Gewerbeaufsicht hat Bau stillgelegt

Diskutiere Gewerbeaufsicht hat Bau stillgelegt im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Der SIGE-Plan ist erstellt worden...... Wäre es möglich den mal hier einzustellen? Persönliche Angaben können ja geschwärzt werden.

  1. #41 HolzhausWolli, 08.12.2008
    HolzhausWolli

    HolzhausWolli

    Dabei seit:
    20.02.2006
    Beiträge:
    2.091
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Selbstständig
    Ort:
    Siegen
    Benutzertitelzusatz:
    Baustatus: Längst fertig
    Wäre es möglich den mal hier einzustellen? Persönliche Angaben können ja geschwärzt werden.
     
  2. damy

    damy

    Dabei seit:
    24.11.2005
    Beiträge:
    586
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Maurermeister/Fasi/SiGeKo
    Ort:
    Darmstadt-Dieburg (Bachgau)
    Benutzertitelzusatz:
    Maurermeister, SiGeKo, Fachkraft für Arbeitssicherheit
    Genau so ist es. Die Bedingungen sind in der BaustellV vorgegeben. Da steht drinn was gemacht werden muss.

    Aber wie sieht es mit der Beratungs-/Hinweispflicht des Architekten aus? Einer muss dem Bauherrn doch sagen was er braucht.

    Umfrage:
    Wer, der hier im Forum anwesenden Planer, sagt seinen Bauherren das sie laut BaustellV einen SiGeKo brauchen?

    Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Bauherren meist nicht darauf hingewiesen werden. Selbst bei Bauten, bei denen eindeutig eine SiGeKo erforderlich ist, wird bewusst oder unbewusst darauf verzichtet.
     
  3. #43 Ralf Dühlmeyer, 08.12.2008
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Kömmt auf die Grösse an.
    Aber Thema ist das schon - meist aber mit dem Ergebniss

    Brauch ich nicht - kostet bloß
     
  4. #44 VolkerKugel (†), 09.12.2008
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

    Dabei seit:
    11.01.2006
    Beiträge:
    6.966
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    63110 Rodgau
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Umfrage:
    Wer, der hier im Forum anwesenden Planer, sagt seinen Bauherren das sie laut BaustellV einen SiGeKo brauchen?

    Ich :biggthumpup:

    Ich bin aber selber einer ... ;)
     
  5. #45 DerSuchende, 09.12.2008
    DerSuchende

    DerSuchende

    Dabei seit:
    25.10.2008
    Beiträge:
    927
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Forscher
    Ort:
    REG Arnsberg
    Ach, daher kommt das ?

    Ich dachte, dassß kommt durch die EU und die einzigen, die sich daran halten, sind D u. Ö.

    Eigentlich, ist das doch auch nur ein KOstenTreiber. Muss sich nicht jeder Arbeitgeber dem Arbeitsschutzgesetz unterwerfen und gelehrt wirds doch auch schon im 1. Lehrjahr.

    MfG
     
  6. PeMu

    PeMu

    Dabei seit:
    13.01.2004
    Beiträge:
    5.635
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Kornwestheim
    Benutzertitelzusatz:
    Nachdenken kostet extra.
    Wenn ich das Thema an der Backe habe, dann ruf ich erst mal die Verantwortlichen für Arbeitssicherheit bzw. den Sicherheitsbeauftragten der Firma ab.
    Ich stell beide zur Wahl, damit was kommt.:shades

    Was meint Ihr wie viele danach plötzlich einen kleinen Nebenjob in der Firma haben, von dem sie oft auch noch nachträglich erfahren.:respekt
    Wie oft hebt man unentdeckte Potentiale einer Firma.

    Gruselig

    EFH ist nicht mein Thema. Da: duck un wech.
     
