Umnutzung eines Bauernhauses als gewerbliches Lager

Diskutiere Umnutzung eines Bauernhauses als gewerbliches Lager im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich bin in der Freizeitbranche als Händler tätig und besitze ein altes Bauerhaus, das ich als Lager nutze. NUn habe ich einen groben...

  1. #1 pius123, 08.12.2012
    pius123

    pius123

    Dabei seit:
    07.12.2012
    Beiträge:
    9
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Beamter
    Ort:
    Nessheim
    Hallo,

    ich bin in der Freizeitbranche als Händler tätig und besitze ein altes Bauerhaus, das ich als Lager nutze.

    NUn habe ich einen groben Fehler begangen:

    Ich habe mich an meine Gemeinde gewandt und um Auskunft geben, ob ich auf das Grundstück eine kleine Lagerhalle bauen darf (200-300qm).
    Die Gemeinde hat mich dann darauf hingewiesen, dass ich das Gebäude bislang rechtswidrig als Lager nutze und hat vor eine Umnutzung des Bauernhauses verlangt. Anschließend könne ich dann wahrscheinlich eine Halle bauen (Größe dann ca. 50% der im Bauernhaus ausgewiesenen Lagerfläche)

    Bin also zu einem Architekten, der dann die Umnutzung in die Wege geleitet hat.

    Im Vorfeld hat sich dieser Architekt mit dem Bauamt unterhalten und hat von dort den Tipp erhalten, er /ich könne doch das 1. Stockwerk des Bauernhauses, also den bisherigen Stroh-/ Heulagerplatz mit in die Umnutzung einbeziehen, dann ergebe sich eine größere Lagerfläche und damit dann auch eine größere Hallenfläche.
    Dankbar haben wir diesen Tipp angenommen, weil wir eigentlich der Meinung waren, es zähle nur die Grundfläche des Gebäudes bei der Berechnung der Lagerfläche.

    Dann sind die Umnutzungspläne eingereicht worden und wir haben vom Bauamt die Mitteilung erhalten, es liege alles vollständig vor.

    Einige Tage später bekam ich dann einen neuen Brief, in welchem das Bauamt nun zusätzlich eine "Erkklärung zum Standsicherheitsnachweis" fordert.

    Bei einer Rücksprache mit dem Bauamt habe ich dann erfahren, dass dieser Standsicherheitsnachweis nur deshalb notwendig sei, weil das 1. Stockwerk auch in die Umnutzung mit einbezogen worden sei, wenn nur das EG betroffen gewesen wäre, hätte man angeblich darauf verzichtet.

    Ich fühle mich nun schon etwas veralbert, weil der Architekt bestätigt, dass das Bauamt den Tipp mit dem 1.OG gegeben habe, dabei aber nicht darauf verwiesen hat, dass dann kostspielige statische Auflagen notwendig werden.

    Ich habe dann erneut beim Bauamt vorgesprochen und den Ablauf kritisiert, habe dann vor dort die Mitteilung erhalten, dass man auf den Standsicherheitsnachweis verzichten würde, wenn der Architekt bestätigt, dass "durch die Umnutzung keine Erhöhung der Nutzlast im Obergeschoss erfolgt und damit keine Änderung / Ertüchtigung der Tragkonstruktion erforderlich ist"

    Der Architekt lehnt nun eine solche Stellungnahme ab, weil er Haftungsprobleme sieht.

    Jetzt hänge ich ziemlich "in der Luft", was ich nun machen soll.

    Vielleicht hat jemand einen Tipp.

    Gruß pius
     
  2. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    würde ich auch nicht machen, wenn ich dein architekt wäre.
    statiker beauftragen, der kostet nicht die welt und
    für dein baugesuch brauchst du ihn sowieso.
     
  3. #3 pius123, 08.12.2012
    pius123

    pius123

    Dabei seit:
    07.12.2012
    Beiträge:
    9
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Beamter
    Ort:
    Nessheim
    Wird mir wahrscheinlich nichts Anderes übrig bleiben, fühle mich aber trotzdem vom Bauamt ver...t, denn das hätten sie vorher sagen können / müssen.

