KFW "Bestätigung für die antragsgemäße Durchführung der ...

Diskutiere KFW "Bestätigung für die antragsgemäße Durchführung der ... im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Gusa, Deine Rechnung kann ichnicht nachvollziehen. Wie man fuer 2500 und 1,41 1.000 Euro Zinsen sparen kann, na ja, du wirst es erlaeutern......

  1. #21 Gurkensalat, 08.06.2013
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    Manchmal wäre es besser, man denkt nochmal nach und postet erst dann... Etwas über 100 nicht über 1000 natürlich, sorry!

    Ich hatte darüber schlicht noch nicht nachgedacht (wir sind noch nicht bei dem Punkt, momentan läuft eine Bauvoranfrage - Bauform, Dämmstandard, Heizung, etc. noch völlig offen). Deswegen hätte ich mich ja eben für eine grobe Hausnummer interessiert (EFH mit Keller, ca. 150qm Wfl., Satteldach). Dann könnte ich schon mal für mich abschätzen, ob es sich rentieren könnte. (Bei mir wird es wahrscheinlich einen Einfluss auf den Beleihungsauslauf haben). Wenn die Aktion 7000€ kostet, dann bringt das natürlich nix, wenn sie "nur" 2000€ kostet, dann könnte man das ja trotzdem überlegen. Und ist der Aufwand für KfW70 deutlich geringer?
     
  2. #22 MoRüBe, 09.06.2013
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    @ Ihr beiden :D

    Ich hab noch die 2010er Version bei mir auf Rechner gefunden, da hieß es:

    spezielle Detailplanungen, insbesondere Luftdichtigkeitskonzept und Lüftungskonzept bei Einbau einer Lüftungsanlage, bzw. Vorgabe von Parametern aus der Energiebedarfsrechnung an den Heizungsplaner,

    Prüfung des Leistungsverzeichnisses,

    mindestens eine Baustellenbegehung vor Ausführung der Putzarbeiten bzw. vor Verschließen eventueller Bekleidungen, ein-schließlich der Überprüfung der Ausführung von Wärmebrücken sowie der Umsetzung von Luft-dichtigkeits- und Lüftungskonzept inklusive Blower Door Test,

    Kontrolle und Begleitung bei der Übergabe der Haustechnik, ggf. mit ergänzender technischer Einweisung in die Haustechnik sowie ggf. Prüfung des Nachweises des hydraulischen Abgleichs und der Einregulierung der Anlage

    Das war ja noch "relativ" einfach, die neue ist , lassen wir es.

    Wenn (! ich sage bewusst, wenn) der Sachverständige das alles kontrolliert, was die kfw da fordert, dann hat er einen Stundenaufwand, der sehr schnell 100 erreicht. Bei einem Satz von 65 Euro mithin 6.500. Dann Fahrtkosten Schreibkosten, hastenichtgesehn, dann biste plus Moms bald an die 10 Riesen ran, plus Planung.

    Und das alles für 2.500?:irre

    Das gilt natürlich nicht, wenn alles nur Gefälligkeitsunterschriften sind, die bekommste für nen paar Euro, mit Pech aber auch ein dickes Ende.

    ich hab von diesem Papierkram die Nase sowas von voll. Ich sag immer zu unseren Kunden: die 50 k€ bekommt Ihr so oder so. Eff 70 wird nachgewiesen und gut. Wenns ein 55er wird, oder auch ein 40er, dann freut Euch, da habt Ihr was in der Tasche für (sprich, weniger Heizkosten), alles andere ist Geldverbrennung.
     
  3. #23 Gurkensalat, 09.06.2013
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    Vielen Dank MoRüBe, das war sehr aufschlussreich!
    Viele Grüße
    Gurkensalat
     
  4. oberh

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    Guten Morgen!

    Die Uhr tickt ... die Frist rückt näher ...

    Am Freitag habe ich mit dem Gutachter telefoniert. Am WE habe ich ein Schreiben aufgesetzt für die Kasse, damit die Frist verlängert wird.

    Im Gespräch mit dem SV habe ich deutlich gemacht, dass der GU sich weigert, die erforderlichen Unterlagen heraus zu rücken.
    Montag wollte er sich melden und mir eine detaillierte Liste der benötigten Unterlagen auszustellen und mir die Kosten seines Gutschtens zu benennen.

