Dem Notar "blind" vertrauen?

Diskutiere Dem Notar "blind" vertrauen? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; D. h. wenn jemand Fragen stellt muss der Notar entsprechend aufklären. Wenn jemand nur dasitzt beim Verlesen der Urkunde und immer nickt und...

  1. #21 Baufuchs, 01.06.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Eben. Und wie sitzen die meisten da? Schweigend und nickend.:winken

    Der Notar "soll den Willen der Parteien erforschen". Dann müsste eigentlich der Notar Fragen stellen.:irre
     
  2. #22 Ralf Dühlmeyer, 01.06.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Nun - den Willen der ihn beauftragenden Partei erforscht er wahrscheinlich sehr gründlich.
    Und wenn die andere bei der Durchsicht den ihrigen nicht kundtut, geht er davon aus, dass die Willenserforschung >>Überreichung des Entwurfs<< zusammen mit der Fragemöglichkeit bei der Verlesung ausreichend war.

    So simpel ist das ganze.
     
  3. #23 Baufuchs, 01.06.2011
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    Baufuchs Gast

    Ralf, du kannst davon ausgehen, dass ich weiss, wie das in der Praxis läuft.

    Deshalb sollte sich niemad darauf verlassen, dass es ja alles in Ordnung sein muss, nur weil ein Notar beteiligt ist.

    Bezieht sich auf die von Tina2010 beschriebenen "umfangreichen Prüfungs- und Belehrungsfristen" des Notars.

    Wobei: Was sind eigentlich "Belehrungsfristen"? Die 14 Tage in denen der Vertragsentwurf beim Verbraucher schimmelt?
     
  4. #24 fmjuchi, 01.06.2011
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    Es gibt das wirklich sehr große Unterschiede zwischen den Notaren, unabhängig davon, "ob es die Notare" des Bauträgers oder Maklers sind.

    Bei mir darf grundsätzlich der Käufer den Notar auswählen, wobei ich alle vier, mit denen ich regelmäßig zu tun habe, bedenkenlos empfehlen kann. Auf die Vierzehntagefrist wird geachtet, unverständliche Passagen erklären die Notare unaufgefordert.

    Es gibt aber sicherlich auch andere. Wenn der Laden nicht gut läuft sind aber sicherlich einige geneigt, den regelmäßigen "Kunden" Makler oder Bauträger
    zu schützen.
     
  5. #25 Baufuchs, 01.06.2011
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    Meine Erfahrung:
    Die Vertragsentwürfe, die Kommunen bei eigenen Grundstücksverkäufen vorlegen sind teilweise schlimmer als die von Bauträgern.
     
  6. #26 fmjuchi, 01.06.2011
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    Schlimmer geht immer.....
    und alle Bauträger zocken die Kunden ab.....:bierchen:
    Sollte man alles nicht pauschalieren!

    Das Problem bei Bauträgern sind doch die eingebauten Fallstricke, die der Käufer nicht erkennt.

    Gehört zwar nicht zum eigentlichen Thema, aber in einer kleinen Gemeinde kann man sich sowas nicht erlauben. Die üblichen Probleme wie Fälligkeit, Bebaubarkeit oder offene Beiträge können vorher im eigenen Haus geklärt werden.

    Solange mich die Käufer auf der Straße noch grüßen wenn man sich später begegnet, war es wohl nicht so schlimm. Kann sicherlich nicht jeder Bauträger von sich behaupten. :D

    Man darf eben nie vergessen, wer einen füttert!
     
  7. #27 Baufuchs, 01.06.2011
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    Baufuchs Gast

    Na ja, ging da mehr um Rückübertragungen/Nachzahlungen bzw. Erhöhungen des Kaufpreises, falls innerhalb bestimmter Fristen nach Bezug die Grundstücke wieder veräußert wurden.

    Selbst Beamte, die vom Dienstherrn (ohne Möglichkeit des Widerspruchs) versetzt wurden, sollten da bluten.

    Da gabs dann schon unwirksame Klauseln. Auch in kleinen Gemeinden.
     
