Gebühren für Befreiung vom B-Plan zu hoch?

Diskutiere Gebühren für Befreiung vom B-Plan zu hoch? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Wir sind damals einfach zur Gemeinde gegangen und haben uns die aktuellen Textlichen Festsetzungen für unser Baugebiet kopieren lassen. Da...

  1. Robin

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    Wir sind damals einfach zur Gemeinde gegangen und haben uns die aktuellen Textlichen Festsetzungen für unser Baugebiet kopieren lassen.

    Da standen dann allerlei lustige Sachen drin ... z.B. stand in der Ursprungsfassung noch drin, dass "Giebelwände über EG mit dunkelbrauner horizontaler Holzverschalung zu verkleiden sind" und "nur rotbrauner Backstein" verbaut werden darf ... wurde allerdings Gott sei Dank im Laufe der Jahre durchgestrichen :biggthumpup:

    Gruß
    Robin
     
  2. #22 MoRüBe, 22.05.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Um es abzukürzen...

    ... das steht alles im B-Plan drin. Ich würde aber empfehlen, sich nen Architekten mit ins Boot zu holen, der diese ganzen Dinge klärt.
     
  3. #23 lindi2510, 22.05.2009
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    ...meinst Du, ein Architekt kann das regeln, dass wir aus dem Baufenster rauskommen ?
    Wir wollten uns jetzt mal bei einem Recdhtsanwalt der sich mit öffentlichem Baurecht auskennt erkundigen was wir zu tun haben.
    Ich werde gleich mal am Montag zur Gemeinde gehen und mir die schriftliche Form des Bebauungsplans abholen, bin ja mal gespannt, was da dann alles so verlangt wird.
    Danke Euch
    Conny
     
  4. Julius

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    Was soll in dem Moment der Anwalt?
    Erstmal ist ein Archi für Euch am Zuge!
     
  5. #25 lindi2510, 23.05.2009
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    ..wir dachten ein Anwalt der uns beim Ausfüllen des Antrages auf Freistellung vom Bebauungsplan berät. Die wollen da eine Begründung, haben. Ich denke, wenn man da schon einen Fehler macht, bekommt man so einen Antrag wahrscheinlich nie durch.
    Kann einem ein Architekt da helfen, dieses Formular durchzubringen ?
     
  6. #26 Tom Köhl, 23.05.2009
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    Also das...

    ...ist was für einen Architekten. Der hat Erfahrung mit den entsprechenden Leuten vor Ort, den (Un)möglichkeiten Eures Ansinnens und den fachlichen Begründungen für Euren Antrag.

    Gruss,
    Tom
     
  7. #27 lindi2510, 24.05.2009
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    Hallo Tom !
    Danke für die Info, dann werden wir uns hier in unserem Ort einen Architekten suchen, der uns dann hoffentlich weiterhelfen kann.
    Bin ja mal gespannt, was der sagt. Wäre schon schade, wenn wir nicht so dürften, wie wir's geplant hatten !
    Danke nochmal, bis zum nächsten Problem !!
    Gruss
    Conny
     
  8. #28 POLow6N, 25.05.2009
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    Also ich bin auch mal gespannt habe heute Freigabe beantragt das wir Baufenster nach hinten um 1m überschreiten dürfen, da auf dem 650m² Bauplatz es nicht möglich war ein 11x11m Haus mit Doppelgarage unterzubringen.

    Baufenster war lediglich 17m tief und 18m breit.

    Bekomme morgen Abend bereits Rückinfo obs funktioniert hat. Von Kosten wurde mir aber nix gesagt. Es hieß auf dem Bauamt ich bräuchte lediiglich die Zustimmung vom Gemeinderat und dann ist es kein Thema.

    Aber ich lasse mich mal überraschen.
     
  9. Terra

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    Lediglich?:irre
    Das sind 306 m² Grundfläche und da kann man kein Whs + 2 Ga drauf planen?
    Dann kann eine Befreiung ruhig ein paar hunderte kosten [​IMG]
     
  10. #30 POLow6N, 28.05.2009
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    Nein wenn es auch noch nach was aussehen soll!!! Und keine Garage links und eine rechts vom Haus stehen soll.

    Wenns Hanglage wäre sage ich OK Garage in den Keller und Wohnhaus oben drauf aber ich habe Tellerbenen Bauplatz.

    Habe die Garage sogar schon vorm Haus mit Einfahrt von der Seite usw. aber komme nicht in das besc... Baufenster rein!!
     
  11. #31 lindi2510, 30.05.2009
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    Hallo Zusammen !
    Also wir haben Euren Ratschlag befolgt und waren wegen der Freistellung beim Architekten. Der meinte, dies sei ein juristisches Problem und schickt uns nun zum Anwalt.
    Er meinte, dass man schon handfeste Gründe angeben muss um eine Freistellung zu bekommen und dass man gute Nerven und viel Zeit braucht.
    Wir lassen uns jetzt doch bei der Freistellung von einem Anwalt beraten. Der Architekt meinte auch, wenn man keine guten Gründe reinschreibt, braucht man kein zweites mal daherkommen.
     
Thema: Gebühren für Befreiung vom B-Plan zu hoch?
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