    Hier nun gestern abend (Dienstag) die Antwort:

    Wie nett ... ich bin keinen Schritt weiter ... und die Uhr läuft immer noch ...
     
  5. Taipan

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    Doch Du bist weiter. Die Fachunternehmererklärng MUSS dir ausgestellt werden und den BDT brauchst Du nur beauftragen und durchführen lassen.
     
  6. #26 Ralf Dühlmeyer, 12.06.2013
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    Sag mal - bist Du eigentlich sicher bei dem Aufriss, den Du hier treibst?

    Du hast beantragt KfW 70! Dann hat Dein GÜ gerechnet und guckemalguck, es geht KfW 55. Jetzt kommt der Punkt, wo der Frosch ins Wasser hüpft:
    Hast DU denn dann Deinen Kreditantrag bei der KfW überhaupt auf KfW 55 hochgeschraubt?
    Wenn ja - dann hast Du wirklich ein Problem.
    Wenn nein - dann musst Du auch "nur" die 70er Bedingungen erfüllen und die brauchen mWn keine solche Bescheinigung!

    Also - erstmal klären, ob Du überhaupt KfW 55 bestätigen musst - dann weitersehen!
     
  7. oberh

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    @Ralf
    Ja, der Kredit ist KFW 55.

    @Taipan
    Die Fachunternehmererklärungen stellt er mir ja eben NICHT aus - obwohl er MUSS.
     
  8. Taipan

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    Dafür gibt es dann Fachleute. Die werden Anwälte geschimpft.
     
  9. #29 coroner, 12.06.2013
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    Kurz zusammengefasst heisst das also

    :mauer
     
  10. #30 feelfree, 12.06.2013
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    Vielleicht einfach noch einen Satz weiterlesen:
     
  11. #31 MoRüBe, 12.06.2013
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    MoRüBe Gast

    @ taipan und Co:

    Vorsicht Leute, nicht so schnell Blödsinn reden. Der GU mag zwar müssen (oder auch nicht????), aber dürfen darf er nicht! Denn der GU ist vermutlich nicht der Fachunternehmer.

    Also erst mal die rechtliche Situation prüfen. Natürlich läuft es am Ende darauf hinaus, daß einer unterschreiben muß, nur wer? Wenn dann die Vertragssituation noch etwas vertrackt ist, dann, geschissen drauf.

    Olaf Frage: ist es ein horrender Unterschied zwischen den Mitteln eff 70 zu eff 55 bei kfw Enev 2007???
     
  12. Taipan

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    §26a Abs. 1 enev. Dot stehts drin. Da der GU/GÜ gegenüber dem Eigentümer als ebendieser Unternehmer auftritt, hat er UNVERZÜGLICH die Bescheinigungen auszustellen. Wie dass dann zw. GU/Ü und seinen Subs aussieht, haben diese im Innenverhältnis zu klären.


    Die 2007 hab ich mal in gedanken korrigiert.
     
  13. Markul

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    Ich möchte noch einen Satz zu KFW 55 vs. KFW 70 sagen. Klar kostet der SV auch Geld. Und das sind auch mehr wie die 2500,-Tilgungszuschuß. Der Zuschuß soll ja z.T. den SV auch bezahlen. Bei vielen EFH im Neubau sehe ich SV Rechnungen so um die 2200,- bis 3500,- EUR. Was also bleibt ist der billigere Zins und ein "energieeffizienteres Haus", welches du nicht nur vom GU, sondern von einem unabhängigen SV bestätigt bekommst.

    Ob das nun jemand will ist die andere Frage.
     
  14. #34 MoRüBe, 12.06.2013
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    ...

    an einem bestehenden Gebäude

    ???
     
  15. #35 ultra79, 12.06.2013
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    Aber der Zins zwischen KfW70, 55 und 40 unterscheidet sich doch gar nicht...
     
  16. oberh

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    Hi zusammen!

    @MoRüBe
    Der Zinssatz war ein Prozent niedriger.

    @Markul
    Wozu soll die Bezuschussung gut sein? Zur Bezahlung des SV?
    Wieso steht in den Tiefen meiner Unterlagen dann nur ein einziger Satz über einen zu beauftragenden SV, der mir die Bestätigung ausfüllen muss - unter Sonstiges - so "am Rande erwähnt"?