  8. #28 Bonsai00, 01.06.2011
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    Wir stehen ebenfalls vor Kauf einer Bestandsimmobilie und haben heute den Kaufvertragsentwurf vom Makler auserwähltem Notar erhalten.Ich habe bei einigen Fachanwälten angefragt was die Prüfung des Vertrages kosten würde.Die Kosten variieren con 150,00 bis 250,00 Euro.Überlegen nun ob es Sinn macht das Geld zu investieren.Sind einige Inhalte die wir auf Anhieb nicht verstehen z.B.:

    "Der Verkäufer verkauft den vorbezeichneten Grundbesitz mit Gebäuden,sonstigen wesentlichen Bestandteilen und Zubehör dem dies annehmenden Käufer im Beteiligungsverhältnis zu je 1/2 Anteil"

    oder

    Der gesamte Kaufpreis ist fällig am 01.10.11 ,jedoch nicht vor vollständiger
    Räumung des Hauses durch den Verkäufer und nicht vor Ablauf einer Woche nach Zugang einer schriftlichen Mitteilung des Notars an den Käufer........
     
  9. #29 Baufuchs, 01.06.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    zu 1) Wenn du mit deiner Frau gemeinsam als Käufer auftrittst, erwirbt jeder von euch 1/2 Anteil.

    zu 2.) Kaufpreis ist fällig am 01.10., Voraussetzung, der Verkäufer hat die Hütte geräumt und der Notar hat schriftlich die Fälligkeit bestätigt. (Abhängig von z.B. Vorkaufsrechtverzichtserklärung der Gemeinde etc.)

    Da du schon solche Klauseln nicht verstehst:

    Nimm bis 250 € in die Hand und lass den Vertrag prüfen/erklären.
     
  10. Lukas

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    Und wenn es zu 2. nicht noch Zusätze gibt, dann ist das schon seltsam, weil etwas einseitig.

    Gruß Lukas
     
  11. #31 Baufuchs, 01.06.2011
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    Die Zusätze kommen nach den Pünktchen.:winken
     
  12. Lukas

    Lukas

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    Na hoffentlich. :)

    Ich denke, daß sowas schon genug Anlaß für den Gang zum Fachmenschen sein sollte.

    Gruß Lukas
     
  13. #33 Bonsai00, 01.06.2011
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    Habe einen Termin mit einem Fachanwalt vereinbart.Kosten 250,00 Euro.Weitere ca.450,00 Euro gehen für den vereidigten Sachverständigen drauf der das Objekt mal begutachten soll.In Summe 700,00 Euro ohne das Haus gekauft zu haben :(
     
  14. #34 Baufuchs, 01.06.2011
    Baufuchs

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    Besser als eine Schrottimmobilie mit Murksvertrag zu kaufen.:28:
     
  15. Roth

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    Die Kosten für den Fachanwalt entsprechen ungefähr denen einer Erstberatung.
    Der Sachverständige erscheint mir günstig - kommt auch darauf an, ob er sich schriftlich äußert oder mündlich.
    700,00 EUR sind wirklich nicht viel, wenn man dafür einigermaßen Sicherheit für seine Entscheidung bekommt.
     
  16. #36 otto2011, 01.06.2011
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    Diese Formulierungen stehen auch so in meinem Vertragsentwurf.

    Aber wer ist denn eigentlich der Auftraggeber vom Notar? Ich muss bezahlen, also bin ich es wohl? Aber der Vertragsentwurf ist bisher natürlich nur zwischen Makler und Notar besprochen worden.

    Also ich tendiere auch dazu den Vertrag prüfen zu lassen. Vielleicht bezahlt das ja sogar meine Rechtsschutzversicherung?
     
  17. Seev

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    Bis vor kurzem ! hatte ich (gefühlt) nur positive Erfahrungen mit der Beratung der mir bekannten Notare. Nun habe ich aus einem bestimmten Grund einen KV nach Beurkundung prüfen lassen. Dabei zeigte sich, daß der Notar juristisch wohl nicht so gut drauf ist, dies aber für den Standardfall auch keine Rolle gespielt hätte!! Er verwendet eben seine Textbausteine und erklärt diese auch gerne - soweit meine Erfahrungen. Um dabei aber die richtigen Fragen zu stellen, musst Du i.d.R. schon eine ganze Menge wissen! Das kann / sollte bei der RA-Beratung (vor Unterschrift) m.E. anders sein, denn der RA sollte Dich auf die möglichen Fragen hinweisen.

    Interessant wird es z.B., wenn eine Seite (wann auch immer) spezielle Wünsche hat.

