand der schriftlich festgelegt ist, andernfalls steht Aussage gegen Aussage.
    Mein Ziel wäre es also den jenigen persönlich darauf anzusprechen, und das hat bisher nicht geklappt. Im besten Fall ist in der Rechnung nur eine 0 zuviel und alles löst sich in Wohlgefallen auf.
     
  3. #23 Kalle88, 24.12.2014
    Kalle88

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    Der AN hat doch eine Leistung erbracht! Wenn jetzt also der Wert strittig ist, wird irgendwann wohl Vergleichswerte herangezogen. Wenn die sogar noch ÜBER dem tatsächlich aufgerufenen liegen zahlt der TS noch mehr. Inkl. vielleicht anfälliger Beteilligung am Rechtsstreit.
     
  4. Ortwin

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    Du hättest nicht bezahlen sollen, Stefan. Das war ein großer Fehler!

    dimitri hat übrigens vollkommen recht! sind wir schon soweit bei den deutschen Handwerkern, dass ein Wort und ein Handschlag nicht mehr zählt?
    Wenn es stimmt, was der TE schreibt - und davon können wir ausgehen - legt der Verputzer/Maler ein höchst unmoralisches Verhalten an den Tag, das imho an Betrug grenzt. Und ich kann beim besten Willen nicht verstehen, wie einige Forumsteilnehmer so eine Abzocke auch noch billigen bzw. unterstützen.

    An deiner Stelle Stefan, hätte ich nur den vereinbarten Betrag überweisen und wenn dem Handwerker das nicht taugt würde ich höflichst darauf hinweisen, dass ihr ja gar keinen Vertrag habt. Du hast schließlich nur mit deinem GU einen Vertrag und zwar mit weißer Farbe und er soll die graue Farbe gefälligst wieder abkratzen, die hast du schließlich nicht bestellt .Du willst weiß!

    Merkt ihr denn alle nicht dass euch der Maler abzockt: Er verrechnet den Putz zwei mal. Ein mal an den GU und ein mal an den TE.

    Frohe Weihnachten!
     
  5. #25 dimitri, 24.12.2014
    dimitri

    dimitri

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    Ja eine Leistung hat er erbracht. Hätte er das Haus grün gemacht wäre es auch eine Leistung. Da es aber nicht schriftlich vereinbart war heißt es also "Pech gehabt lieber TE"?
    Aber wie wie Skeptiker schon angemerkt hat, wir waren ja nicht bei den Verhandlungen dabei. Und bezahlt ist ja jetzt.
     
  6. #26 Gast943916, 24.12.2014
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    ja, leider muss man hinzufügen, aber warum?
    weil Auftraggeber, aller Coleur, mit ihren Rechtsbeiständen die HWs über den Tisch gezogen und alle Absprachen nicht eingehalten haben.
     
  7. BJ67

    BJ67

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    Während ihr euch hier die Augen auskratzt, statt genauer zu hinterfragen, treibt ihr den TE in den Fehler - feine Hilfe :mauer

    Für den fall stefan79 liest hier noch Mal, hätte ich ganz gern noch bestätigt, ob ich folgendes richtig verstandnen habe :

    - stefan79 beauftragt bei seinem GÜ den Außenputz und spricht mit dem GÜ den Preis ab und beauftragt den GÜdie Putzarbeiten auszuführen
    - Dann kommt eine Putzertruppe P, von GÜ geschickt, auf den Hof, die den Putz ausführt. P fragt auch nach dem Farbton.
    - Nach Abschluß der Putzarbeiten bekommt stefan79 eine Rechnung von P, später auch Mahnungen.

    Ist das so abgelaufen oder wie ?!
     
  8. #28 wasweissich, 24.12.2014
    wasweissich

    wasweissich Gast

    Eben nicht .

    Dass der anstrich im preis war ist nicht geklärt .
     