    Was bringt mir dieser Fetzen Fapier, wenn ich mein Leben lang in meinem eigenen Häuschen leben möchte?
    Ist MIR dann nicht energetisch wichtiger, den "Standart" KFW 55 erreicht zu haben - als einen Berufszweig zu bezuschussen?

    Im letzten Jahr haben mein Schwager und ich zusammen 5000 kwH für die Heizung (Erdwärme) verbraucht.
    Wenn ich mal nicht die Nutzfläche, sondern für mich "negativer" die Wohnfläche ansetze, dann komme ich auf 24,15 kWh/m².
    Irgendwo habe ich gelesen, dass bei KFW 55 die Grenze bei 40 kWh/m² liegt.
    Wir liegen also deutlich darunter.
    Wenn die Dämmstärken nicht eingehalten worden wären und die "sonstigen Qualitäten" - dann kämen wir doch niemals auf diesen Wert!

    Es ist für mich durchaus verständlich, wenn die KFW einen Nachweis haben möchte, damit sie bestätigt bekommt, wofür die Mittel genutzt worden.

    Wieso wird bei dem Einen solch ein Gutachten verlangt - beim Nächsten reicht es aus, wenn der Herr von der Bank - der von Bauphysik überhaupt keine Ahnung hat - einen netten Hausbesuch macht?

    Das steht doch in keinem Verhältnis!
     
  17. #37 ultra79, 13.06.2013
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    Äpfel und Birnen. Die KfW rechnet "Primärenergie" - und du zählst "Endenergie". Um auf die 40 kWh/m² Primärenergie zu kommen darf deine WP nicht mehr als 15.4 kWh/m² Endenergie gebraucht haben... ;-)

    Aber das ist eh alles egal - du bist kein Normbewohner, wohnst nicht in einer "Normregion" und es war kein "Normjahr"... so what?
     
  18. oberh

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    Hi Ultra!

    Ich denke, wir sind uns einig, dass ich von der Materie grundsätzlich 0 Ahnung habe.
    Daher finde ich es hilfreich, wenn Du mir die Begrifflichkeiten da eben benennst.
    Jetzt kenne ich zumindest zwei neue Worte und eine neue Zahl ... :winken
    Wenn ich die Endenergie auf die Nutzfläche anrechne, dann liege ich bei 15,29 kWh/m².

    Den "Norm..."-Passus verstehe ich aber nicht.

    Wieso wird im Rahmen für die "Bestätigung für den Kreditantrag ..." nicht auch direkt eine Auftragserteilung an einen SV verlangt?
    Dann weiss doch der Bauherr sofort, was der Zuschuss wirklich bedeutet - er muss sich ja um den SV zwingend kümmern.
    Wenn ich die Höhe der Kosten gewusst hätte, dann hätte ich den KFW70-Vertrag weiter laufen lassen.
    Noch weiter zurück gedacht, hätte ich wahrscheinlich auch den nicht genutzt.
    Mein Haus hätte ich trotzdem nach KFW 70 bauen lassen und der Verstärkung der Wärmedämmung hätte ich auch zugestimmt und würde KFW 55 erreicht haben.

    Nicht umsonst sind die Merkblätter in den letzten Jahren kontinuierlicher ausgeweitet worden ... oder?
     
  19. #39 ultra79, 13.06.2013
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    Keine Ahnung was du mit letzterem meinst.


    Die Berechnung für die EnEV muss ja einige Parameter definieren - Außentemperatur, Innentemperatur, WW-Entnahme.

    Das ist in etwa so wie der NEFZ bei den Verbrauchswerten von Autos.

    Wenn du nun in einer Region wohnst die im Mittel kälter ist als das was die Berechnung annimmt und du es vielleicht auch gern drinnen 24° hast und dreimal am Tag heiss duschst, dann kommen bei dir andere Verbräuche raus.

    Es muss dir klar sein das die EnEV Berechnung nicht dazu dient Verbräuche vorherzusagen sondern die Qualität der thermischen Hülle, Heizung etc. von zwei Häusern miteinander zu vergleichen.

    Wenn du dein Auto 100% der Zeit auf der Autobahn mit 180 bewegst erreichst du auch nie den Wert der im Prospekt unter "Verbrauch" steht.


    Keine Ahnung ob man das hier noch diskutieren muss. Es ist so wie es ist und es könnte auch besser sein - ohne Frage.
     
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