Bauüberwachung für den Neubau eines EFH - wieviele Termine sinnvoll?

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  1. rose24

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    Leider gehöre ich zu den Idioten, die keinen eigenen Überwacher beauftragt haben und ich kann nur jedem davon abraten, daran zu sparen.
    Die Kosten, die man hinterher vor und während eines Klageverfahrens zu tragen hat, sind ein vielfaches und der Ausgang ist ungewiss.
    Meinen nächsten Bau (den es wohl realistisch betrachtet nicht geben wird) werde ich mit Architekt und LP 8 und 9 machen.
     
  2. #22 Ralf Dühlmeyer, 06.02.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Naja - der TE will ja nicht BQÜ statt LP 8 sondern 100 Termine BQÜ zusätzlich zur Lp 8!!!

    Also die Hosenträger zum Gürtel.
     
  3. Taipan

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    eben - hiergehts um den eigenen Sachverstand gegenüber GÜ/BT. (ups .. ich stimme Ralf mal zu ...) Deswegen wird sich die Zahl der Besuche sinnvollerweise bei etwa 15 einpegeln. Der Preis dafür ist ehrfahrungsgemäß mit 2-2,5% der Bausumme bei normaler Katastrophenlage auf dem Bau angemessen und realistisch.
     
  4. #24 Thomas B, 06.02.2015
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    Dem kann ich nur beipflichten. Ich hatte (vergangenens Jahr und vorvergangenens Jahr) ein DH, bei dem es deutlich über 100 Termine waren!

    Aaaaber: Bei der BQÜ muß man sicher nicht so oft vor Ort sein, wie bei der klassicshen Bauleitung der LP8. Denn in dieser werden ja auch Absptrachen getroffen, man macht Ortstermine mit den unterschiedlichen Gewerken, bespricht das zu Tuende, macht Abstimmungen mit den Versorgern (Strom/ Wasser/ Gas/ Telekom/...), man macht auch -leider- die ein poder andere Leerfahrt, weil eingeplante Handwerker vergaßen mitzuteilen, daß sie gerade heute nicht da sind, weil....

    Diese ganzen Sachen entfallen bei dere BQÜ, man checkt ja nur das was ausgeführt worden ist, man taktet nichts ein, man muß wohl auch nicht jeden Tag vor ort sein (um z.B. die Qualität des EG-Mauerwerks, dessen Maßhaltigkeit usw. zu überprüfen, reicht es wahrscheinlich nach dessen Fertigstellung zu kommen. Als bauleitender Architekt sieht das anders aus, da checke ich schon im Baufortschritt, natürlich auch um bei etwaigen Abweich8ungen frühzeitig eingreifen zu können -zum Wohle des BH aber auch des BU, dessen Korrekturen nach Abschluß der Arbeiten natürlich deutlich aufwendiger ausfallen würden).

    Von daher denke ich, daß 20 Termine sicher das Minimum sind, besser sollten es mehr sein. Evtl. 30?
     
  5. Taipan

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    Du kommst 30 mal auf die Baustelle um die jeweiligen Gewerke zu beurteilen und festzustellen, bevor verschlossen wird, ob Vertragsgemäß und nach den aardt gearbeitet wurde ... idr reichen ein bis zwei Prüfbausteine pro Gewerk und du kannst mehrere Prüfsteine zusammenfassen (z.B. Montage Fenster und Rohbau HLS/ELT oder Unterbau FBH und Innenputz und Luftdichte oder Mauerwerk EG und Ausbildung Deckenplatte) Ob der AN dann weitermacht oder nicht, obliegt durch die meisten Verträge eh ihm - aber er hat vorab schon mal eine Mängelrüge rsp. eine Mängewlrügeankündigung (je nach Vertrag) - die dann auch im Abnahmeprotokoll erscheint
     
  6. #26 Bauliesl, 06.02.2015
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    Hä...? Vielleicht hab ich´s ja überlesen: Aber wo lest Ihr etwas von wegen GÜ/BT?
     
  7. #27 Thomas B, 06.02.2015
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    Legt den Schluss nahe, daß es sich um ein solches Projektes handelt.

    Beim Bauen mit A. wäre der A. wohl kaum auf den Trichter gekommen dem BH den Eindruck zu vermitteln, daß er die LP 8 mit ca. 6 Terminen zu wuppen gedenkt.
     
  8. Taipan

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    Wenn es tatsächlich um die LPH8 geht ...

    sind es eher 80-100 oder gern auch mehr ...

    Da geht es aber nicht nur um eine Qualitätsüberwachung ... da steckt auch Gewerkekoordination, Detailklärung, ggf. AP Anpassung, Rechnungsprüfung, Aufmaß, vorbereitung und Begleitung der Gewrkeabnahmen, Anpassungen im Bauablaufplan, Frist- und Terminsetzungen für die Gewerke, und, und, und ... drin.

