Liegt ein Fehler des Architekten vor?

Diskutiere Liegt ein Fehler des Architekten vor? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Wer macht sich lustig??? Keiner!! Aber die Wahrheit wird man ja wohl noch aussprechen dürfen, auch wenn sie für den Fragesteller nicht...

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  1. MikeR

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    Nein, falsch ! Ich sage ihm, was nicht stimmt und empfehle, dass er den Kollegen damit konfrontiert und eine Nachbesserung durchführen lässt.
    Das ist meines Erachtens der beste Tip. Die nächste Brille kauft der Kunde dann bestimmt nicht mehr dort. Oft geben diese Kunden die Ware auch gleich wieder zurück und kaufen dann hier neu. Das ist aber nicht das, was mir vorschwebt. Wenn es nach mir ginge, sollte jeder meiner Kollegen seine Fehler selbst ausbügeln.
     
  2. MikeR

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    Jo, weil Ihr "Experten" ( teils auch mit seeeehr unterschiedlichen Meinungen :mega_lol: ) die Themen nur aus EURER Sicht seht, nicht aber aus der Sicht eines Laien. Ich würde Euch gerne mal in der Position eines Laien sehen, der Hilfe braucht und Euch dann genau so behandeln, wie es hier oft ( nicht immer !! ) gemacht wird.
    Es regt mich nur auf, wenn jemand glaubt, was besseres zu sein. Ich hab das schon einmal geschrieben: Jeder ist Fachmann auf SEINEM Gebiet. Fachliche Tips wirst Du von mir sicher nicht lesen, außer ich bin mir 100% sicher, dass es genau so und nicht anders gemacht wird. Aber auch sowas ist hier doch unter den Experten gelegentlich strittig.

    Denk mal drüber nach :winken

    Freundlich kommt man besser durchs Leben :28:
     
  3. Baumal

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    sehen magst du gut, optiker.
    verstanden hast du (hier) nix...
     
  4. MikeR

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    Man(n) bist Du ein Schlaumeier. Bitte setz mich bei Dir auf Igno. Das kann echt nerven :shades
     
  5. #25 Ralf Dühlmeyer, 04.08.2009
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    Ja - aber der Kollege hat recht wahrscheinlich keinen Fehler gemacht.

    Der Bauherr sagt selbst, in den 1:100 sind die Leitungen in der Wand eingetragen.
    Der Maurer hat auch nicht VORHER gesagt - sorry, das geht nicht, weil..........
    Sondern hat die Schlitze weggelassen und hinterher BEHAUPTET, es ginge nicht.

    Es gibt wenig Situationen, bei denen es UNMÖGLICH ist, die Leitungen so zu führen, dass sie in der Wand verschwinden - auch bei Aussenwänden.
    Ob das sinnvoll ist - anderes Thema - wir wissen nicht, warum die Leitung dahin muss.

    Aber die Leitungsführung und die Planung der dafür notwendigen Schlitze ist Teil der Ausführungsplanung - nicht des Bauantrags.
    Aber die gibt es nicht.

    Oder - back to the glasses - die Brille von Wenigfrau ist nicht reparabel, weil das Klappern systemimmanent ist.
     
  6. #26 saarplaner, 04.08.2009
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    Lieber MikeR,

    nichts anderes sagen dir hier die Bauexperten! Aber du brauchst halt mal zuerst nen Experten dem du vertrauen kannst, und der kostet Geld! Das wiederum wollen sich viele sparen und legen es an anderer Stelle doppelt und dreifach drauf.
    Was hier oft als Sarkasmus aufgefasst wird, ist leider von uns Archis, Bauings, den hierschreibenden Handwerker, und, und, und... leider oftmals erlebte Realität.

    @ Threadsteller: Es gibt hier im Forum genug Thread wo es um Bauen mit 1:100 Plänen geht. Lies einfach mal nach und versuch deine Schlüsse daraus zu ziehen.

    Wir wollen ja nur helfen, auch wenn es sich manchmal ein wenig hart anhört! Dieses Forum ist für uns Experten "nur" ein Hobby!

    Grüße aus dem Saarland
     
  7. MikeR

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    Jo, aber wo bitte steht, dass der Bauherr das einsparen wollte ? Hier wird was unterstellt und darauf begründet sich der Sarkasmus.

    Mein Planer hat sich angehört, was ich wollte und mir seinen Preis genannt, den ich ohne Verhandlungen akzeptiert habe. Wenn da jetzt was drin fehlt, ziehe ich mir hier Spott und Häme zu. Wessen Fehler ist es dann ? :cool:
     
  8. Baumal

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    bist du so (....), oder tust du so???
    er baut nach 1:100.

    das ist unterstes fiel.... brillen niveau...
     
  9. #29 Bughandle, 04.08.2009
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    Absolut unsachlich diskutiert, bis zu dieser Stelle, nämlich #17 !!

    Wo steht der BH habe ausgebremst?
    Wieso die Annahme er hätte keine Werkplanung haben wollen?
    Wieso die Annahme er habe "billig" haben wollen?
    Bisher liegt noch keine Info vor, wieso also das Unterstellen.
    Vielleicht ist es sogar ein BT/GÜ?