  7. damy

    damy

    Dabei seit:
    24.11.2005
    Beiträge:
    586
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Maurermeister/Fasi/SiGeKo
    Ort:
    Darmstadt-Dieburg (Bachgau)
    Benutzertitelzusatz:
    Maurermeister, SiGeKo, Fachkraft für Arbeitssicherheit
    Der Sicherheits- und Gesundheitsschutz Koordinator (SiGeKo) koordiniert die Arbeitssicherheit der auf der Baustelle tätigen Unternehemen/Arbeitgeber untereinander.
    Daher ist er auch nur erforderlich wenn auf Baustellen mehr als ein Arbeitgeber tätig ist.
    Für die Arbeitssicherheit seiner Mitarbeiter ist alleine der Arbeitgeber zuständig. Der SiGeKo wirft aber auch da ein Auge drauf.

    Grob gesagt legt der SiGeKo Maßnahmen fest damit die Sparren des Zimmermanns nicht dem Maurer auf den Kopf fallen. Diese Maßnahmen werden im SiGe-Plan festgehalten.
     
  8. #48 DerSuchende, 09.12.2008
    DerSuchende

    DerSuchende

    Dabei seit:
    25.10.2008
    Beiträge:
    927
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Forscher
    Ort:
    REG Arnsberg
    aber leider oft die Betriebswirtschaftliche Kopplung der Gewerke bzw. UN`s nicht vorher/mit berücksichtigt. (Was gute AN unter sich aus machen aber sich an dem Plan halten müssen)

    MfG
     
  9. damy

    damy

    Dabei seit:
    24.11.2005
    Beiträge:
    586
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Maurermeister/Fasi/SiGeKo
    Ort:
    Darmstadt-Dieburg (Bachgau)
    Benutzertitelzusatz:
    Maurermeister, SiGeKo, Fachkraft für Arbeitssicherheit
    Nö, Warum? der SiGe-Plan ist nicht starr, er gibt doch nur Sicherheitsmaßnahmen vor die von den Unternehmen auf der Baustelle zu beachten sind. Das Absprechen der Unternehmer untereinander ist durchaus gewünscht und wird von meiner Seite gefördert. Nur kochen noch viele Unternehmer ihre eigene Suppe und denken nicht an andere.

    Und da sind wir bei dem was PeMu meint, es gibt immer noch viele UN die in Sachen Arbeitssicherheit nichts in Ihren Betrieben organisiert haben. Und wenn dann der SiGeKO Unterlagen anfordert kommt nichts. Damit kann der SIGeKo auch nicht wissen ob die UN eventuell besondere Arbeitsverfahren auf der Baustelle einsetzen will.
     
  10. #50 DerSuchende, 09.12.2008
    DerSuchende

    DerSuchende

    Dabei seit:
    25.10.2008
    Beiträge:
    927
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Forscher
    Ort:
    REG Arnsberg
    Liegt es daran, dass man in D alle ANDEREN als Gegner und nicht als Partner empfindet ?

    MfG
     
  11. damy

    damy

    Dabei seit:
    24.11.2005
    Beiträge:
    586
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Maurermeister/Fasi/SiGeKo
    Ort:
    Darmstadt-Dieburg (Bachgau)
    Benutzertitelzusatz:
    Maurermeister, SiGeKo, Fachkraft für Arbeitssicherheit
    Ja, leider
     
  12. PeMu

    PeMu

    Dabei seit:
    13.01.2004
    Beiträge:
    5.635
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Kornwestheim
    Benutzertitelzusatz:
    Nachdenken kostet extra.
    Beim SiGeKo geht es in erster Linie um eine Koordinierung der Arbeitsschutzmaßnahmen.

    Kann man auch weglassen. Dann arbeiten eben keine Firmen parallel auf der Baustelle. Immer schön nacheinander. Alle Gerüste z.B. besorgt jede Firma selbst und berechnet es auch :D

    Es geht darum, dass das Zeugs arbeitssicher ist und nicht unter den Füßen weggezogen wird bzw. da ist.

    Ob es alle nutzen ist ein ganz anderes Thema.
     