  9. #29 Stefan79, 24.12.2014
    Stefan79

    Stefan79 Gast

    Beauftragt war beim Bauunternehmen (neben Rohbau etc.) auch ein mineralischer Außenputz. Dieser wird aber immer von dem Bauunternehmen an den Betrieb abgegeben, welcher eben auch bei uns tätig wurde (beides regionale Unternehmen die schon lange miteinander arbeiten). Da wir aber überlegten einen anderen Putz zu verwenden (z.B. Silikonharzputz) sollten wir dieses direkt mit dem Betrieb ansprechen welches die Arbeiten durchführt. Daher dann der Termin auf der Baustelle. Wir haben uns das dann so vorgestellt, dass wir - sollten wir einen anderen Putz wählen - durch unser Bauunternehmen einen Mehrpreis angeboten bekommen. Wir bekamen dann eben den Hinweis von dem Betrieb, dass die Kombination mineralischer Putz / weißer Anstrich in jedem Fall erfolgt und wir dann lediglich die genannten 200€ zahlen müssten.
    Die Aussage von dem Betrieb, ein weißer Anstrich würde in jedem Fall erfolgen, war also falsch. Man hätte hellhörig werden müssen weil im Bauvertrag keine Malerarbeiten enthalten sind, es hörte sich aber eben so an als würde der Handwerksbetrieb einen Außenputz niemals ohne einen Farbanstrich an den Bauunternehmer "übergeben". Darauf haben wir uns verlassen. Da der Handwerksbetrieb aber den "Auftrag" über den Farbanstrich nicht vom Unternehmer erhalten hat sondern nur den Außenputz ohne Farbanstrich beauftragt hat sollen wir nun Auftraggeber (und somit Kostenträger) für den Farbanstrich sein. Und das gilt es nun zu klären...

    Hoffentlich nun etwas verständlicher...
     
  10. H.PF

    H.PF

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  11. #31 wasweissich, 24.12.2014
    wasweissich

    wasweissich Gast

    aber ortwin würde ja erstmal garnichts bezahlen ,für ihn gelten ja spezielle regeln ,nämlich seine .

    also sieht es so aus ,das TE verstanden hat ((weil verstehen wollte) ein anstrich ist inklusive .
    könnte sogar sein ,dass etwas ähnliches komuniziert wurde ,nichts genaues weiss man nicht.

    und jetzt bekommt der maler 200€ für kompletten anstrich .... weil GU von nichts weiss .....ein super geschäft.

    und genau das meinte ich , lieber dimitri ....
     
  12. #32 Gast036816, 24.12.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ich liebe solche stories.

    am gu vorbei eine änderung mit dem sub vereinbaren, mündlich versteht sich, wenn dann eine rechnung über den tatsächlichen mehraufwand kommt, folgt das wehklagen. jetzt bleibt nur bezahlen und unter lehrgeld verbuchen.

    wenn kein anstrich der fassade im bauvertrag vereinbart wurde, dann muss der anstrich jetzt nach ortsüblichen preisen vergütet werden.
     
  13. #33 dimitri, 24.12.2014
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    Also Stand 24.12. hat der Maler seine 2000€ bekommen. Ich hab ja auch nicht behauptet, dass er die nicht bekommen soll wenn das in Ordnung geht. Aber von 200€ reden, 2000€ abrechnen und dann nur noch über Mahnungen kommunizieren ist kein Geschäftsgebaren das ich in Ordnung finde und dem man sich einfach beugen sollte.
     
  14. #34 Kalle88, 24.12.2014
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    Dir ist schon klar, dass der HW in sich und für sich korrekt gehandelt hat? Der BU hat doch ausdrücklich geschrieben, dass keine Malerarbeiten enthalten sind. Putz ist ja nicht gleich Malerarbeiten, sonst müsste der Innenputz ja auch angestrichen daher kommen, richtig? Also hat der HW mit seinen Mahnungen schon korrekt gehandelt. Der TS hat sich ja in Verzug befunden.

    Der Hauptteil der Misere geht hier definitiv auf die Kappe des TS. Gehe ich als HW mit einem Nachtrag in Vorleistung und habe nichts schriftlich, was nicht selten vorkommt, dann habe ich auch die Nachsichten, wenn die Summe am Ende aus der Schlussrechnung gekürzt wird. Ein Handschlag - für mich persönlich - ist n feuchten Furz wert. Ob nun auf AG oder AN Seite.
     