    Volle Zustimmung für laywer und MikeR!!!!!!!!!!!!!!
     
  10. #30 Bughandle, 04.08.2009
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    Nö, ein BH muß nicht den Maßstab eines Werkplanes oder Genehmigungsplanes kennen!
    Fachbrille mal abnehmen!
     
  11. Baumal

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    bauantrag. nicht werkplanung,
     
  12. #32 Bughandle, 04.08.2009
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    Nur für die Experten mit Wadenbeisser-Mentalität (ohne Anspielung), es gibt auch seriöse BT/GÜs, die mit Archi (freien oder selbständigen) bauen und das, ohne das Hauptaugenmerk auf das Einfangen sparwütiger Kunden zu legen.
     
  13. parcus

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    Öhm, also bevor ich plane, prüfe ich die Voraussetzungen, dazu gehört für mich auch ggf. ein Gutachten zur Bodenbeschaffenheit,...

    Baugrundrisiko:
    Wesentlich ist, dass der Architekt seinen Prüfungs- und Hinweispflichten gemäß 4 Nr. 3 VOB/B entsprechend nachgekommen ist.

    http://www.energieeffizient-sanieren.org/index.php?topic=260.0
     
  14. #34 Ralf Dühlmeyer, 04.08.2009
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    Ich trage Sehbrille.
    Nein - den Maßstab muss er nicht kennen. Aber den Unterschied zwischen einer Bauantragsplanung und einer Ausführungsplanung.
    Ich habs lawyer gesagt und sags Dir gerne nochmal.

    Auch ein Baulaie ist heute in de rLage, sich so weit kundig zu machen, dass er wissen MUSS, welche Unterlagen er benötigt!!!
    Macht er das nicht, kann es nicht sein, dass er sich auf seinen Laienstatus berufen kann.

    Er hat ja (auch das sag ich genre nochmal) das Forum gefunden. Also hätte er sich hier, bei entsprechenden Organisationen und in Büchern oder bei der AK schlau machen können, was er wofür braucht.

    Das einzige, was wir nicht wissen, ist die Antwort auf die Frage, ob er sich informiert hat und die Infos ignoriert hat oder die Informationen gar nicht erst eingeholt hat.
    Aber das ist nachrangig, weil es so oder so nicht i.O. wäre

    Fahr mal ins Ausland und begeh dort einen Verstoß, der hier in D nicht geahndet würde.
    Wenn dann die dortige Ordnungsmacht erscheint, was meinst Du, was die Dir antworten, falls Du sagen solltest - hab ich ja nicht gewusst. Bin doch Laie -
    Die kriegen bestenfalls einen Lachkrampf (so sie Dich verstehen).
    Zu Recht.
     
  15. #35 Ralf Dühlmeyer, 04.08.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    :mega_lol: :mega_lol: :mega_lol: :mega_lol:

    Hinsweispflicht des Architekten nach VOB

    :mega_lol: :mega_lol: :mega_lol: :mega_lol:

    Ich kann nicht mehr. Weisst Du eigentlich, was VOB heisst???

    Verdingungsordnung für Bauleistungen
     
  16. Baumal

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    also bughandel.

    ich nehme die fachbrille ab.

    ein bauherr beauftragt mich sein haus zu realisieren.
    ich mache mit dem bauherren ein vertrag, der beinhaltet:

    vorplanung, entwurf, baurecht, schlussendlich eine amtliche
    baugenehmigung. Punkt.

    dies sind pläne im maßstab 1:100.

    danach gibt es neben AVA, pläne im maßstab 1:50, 1:25,
    zur not in 1:10.

    auf der baustelle in 1:1.

    dafür bekomme ich mein honorar.

    du möchtest doch nicht etwa behaupten, dieser
    angesprochene architekt hat seine "komplette"
    leistung, mit 1:100 plänchen abgedeckt??

    wenns so wäre, wäre er ein betrüger.
    ansonsten, wer mit bauantragsplänen baut,
    selber schuld......
     
  17. #37 Bughandle, 04.08.2009
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    Das kannst du gerne wiederholen, ist aber nicht richtig.
    Evt. hat der BH die versteckten Rohrleitungen beim Archi zum Vortrag gebracht, sogar das ist möglich.

    Du gehst nur auf einen einzigen Punkt ein, aber ist egal!
     
  18. #38 saarplaner, 04.08.2009
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    Sorry, Ralf!
    Aber die VOB wurde mit der letzten Novellierung umbennant in:
    Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen

    Ändert aber nix an Ralfs Aussage!
     
  19. #39 Bughandle, 04.08.2009
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    Mensch Leute, keiner kann zu dem Ablauf irgendwas sagen.
    Kann sein muß aber nicht.

    ENDE.
    Ich halte sogar BT/GÜ für möglich.
     
  20. #40 Bughandle, 04.08.2009
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    nein, möchte ich nicht behaupten, ist irrelevant!
    Weil am Thema vorbei!
    Hier weiß keiner etwas über den Vertrag, wie bestellt.
    Mann, Mann...
     
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