  13. #53 HolzhausWolli, 09.12.2008
    HolzhausWolli

    HolzhausWolli

    Dabei seit:
    20.02.2006
    Beiträge:
    2.091
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Selbstständig
    Ort:
    Siegen
    Benutzertitelzusatz:
    Baustatus: Längst fertig
    Bis zu diesem Strang war mir das wirklich nicht klar, daß auch Privatbaustellen davon betroffen sind.

    War bei uns nie zur Sprache gekommen, auch nicht bei allen Bekannten, die in letzter zeit gebaut haben oder das noch tun.

    Ergo: Überall, wo mehr als 1 Gewerk zeitgleich bearbeitet wird, muß ein SiGeko dafür sorgen, daß deren eigene Arbeitssicherheitspflichten eingehalten und gegenseitig abgestimmt werden.

    Zu aller Information:
    Welche Kosten enststehen denn wenn man ihn beauftragt?

    Alternativ:
    Welche Strafen fallen an?

    Wie siehts im Falle eines Arbeitsunfalles aus?
     
  14. #54 VolkerKugel (†), 09.12.2008
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

    Dabei seit:
    11.01.2006
    Beiträge:
    6.966
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    63110 Rodgau
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Zu den Fragen:

    Welche Kosten enststehen denn wenn man ihn beauftragt?
    Verhandlungssache. Eine verbindliche Gebührenordnung gibt´s (noch) nicht - nur Empfehlungen.

    Welche Strafen fallen an?
    Siehe oben. Erstmal Baueinstellung.

    Wie siehts im Falle eines Arbeitsunfalles aus?
    Finster. Und zwar für den Bauherrn! Gemäß Baustellenverordnung ist er verantwortlich :deal !
     
  15. #55 DerSuchende, 10.12.2008
    DerSuchende

    DerSuchende

    Dabei seit:
    25.10.2008
    Beiträge:
    927
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Forscher
    Ort:
    REG Arnsberg
    Früher wurde das so gelehrt:

    Pflichten des Bauherren
    § 4 BaustellV verpflichtet den Bauherren unmittelbar selbst zur Durchführung folgender Maßnahmen:
    - Beachtung der allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzgesetzes (§2 Abs.1)
    - Übermittlung der Vorankündigung von größeren Baustellen (§2 Abs.2)
    - Erarbeitung eines SiGe-Planes (§2 Abs.3)
    - Bestellung von Koordinatoren (§3 Abs.1 Satz 1)

    Möglichkeiten zur rechtlichen Freistellung
    dieser Bauherrenpflichten ist nur dann möglich, wenn die Beauftragung eines Dritten rechtzeitig (und möglichst schriftlich) erfolgt. z.B.: GÜ, Ing.- oder Architekturbüros oder auf Unternehmen, die mit der Errichtung der baulichen Anlage einschließlich Planung und Ausführung beauftragt wurden.

    z.B.ohne Gewähr Kosten: Architekturbüro (gem. H-Empfehlung AK-NRW (2000))
    Anrechenbare Bauklosten: ca. 300 t€
    Planungsphase: ca. 1.305,00 €
    Ausführungsphase: ca. 1.380,00 €

    Wie verschieden das ist, steht z.B da:
    http://www.akbw.de/download/SiGeKo-Honorar-Vortrag.pdf


    MfG
     
  16. elling

    elling

    Dabei seit:
    18.12.2007
    Beiträge:
    41
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellte
    Ort:
    Berlin
    Hallo Holzhauswolli,

    der Plan sieht im groben so aus, wie ein Bauablaufplan. Die Gewerke stehen ganz links angeordnet und von links nach rechts zieht sich eine Zeitleiste durchs Dokument. Es ist drin vermerkt, wie lange das Gerüst für den Maurer, für den Dachdecker usw. stehen bleiben soll. Wer mit wem nicht zusammen auf der Baustelle zeitgleich arbeiten darf usw. Das alles kann man anhand der dargestellten Balken herauslesen. Einstellen mag ich den Plan, ehrlich gesagt nicht. Danke fürs Verständnis....

