Steigungsmaß unserer Treppe

Diskutiere Steigungsmaß unserer Treppe im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; 1) Wie hat denn der Architekt - der gleichzeitig Hausverkäufer ist (!) - das Steigungsverhältnis ermittelt ? Anhand der dargestellten...

  1. #21 nilssohn, 28.12.2010
    nilssohn

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    Danke für die Hinweise; ich werde das prüfen lassen und um eine Zeichnung bitten, auf der ich die genaue Treppengeometrie erkennen kann.

    Verstanden, danke für die Erläuterung. Gibt es eine Schlussfolgerung daraus?
     
  2. #22 ManfredH, 28.12.2010
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Meine persönliche Schlussfolgerung wäre, die Anwendung der Schrittmassformeln bei einer Treppe mit fast nur verzogenen Stufen nicht ganz so eng und theoretisch auszulegen wie bei einer Treppe mit geraden Läufen, weil es eben fast keine einheitlichen Auftrittstiefen gibt, sondern die Tiefe der Auftritte (und damit die Treppensteigung) variiert, je nachdem wo man läuft. D.h. das im Plan angegebene Steigungsmass gilt nur in der Lauflinie; ausserhalb davon wird die Treppe zunehmend flacher, und innerhalb steiler.

    Natürlich muss die Treppe bequem begehbar sein; Abweichungen sind also auch nur innerhalb bestimmter Grenzen möglich.

    Ich würde dir vorschlagen, dir einfach einmal Mustertreppen anzusehen, wo du die geplanten / gewünschten Steigungsverhältnisse und auch das, was ich zu den verzogenen Stufen versucht habe zu erklären, selbst ausprobieren und damit besser einschätzen kannst.
     
  3. #23 Ralf Dühlmeyer, 28.12.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Werte Bewohnerin Dublins, es ist immer wieder "schön" Ihren Beissreflex mitlesen zu dürfen. Kaum steht da "Architekt" und ein Kollege meldet sich zu Wort - schnapp.
    Ja ein Architekt soll seinen Bauherren Denkanstösse geben und vor Fehlentscheidungen warnen. Nur ist es hier kein Architekt der Bauherren. Es ist nichtmal klar, ob es überhaupt ein Architekt ist oder ob er nur so genannt wird, weil er halt plant.
    Aber egal, ob Dr. Ing Arch oder Pizzabäcker im Lehrberuf - sein Job ist nicht die optimale Beratung der Bauherren, sondern die Optimierung des eigenen Preis-Leistung-Verhältnisses.
    Sprich: Mit möglichst wenig eigenem Aufwand das Haus vom Reißbrett bekommen.

    Und wenn Architekten mit so wenig Aufwand SOOOOOO viel Ged verdienen, dann rate ich dringend dazu, nach Lehramt noch Architektur zu studieren und Geld zu scheffeln. Die paar Jahre Verdienstausfall während des Studiums haben Sie sicher nach 2, 3 Jahren als Architektin locker wieder reingeholt und ab da regnet es Taler.
    Ich warte auf Ihre gefällige Nachricht, wann ich Sie im Kollegenkreise begrüssen kann.
     
  4. #24 Alfred Bopp, 28.12.2010
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    Wohnhaustreppen

    1.Die nutzbare Laufbreite ist mindestens mit 80 cm, sie wird zwischen Wandoberfläche und Innenkante Handlauf gemessen. Befindet sich an der
    Wand ein Zusatzhandlauf wird zwischen den Handläufen gemessen.
    2.Das Steigungverhältnis der Treppe darf in der Lauflinie sich nicht ändern.
    3. Die Stufenhöhe darf nicht mehr als 19 cm betragen.
    4. Die Auftrittsbreite darf nicht weniger als 26 cm betragen.
    5. Die Gewendelten Stufen sind so auszuführen das an der Schmalsten Stelle eine Auftrittsbreite von mindestens 10 cm. ist.
    6. Die lichte Durchgangshöhe muß von der Stufenvorderkante senkrecht mindestens 2 m betragen. ob es schon auf 2,10 geändert ist , mal am Bauamt nachfragen.