    Von daher würde ich mich fragen: wer hat welche konkreten Interessen und Wünsche?
    -> Wann (bzw. unter welchen Voraussetzungen) soll
    - der Kaufpreis bezahlt werden?
    - der Eigentumsübergang stattfinden?
    - die Besitzübergabe stattfinden?

    Normalerweise hat man mit den Standardverträgen kein Problem, wenn die Wünsche nur "Standard" sind. Dennoch hab ich noch keine meiner RA-Beratungen zu Verträgen gleich welcher Art bisher bereut, da ich immer was gelernt habe und mich das auch generell interessiert.
    Aber auch unter den RA gibt es "solche und solche" ...!

    Gruss
    Seev
     
  18. Seev

    Seev

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    Es sind beide Vertragsparteien die Auftraggeber des Notars. (Daß nur der Käufer die vollen KV-Kosten bezahlt, ist prinzipiell reine Verhandlungssache, aber sehr üblich.) Deswegen dürfen auch alle Beteiligten Ihre Wünsche einbringen und müssen vom neutralen Notar beraten werden!
     
  19. mic67

    mic67

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    Also wir haben bei der Verbraucherzentrale 80 Euro für die Prüfung des KV bezahlt - war vor 2 Jahren.
    Und er war auch spezialisiert dafür. Was der da alles draus erkannt hat ! Im Endeffekt war der Vertrag o.k. so, aber das Geld waren mir meine ruhigen Nächte wert.

    Mir war z.B. ganz wichtig zu wissen, was passiert, wenn in 3 Monaten ggf. eine hohe Rechnung der Stadt reinflattert - über umfangreiche Anschlusskosten vor 10 Jahren oder so.

    Wir wollten bei dieser Tragweite der Unterschrift ganz genau wissen, was wir da unterschreiben.

    Gruß
    Mic
     
  20. Eric

    Eric

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    Neutral sollte er sein, aber ist er es auch und wie kann/soll der Laie das beurteilen ??

    Der BT wird die Beauftragung des Notars vorschlagen, der ihm ( oftmals bis hart an die Grenze der Unzulässigkeit ) den mit allen Erwerbern abzuschließenden Formular-Kaufvertrag entworfen hat. Warum sollte er dann den Erwerber gegen seinen zuvor erstellten Formular-Kaufvertrag beraten?

    Ein Makler wird den Notar empfehlen, mit dem er immer zusammenarbeitet und der ihm als Anerkenntnis den Provisionsanspruch mit in den Kaufvertrag hineinschreibt ( obwohl der Provisionsanspruch dort nichts verloren hat ). Der Rest ist dem Makler in der Regel ......egal, obwohl es so tut, als sei sein Notar der " Allerbeste ".

    Es gilt, wer bestellt/auswählt, ist der Kunde; auf den Zahlungspflichtigen kommt es nicht an. Beratung des Notars kann grundsätzlich ( Ausnahmen bestätigen die Regel ! ) nur der erwarten, der den Notar selbst auswählt und bezahlt.

    Um Wünsche/Gegenvorstellungen zu äußern, muß man wissen, welche alternative Regelungen es gibt. Die kennt der Laie aber nicht. Ich behaupte, der überwiegende Teil der Erwerber versteht die Bedeutung vieler Vertragsklauseln überhaupt nicht/ kann sie nicht überblicken, geschweige denn, dass er beurteilen kann, ob der Vertrag vollständig und ausgewogen ist. Wie solls denn auch gehen: Der Käufer bekommt i.d.R., ohne zuvor den Notar gesehen zu haben, einen Vertragsentwurf ( ohne vorherige Befragung beider Parteien zu den Hintergründen und Besonderheiten des Vertragsabschlusses ) zur Ansicht und der Notar liest ihn dann 14 Tage später beiden Parteien den Entwurf nochmals vor. Am Schluß fragt er, ob beide Parteien alles verstanden haben. Es herrscht dann vielfach die Vorstellung vor, dass der Notar schon alles richtig gemacht haben wird.

    Beratung erfordert die intensive Erforschung des beiderseits Gewollten. Das ist in dem Ruck-Zuck-Beurkundungstermin unter Zeitdruck überhaupt nicht zu bewerkstelligen.
     
Thema: Dem Notar "blind" vertrauen?
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