    Das ist nach HOAI zu entlohnen und die LPH mit den größten Honoraranteil ... die mindestens zu erfüllenden Aufgaben sind ebenfalls in der HOAI abgebildet.
     
  9. #29 Bauliesl, 06.02.2015
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    Hieraus könnte man aber auch schließen, dass es in Eigenregie gemacht wird.....
     
  10. Taipan

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    Geht schon: Am ersten des Monats auf die Baustelle ziehen und am letzten des Monats wieder nach hause fahren. Das sechs Monate lang. Ob das aber für ein EFH praktikabel ist? *d&r*
     
  11. #31 Thomas B, 06.02.2015
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    Das ist nicht mal für den Bau einer Elbphilharmonie oder eines Großflughafens praktikabel. Ich jedenfalls habe auch gewisse Vorstellungen bzgl. der Freizeitgestaltung....

    Das kann man tatsächlich so lesen...stimmt!

    Da kann einem Architekten nur dringend abgeraten werden da mit zu machen. Egal ob nun 5, 10 oder 100 termine, da der aufwand dann gegen unendlich tendiert (weil Laien einzunorden sind) und man ggf. sogar haftungstechnisch ("...wenn laien im Spiel sind, ist natürlich eine deutlich engamschiegere Überwachung und Beaufsichtigung geboten.....") auf töneren Füßen steht.
     
  12. #32 Ralf Dühlmeyer, 06.02.2015
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    Am Bibo hat schon so viele Stränge, das man ins Schleudern kommen kann:
     
  13. #33 Thomas B, 06.02.2015
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    Also, wenn Architekt LP 1 - 9, dann kann die BQÜ entfallen. Macht dann ja der Architekt.
     
  14. #34 Amibobo, 06.02.2015
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    Es gab so viele Anmerkungen, dass ich gar nicht alle zitieren möchte (wird sonst zu lange). Als Sammelantwort:
    Keine Eigenregie geplant (kann ich fachlich nicht leisten), ich dachte eher an Einzelgewerkvergabe und den Architekten in LPH 1 - 9 inkl. 8!
    Wie auch schon richtig bemerkt wurde habe ich in einem anderen Beitrag "Realistisch angesetzte Kosten?" sowohl die LPH 8 als auch die BQÜ zu kalkulieren versucht.

    Wie ich eben im anderen Beitrag geantwortet habe:
    Habe ich aber jetzt glaube ich hier die Lösung gelesen:

    Wenn die BQÜ in der LPH 8 automatisch mit enthalten ist, dann kann ich guten Gewissens einen externen BQÜ sparen.

    Ich wollte nicht umgekehrt eine BQÜ dafür die LHP 8 sparen. Meine Überlegung war nur, dass die Koordination und Bauleitung ja auch nicht umsonst gemacht wird, daher meine Annahme, in der LPH 8 geleitet und koordiniert wird, aber die Qualitätsabnahme ist Sache des Bauherren bzw. delegiert an den BQÜ. Richtig oder falsch?
     
  15. #35 Bauliesl, 06.02.2015
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    Hast Du mal einen Blick in Deinen Architektenvertrag oder in die HOAI geworfen? Solltest Du mal tun - Leistungsphase 8, da steht alles drin, was Du wissen musst.
     
  16. #36 Amibobo, 06.02.2015
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    Die Leistungsbilder der HOAI habe ich mir angeschaut und schon einige Fragen dazu gepostet, da sich mir als Laie nicht alles automatisch erschließt bzw. ich die richtige Vorstellung dazu habe. Eben habe ich das für die LPH 8 gemacht (LPH 8 (Architekt): Objektüberwachung (Bauüberwachung) ...), weil mir auch nicht sofort alles klar ist, vor allem wie weit die Bauleitung eine BQÜ abdeckt: nur grobe Fehler oder komplett oder irgendwas dazwischen?
     
  17. Taipan

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    Der Architekt schuldet ein mangelfreies Werk ... Was das für Deine Qualität bedeutet, kannste selbst beurteilen ...
     
  18. rose24

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    Naja - das gilt grundsätzlich auch für den GÜ... Ist bei uns leider schief gegangen :mauer:mauer:mauer
     
  19. #39 Skeptiker, 06.02.2015
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    Wobei sein eigentliches Werk das mangelfreie Gelingen der Werke anderer ist.
     
  20. #40 Skeptiker, 06.02.2015
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    Bei beauftragter LP8 für EFH oder Objekte vergleichbarer Größe sehe ich das auch so, Tendenz zum oberen Ende der Spanne.
     
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