  15. stevie

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    Wenn Deine AG das auch immer so mitgeteilt bekommen ist ja auch alles i.O. - ein Problem wirds immer nur wenn der jeweils anderen Seite die eigene Sicht der Dinge nicht bekannt ist... :konfusius

    Richtig ist aber schon, dass man mit etwas Schriftlichen immer auf der sicheren Seite ist.
     
  16. #36 Kalle88, 24.12.2014
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    Der Schriftverkehr hat doch das alleinige Ziel Absprachen zu dokumentieren oder aber Vertragspartner entsprechend aufzuklären. Was habe ich von einem Handschlaggeschäft? Null. Was hat der AG davon? Null. Forderungsmanagement gibt es ja nun nicht erst seit ein paar Jahren. Der Schuh ist ja schon wesentlich älter.

    Ob der HW für 2000 Euro die gerichtliche Welle macht? Eher wird er das Ding wohl an ein Inkasso-Unternehmen oder Versicherungshaie abgeben. Dafür ist die Streitsumme noch recht gering, wie ich finde. Aber das sieht wohl jeder Unternehmer anders und ich würde nicht drauf spekulieren wollen.

    Keiner kennt hier die Zeit die verstrichen ist, zwischen mündlicher Zusage und Ausführung. Oftmals bleibt ja nicht mal ein Tag Reaktionszeit seitens des HW, der dann ein Angebot erstellen könnte - über einen evtl. Nachtrag. Da Leben dann beide gefährlich. Der AN, weil er an Leute gerät die der Meinung sind nicht zahlen zu müssen, so wie der AG, der evtl. eine Leistung überbezahlt.

    Sicherlich ist die Kommunikation vom HW mehr als miserabel und da verstehe ich jeden, der sich darüber aufregt. Die Stammtischparolen die bei dem Thema aber immer wieder auf den Tisch kommen sind so nonsens wie Diejenigen meinen Recht zu haben.
     
  17. uban

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    Ich würde JEDEN Vetrag und alle AGBs IMMER von einem RA überprüfen lassen bzw nur mit eigenen Verträgen/AGBs arbeiten.
    Einfach so was kaufen bzw beauftragen ohne den rechtlichen Rahmen zu klären geht nicht, und für das fachliche sind 2 SV anzuraten denn erst wenn beide die gleiche fachliche Meinung vertreten ist das Risiko eines Fehlers/Missverständnisses beherrschbar.

    Nicht ohne Grund hat sich eine zweite Meinung, z.B. im medizinischen Bereich, bewährt.

    (Das war Satire)
     
  18. #38 wasweissich, 25.12.2014
    wasweissich

    wasweissich Gast

    satire hin satire her ....

    eine tatsache ist ,dass mündliche absprachen das risiko der misverständnissse vervielfachen .
    weil auf laienseite die erwartungshaltung dazu verleitet die vermeintlich positiven teile der aussage hervorzuheben und was negativ sein könnte wird verdrängt/überhört/vergessen .

    der fachmann neigt im gegenzug dazu , für ihn glasklare zusammenhänge höchstens im nebensatz zu erwähnen ,weil sowas weiss man doch . hinzukommt ,dass es durchaus oft bei interessierten/informierten laien ausreicht . und das szenario ,welches 5x gutgegangen ist ,weil das gegenüber verstanden hat ,was gesagt wurde ,endet beim s3chsten mal im streit ,weil
    " sie haben doch gesagt...."
    "ja habe ich ..... aber ich habe auch gesagt .......
    "nein ,das haben sie nicht gesagt ...."

    wer lange genug verheiratet ist ,kennt das aus gesprächen ,die mit "wir haben doch gesagt..." beginnen
     
  19. #39 Kalle88, 25.12.2014
    Kalle88

    Kalle88

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    @ WWI :konfusius
     
  20. #40 Stefan79, 25.12.2014
    Stefan79

    Stefan79 Gast

    Um aber die eigentliche Frage noch mal zu stellen: Wenn gegen eine Rechnung Widerspruch eingelegt wird, muss diese dann trotzdem fristgerecht beglichen werden (und man hat bei begründetem Widerspruch das Problem, das Geld zurück zu erhalten)? Oder ist mit dem Widerspruch ein Aussetzen der Rechnungsfrist verbunden?

    Gruß Stefan
     
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