Baufortschritt

Diskutiere Baufortschritt im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, leider ist bei uns nichts zu sehen von einem Baufortschritt. Vor Ostern wurde die Baugrube für den Keller ausgehoben,...

  1. #1 niddl123, 19.04.2015
    niddl123

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    Hallo,

    leider ist bei uns nichts zu sehen von einem Baufortschritt.
    Vor Ostern wurde die Baugrube für den Keller ausgehoben, Sauberkeitsschicht ist auch gemacht,laut Bauleiter sollte Dienstag nach Ostern die Betonplatte gegossen werden. Nun habe ich erfahren, dass erfahren, dass es vom Bauamt ein Baustopp gab, dies schon seit einigen Wochen, obwohl der Bauleiter und zusicherte, dass die Betonplatte gegossen wird. Er hat mir die Information des Baustopps nicht mitgeteilt. - Falsche Angaben- Ich werde bis dahin hingehalten. Ich habe dem Bauleiter eine email zugesandt mit der Bitte um Klärung und dass mich sein Verhalten sehr wundert.
    Mittlerweile ist der Baustopp aufgebhoben und es könnte nun losgehen, nun muss der Architekt/Statiker Stahl berechnen, was in die Schicht eingebaut
    wird. Es geht wieder nicht voran. Keine Reaktion auf meine mail.
    Nun bin ich dabei nach anderen Baufirmen Ausschau zu halten....
    Bauvertrag/Haussbau innerhalb der 8 Monate.
    Habt ihr ähnliche Erfahrungen ? Was würdet ihr machen ?
    Ich bin echt genervt.
     
  2. Taipan

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    welchen Status hat dein Vertragspartner? GU/GÜ/BT?

    Hast du hin bereits wirksam in Verzug gesetzt (Falls das überhaupt in dieser Phase möglich ist)?
     
  3. R.B.

    R.B.

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    Also 1 Woche Verzug, und Du möchtest schon nach einer anderen Firma Ausschau halten?
    Oder ist die Firma vertraglich betrachtet noch gar nicht in Verzug?

    Wer hat was, wie beauftragt? Was sagt Dein Architekt? Wer macht Bauleitung? Was steht im Vertrag mit der Firma? usw. usw.

    eMails kannst Du vergessen, wenn es um wichtige Dinge geht zumindest Einwurfeinschreiben.

    Ach ja, wenn Du Dich jetzt auf die Suche nach einer neuen Firma machst, dann wird das in diesem Jahr nichts mehr, das ist sicher. Wird der Vertrag gekündigt, dann sollte man vorher den Vertrag genau kennen, ansonsten könnte so eine Kündigung richtig teuer werden. Wer hat den Vertrag geprüft? Denjenigen könntest Du mal fragen, welche Möglichkeiten es gibt.
     
  4. Stoni

    Stoni

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    Was führte denn dazu, dass der Stahl erst jetzt berechnet wird?
    Vielleicht solltest Du dem Bauleiter sogar dankbar sein, dass er die Bodenplatte nicht einfach so hingekippt hat.

    Gruß Stoni
     
  5. #5 Gast036816, 19.04.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    in verzug setzen, begründen mit einer nicht ausreichenden und kontinuierlichen baustellenbesetzung. kann man durchaus machen, wenn die arbeiten begonnen und unterbrochen werden, weil keine stahlliste vorliegt.
     
  6. #6 Thomas Traut, 20.04.2015
    Thomas Traut

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    Ich denke, da geht beim TE einiges durcheinander. Was mich wundert:
    Var. 1: Der Bau liegt in Berlin. Dann fallen EFH im Kriterienkatalog unter "Prüfbefreiung", das Amt will dann auch keine Bewehrungspläne sehen, es gibt keinen Baustop.
    Var. 2: Der Bau liegt in Brandenburg, dann benötigt man einen Prüfbericht für die bautechnischen Nachweise. Es gibt vorher eine schwebend unwirksame Baugenehmigung. Nach Vorlage des Prüfberichts gibt es eine Baufreigabe. Dann liegen aber die Bewehrungspläne für die Fundamentplatte bereits vor.

    Welchen Fall haben wir hier?
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 20.04.2015
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    Verzug??
    Welcher Verzug.

    Der TE hat anscheinend eine Bauzeitvereinbarung im Vertrag. 8 Monate von X bis Fertigstellung. X ist nach Meinung des TE in der Vergangenheit, OK.
    Aber der BU/BT/GU/GÜ kann jetzt die Baustelle auch 3 Monate ruhen lassen und dann in 5 Monaten mal richtig reinklotzen, ohne das irgendein Verzug eintritt.
    In Verzug können immer nur gesetzte Termine sein. Also müsste es ausser dem Fertigstellungstermin weitere Termine geben und miondestens einer davon müsste in der Vergangenheit liegen, damit Verzug eingetreten wäre!
     
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