    Eine gut begehbare Treppe wurde früher (bin 77 Jahre jung) so gerechnet
    2X Stufenhöhe 1X Auftrittsbreite möglichst bei 64 cm.

    Mit freundlichen Grüßen
    Alfred Bopp
     
  5. #25 Ralf Dühlmeyer, 28.12.2010
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    Steht wo? Sagt wer?
     
  6. #26 ManfredH, 28.12.2010
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    @ Alfred Bopp:

    Und was soll uns diese Ansammlung von Anforderungen aus der DIN 18065 jetzt sagen ?

    Übrigens, deine Angaben zu Punkt 3 und 4 sind m.E. nicht korrekt: Bei Wohngebäuden bis zwei Wohnungen gilt für Treppen zu Aufenthaltsräumen: Steigung (Stufenhöhe) max. 20 cm, Auftritt mind. 23 cm; für Keller- und Bodentreppen sind noch steilere Steigungen zulässig.
    Ich meine, wenn man schon in der Überschrift in Fettschrift "Wohnhaustreppen" schreibt ...

    Ich habe als Schrittmassformel übrigens 2S + 1A = 63 cm gelernt, und nicht 64. Und in einem älteren Neufert, den ich noch habe (Ausgabe 1943) steht "63-64 cm"
     
  7. #27 ManfredH, 28.12.2010
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    Und überhaupt

    Was man bei all der Diskussion um die Treppensteigung und Schrittmass- und Bequemlichkeitsformeln vielleicht auch noch bedenken sollte: Nich alle Menschen sind gleich gross.

    Die theoretischen Formeln werden wohl - nehme ich mal an - aus dem Schrittmass für eine angenommene Durchschnittsgrösse entwickelt worden sein. Aber für kleinere Menschen wäre wahrscheinlich eine Treppe mit einem geringeren als dem theoretisch idealen Schrittmasswert besser zu begehen, und für grosse dürfte dementsprechend ein etwas grösserer Wert besser sein.

    Grau ist alle Theorie ...
     
  8. #28 Alfred Bopp, 28.12.2010
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    Herrn Ralf Dühlmeyer,
    deine Frage steht in der hessischen Bauordnung vom 16.12.1977.
    Die Frage an dich, hat sich diese geändert??

    Herrn Manfred H,
    Das Schrittmaß ist bei dir 63 und bei mir 64. Deine anderen Ausführungen verstehe ich nicht, denn hier wurde eindeutig nach Treppen in einem Einfamilienhaus gefragt.

    An beide Architekten
    Ich habe erfolgreich mit über 100 Architekten im Treppenbau zusammen gearbeitet und hatte nur 1 gerichtliche Auseinandersetzung, die allerdings die Firma, in der ich gearbeitet hatte, gewonnen hat.
    Mit den Maßtabellen haben wir uns oft nach einem Fachbuch gerichtet, es ist allerdings von 1976 von dem Architekten Hans L. Hartmann, d.h. wenn ihr mich kritisiert, kritisiert ihr auch euren Kollegen.

    MFG
    Alfred Bopp
     
  9. Baumal

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    das wäre mir das neuste, dass sich die hessische bauordnung
    zu stüfenhöhe/auftrittsbreite äußert....
     
  10. #30 Ralf Dühlmeyer, 28.12.2010
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    Welcher §?
    Liegt Hannover in Hessen?

    Ich schon :D

    Alfred for präsident :D

    Kollegen kritisieren - ja und. Nach 33 Jahren (+ Vorlauf bis zur Veröffentlichung) sicher nicht unmöglich.
     
