Obergeschoss eines Einfamilienhauses vermieten

Diskutiere Obergeschoss eines Einfamilienhauses vermieten im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich möchte mir ein Einfamilienhaus kaufen, welches eigentlich ein wenig zu groß für mich ist, und darum auch eigentlich wieder...

  1. #1 Dumdidum, 23.05.2012
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    Hallo zusammen,

    ich möchte mir ein Einfamilienhaus kaufen, welches eigentlich ein wenig zu groß für mich ist, und darum auch eigentlich wieder zu teuer ist :) Es ist aber wie zum teilen geschaffen, ich habe ca. 100 m² im EG, welche mir vollkommen ausreichen, der Eingangsbereich wäre im Bereich des Eingangsflures problemlos teilbar (Trockenbau) und oben hätte der Mieter ca. 60m² im 1.OG, 20m² Balkon und noch 25m² Nutzfläche im Spitzboden, wo die Treppe in seiner Wohnung liegen würde.

    Nun meine Frage, wie sieht das mit der Genehmigung aus? Brauch ich hierfür einen Nutzungsänderungsantrag? Oder geht das eventuell auch als Untermieter o.ä.? Das obere Geschoss wurde bisher als Einliegerwohnung genutzt.
     
  2. PeterB

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    Wenn das Gebäude ja schon als Zweifamilienhaus genutzt wird, was willst Du da noch ändern.
     
  3. #3 Dumdidum, 27.05.2012
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    auch wenn ich mittlerweile Abstand von diesem o.g. Objekt genommen habe, die obere Etage wurde als Einliegerwohnung für die Oma genutzt. Kann ich so eine Wohnung denn ohne weiteres vermieten? Vor allem denk ich nicht, dass da ein eigener Stromzähler oder ähnliches vorhanden waren. Die Wohnungen waren noch nicht mal wirklich baulich getrennt, also separate Wohnungs-Eingangstüren waren nicht vorhanden.

    Oder mal konkret gefragt, wenn ich mir jetzt ein großes Einfamilienhaus kaufen sollte, was müsste alles beantragt werden, damit ich dieses auch "richtig" teilvermieten kann, wenn ich die obere oder untere Etage teile? Abgesehen natürlich von eigenem Stromzähler, Telefonanschluss und zumindest Zählern auf den Heizkörpern (bei Gaszentralheizungen o.ä.)
     
Thema: Obergeschoss eines Einfamilienhauses vermieten
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