    Hinzukommt, dass ich das 1.OG. dieses Bauernhauses überhaupt nicht als Lagerplatz benötige, es auch bisher nicht als Lagerplatz verwende, es auch zukünftig nicht als Lagerplatz nutzen möchte / werde, weil, wie schon berichtet, die Miteinbeziehung nur aufgrund des Tipps dieses Bauamtsmenschen erfolgt ist, und nur deshalb, um die Fläche einer zukünftigen Halle etwas nach oben zu bringen.

    Gibt es eigentlich die Möglichkeit, nachträglich die in dem Bauantrag genannte Umnutzungfläche doch wieder auf das EG zu beschränken und das OG wieder herauszunehmen? Oder muss man dazu einen neuen Bauantrag stellen? Das würde mir nämlich dann einiges ersparen.
     
  4. #4 Gast036816, 08.12.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    du bist in der freizeitbranche als händler mit der berufsangabe beamter tätig???

    warum bist du sauer auf das amt? veralbert haben die dich nicht. die haben dir einen besseren weg aufgezeigt für dein geschäft. auf den notwendigen standsicherheitsnachweis hätte dein architekt kommen müssen. für den neubau einer lagerhalle wäre der statische nachweis auch erforderlich gewesen.
     
  5. Neutal

    Neutal

    Dabei seit:
    12.12.2011
    Beiträge:
    4.182
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Zimmermeister
    Ort:
    Lüneburg
    Benutzertitelzusatz:
    VON EVENTUELL EINGEBLENDETER WERBUNG IN DIESEM POS
    Die Nutzungsänderung einer Bestandsimmobilie bringt oftmals Probleme mit sich. Solange nur ein Standsicherheitsnachweis gefordert ist, kann man sich doch glücklich schätzen. Bei uns wuren darüber hinaus noch Brandschutzmaßnahmen, Parkplätze, Schallschutz etc gefordert. Ohne Nutzungsänderung jedoch kann es im Versicherungsfall schnell eng werden.
     
Thema:

Umnutzung eines Bauernhauses als gewerbliches Lager

Die Seite wird geladen...

Umnutzung eines Bauernhauses als gewerbliches Lager - Ähnliche Themen

  1. Umnutzung Garage, Gefälle, FBH und Absätze...

    Umnutzung Garage, Gefälle, FBH und Absätze...: Hallo, wir planen aktuell die Umnutzung einer alten Garage in Wohnraum und stehen etwas unentschlossen vor einem kleinen in der Vorplanung. Bei...
  2. Klärgrube zu Zisterne umnutzen

    Klärgrube zu Zisterne umnutzen: Hallo, ich habe auf der Suche im Internet dieses Forum gefunden. Vielleicht hat jemand einen guten Tip. Wir haben ein Grundstück gekauft, auf dem...
  3. Umnutzung Gewerbe - Fragen zu Parkflächenausweis, Statik, Brandschutz

    Umnutzung Gewerbe - Fragen zu Parkflächenausweis, Statik, Brandschutz: Guten Abend, ich plane ein Gewerbeobjekt (ca. 1800 m2) von Büro zu Fitness umzunutzen und habe dazu folgende Fragen: - das Objekt hat eine...
  4. Wen frag ich für Umnutzung?

    Wen frag ich für Umnutzung?: Ein Freund möchte aus einem ehemaligen Frisörladen ein kleines Appartement machen und dieses vermieten. Bauen muss er nix, nur neue Möbel...
  5. Bauernhauses mit Barockem Kernbau – Neunutzungs-/ Entwurfsvorschläge

    Bauernhauses mit Barockem Kernbau – Neunutzungs-/ Entwurfsvorschläge: Hallo Ihr Lieben, im Zuge eines Projektes beschäftige ich mich mit der Neunutzung eines Bauernhauses. Eine Bestandsaufnahme mit...