  11. #31 Der Bauberater, 28.12.2010
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    Jepp die neue HBO ist noch fast jungfräulich. zu lesen unter HBO (rechts oben als *.pdf öffenbar)
    Treppen stehe unter § 30 HBO

    Außerden tritt die in 2015 schon wieder außer Kraft (§ 82)
    Die 77er kannst Du bedenkenlos entsorgen, außer es gibt einen B-Plan, der sich auf die 77er bezieht!
     
  12. #32 Alfred Bopp, 28.12.2010
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    Meine LETZTE Bemerkung.
    Herr Ralf Dühmeyer schreibt " Mit dem Fachmann baut man besser", das ist jedem Architekten bewusst, allerdings sollte der Fachmann sich auch durchsetzen können. Im Treppenbau habe ich nicht nur mit hessischen Architekten sehr gut zusammengearbeitet, ob das heute noch so wäre, weiß ich nach den vorangegangenen Schreiben nicht. Die Zeit, aber nicht das Fachwissen ist halt anders geworden.
    Übrigens meine Eltern gaben mir den Spruch mit. TUE RECHT und SCHEUE NIEMAND.
    Das nur dem gesagt, der an meiner Kinderstube zweifelte
    MFG
    Alfred Bopp
     
  13. Ginger

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    Ich möchte noch anmerken, dass neben Körpergröße, Schuhgröße auch die Breite ...sei es nun des Körpers oder z.B. des Wäschekorbs ne Rolle spielt.
    Schön, wenn die Treppe durch die Wendelung außen breitere Stufen hat...wenn man die aber dort nicht nutzen kann, weil man an der Wand langschrammt, wenn man dies tut, oder wg. Wäschekorb o.ä. mehr mittig laufen muss.
    Dann spielt noch der Faktor Möbel hochtragen oder sich runtertragen lassen auf einer Trage von den Sanis mit rein (fragt mal einen zu dem Thema)...auch schwieriger bei so gewendelten Geschichten und dann z.B. Krücken/Gehstock...z.B. nach Skiunfall (oder Alter) lassen sich zur Not auf einer Podesttreppe oder geraden Treppe auch noch eher benutzen...
     
  14. #34 Alfred Bopp, 28.12.2010
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    Eigentlich wollte ich nicht mehr Antworten.
    Aber der Herr Bauberater Beruf Architekt, meint man solle mich 77 Jahre jung doch entsorgen? da eine solche Wortwahl vom BAUEXPERTENFORUM geduldet wird, möchte ich hiermit ade sagen, bleibt unter euch.

    A.Bopp
     
  15. Baumal

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    mann, mann, du kannst die 77er bauordnung entsorgen,
    nicht dich!!! erst mal über gelesenes nachdenken, dann maulen...
     
  16. #36 Ralf Dühlmeyer, 28.12.2010
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    Versprochen? :D
     
  17. #37 nilssohn, 07.06.2011
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    Der Vollständigkeit halber hier der neue und wahrscheinlich endgültige Plan. Die doppelte Wendelung musste einer einfachen weichen. Der Einstieg wurde von 106 auf 127 cm verbreitert. Beide Treppen erhalten eine Stufe mehr. In der Summe ergeben sich folgende Maße:
    • Treppe zum OG: Steigung 17,3 cm bei 28,1 cm Auftritt und 17 Steigungen
    • Treppe zum EG: Steigung 17,9 cm bei 28,1 cm Auftritt und 15 Steigungen

    Zum Vergleich die ursprünglichen Maße (s. Post #1):
    So wird 's recht. Wir sind sehr zufrieden mit dieser Lösung, die zwar etwas Kinderbad- und Garderobenplatz kostet, aber insgesamt konventioneller ist und bestimmt ein angenehmeres Raumgefühl in der Diele schafft. Das Ziel, die Treppenauftritte zu verlängern und die Stufensteigungen zu verringern wurde ebenfalls erreicht.

    Viele Grüße

    nilssohn

    Edit: Anhang folgt. Da waren Daten sichtbar, die im Forum nichts zu suchen haben ...
     
  18. #38 nilssohn, 07.06.2011
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