    Viele Güße, Elling
     
  17. #57 HolzhausWolli, 19.12.2008
    HolzhausWolli

    HolzhausWolli

    Dabei seit:
    20.02.2006
    Beiträge:
    2.091
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Selbstständig
    Ort:
    Siegen
    Benutzertitelzusatz:
    Baustatus: Längst fertig
    Dankeschön für das Feedback....hatte garnicht mehr damit gerechnet. Finde ich aber nett!

    Der Vollständigkeit halber....welche Zusatzkosten sind nun auf Euch in diesem Zusammenhang gekommen? Und hast Du sie weitergeben können oder selbst getragen?
     
  18. PeMu

    PeMu

    Dabei seit:
    13.01.2004
    Beiträge:
    5.635
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Kornwestheim
    Benutzertitelzusatz:
    Nachdenken kostet extra.
    Pläne kann man googeln.

    Tipp: Softwareanbieter für SiGe-Pläne
     
  19. elling

    elling

    Dabei seit:
    18.12.2007
    Beiträge:
    41
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellte
    Ort:
    Berlin
    @Holzhauswolli: Die Kosten werden wir selber tragen müssen. Diese sind aber noch nicht abzuschätzen. Erstmal wurde nur der Plan für uns erstellt. Den haben wir auf der Baustelle allen Beteiligten vorgelegt. Was ich noch vergessen habe: Für jedes Gewerk gehen aus dem Plan die potentiellen Gefahrquellen hervor. Dahinter stehen dann Hinweise, wie diese Gefahren zu vermeiden sind. Also Gefahr Grube: "Durch Geländer und Absperrungen ein mögliches Herabstürzen vermeiden". Der SiGeKo soll aber auch jeden Handwerker nochmal persönlich ins Gebet nehmen und in regelmäßigen Abständen die Baustelle besichtigen. Dürfte teuer werden....

    Frohe Weihnachten!
     
Thema: Gewerbeaufsicht hat Bau stillgelegt
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. sigeko einfamilienhaus www.bauexpertenforum.de

    ,
  2. gewerbeaufsichtsamt baumängel

    ,
  3. baustopp durchgewerbeaussichtsamt

    ,
  4. Anzeige bau haus Gewerbeaufsichtsamt,
  5. strafe bei baueinstellung
Die Seite wird geladen...

Gewerbeaufsicht hat Bau stillgelegt - Ähnliche Themen

  1. Stillgelegte Wintergartentüren richtig dämmen

    Stillgelegte Wintergartentüren richtig dämmen: Hallo ! Zu meiner , wirklich zauberhaften Mietwohnung gehören 2 Wintergartenzugangstüren , die der Eigentümer zwecks Umnutzung der Wohnung in...
  2. Boden über stillgelegten indoor pool legen?

    Boden über stillgelegten indoor pool legen?: Hallo, ich möchte einen boden über diese Luke (indoor pool) im keller legen… pool wurde wieder zugebrettert und der nächste schritt wäre 10mm...
  3. Entlüftung Gäste-WC durch stillgelegten Schornstein, geht das so?

    Entlüftung Gäste-WC durch stillgelegten Schornstein, geht das so?: Hallo, wir wohnen im Altbau und haben ein zusätzliches Gäste-WC eingebaut (nur WC und kleines Handwaschbecken). In ca. 1m Abstand zum Gäste-WC...
  4. Warmluftverteilung Kamin über stillgelegten Schornstein

    Warmluftverteilung Kamin über stillgelegten Schornstein: Hallo zusammen, das ist mein erster Beitrag in dem Forum, auch wenn ich während der Komplettsanierung unseres EFH immer wieder von euren...
  5. Stillgelegter Schornstein Feuchtigkeit Sockelbereich

    Stillgelegter Schornstein Feuchtigkeit Sockelbereich: Liebe Experten, vor 3 Monaten haben wir ein Haus gekauft. In diesem Haus befindet sich ein stillgelegter Schornstein, der bei der Kernsanierung...