Nach Insolvenz: welche Unterlagen brauche ich?

Diskutiere Nach Insolvenz: welche Unterlagen brauche ich? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; In Zweifel (bzw. Bestreitensfall) ungefähr so wie Briefe ohne Unterschrift...

  1. Julius

    Julius

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    In Zweifel (bzw. Bestreitensfall) ungefähr so wie Briefe ohne Unterschrift...
     
  2. #22 rudi1106, 17.07.2009
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    Bei dem Punkt würde ich mir jetzt ehrlich gesagt weniger Sorgen machen und auch kein Geld für nen Anwalt ausgeben. Ein Einzug ist ja nicht automatisch eine Abnahme, erst recht nicht, wenn er nur erfolgt, um Verzugsschäden zu vermeiden. Bestehende Mängel und Restarbeiten würde ich allerdings schon anzeigen.
     
  3. R.B.

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    Bitte Quellenangabe.

    Gruß
    Ralf
     
  4. #24 Zweibeide, 17.07.2009
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    Wozu existiert sonst eine Archivierungspflicht von 5 bzw 10 Jahren???
    Nur mal so als kleiner Hinweis...
     
  5. #25 Ralf Dühlmeyer, 17.07.2009
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    Weisst Du, welche Beweiskraft ein unbestätigtes Fax vor Gericht hat. Keine.
    Und warum?
    Weil die Juristen sagen, die Kennungen (Absender + Empfänger) können manipuliert werden.

    Wenn also die Gegenseite bestreitet, sowas geschickt zu haben, habt Ihr zumindest ein mittleres Problem.

    Aufbewahren muss ich alles - aber nicht jeder will das. Und wech is wech :D
     
  6. #26 Zweibeide, 17.07.2009
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    Ja, sehe ich ein. Danke!


    Es ist wirklich nett, dass ihr euch so um das komplette Problem kümmern wollt, aber ich möchte aktuell dem IV einfach eine Liste geben, welche Unterlagen ich noch brauche. Diese Liste meinte er, würde es ihm leichter möglich machen mir die Unterlagen "nebenbei" zusammen zu stellen und zu schicken. Er zeigt also durchaus seinen Willen, bekommt aber wohl nur spärliche Zuarbeit von PMH (der Baufirma).

    Bis denne, Stefan
     
  7. #27 Bughandle, 17.07.2009
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    Ich hatte vom GÜ komplett alles bekommen, mußte aber teilweise hinterher rennen.
     
  8. #28 Jom0815, 17.07.2009
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    Nur vertretungsberechtigte Firmenmitarbeiter können rechtswirksame vertragliche Vereinbarungen treffen. Und wer das ist steht im Handelsregisterauszug. I.d.R. sind das die Geschäftsführer und Leute mit Prokura.

    Die Aussage eines Bauleiters hat schlimmstenfalls keinen Wert.
     
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