Unser Grundriss - Letzter Feinschliff (hoffentlich :-) )

Diskutiere Unser Grundriss - Letzter Feinschliff (hoffentlich :-) ) im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; jep. der maßstab mensch, geht in der hütte total verloren. lieber etwas raumoptimierung betreiben und sich mit dem eingesparten geld, dann in den...

  1. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    jep. der maßstab mensch, geht in der hütte total verloren.

    lieber etwas raumoptimierung betreiben und sich mit dem
    eingesparten geld, dann in den innenräumen austoben.
     
  2. #22 Bughandle, 18.02.2014
    Bughandle

    Bughandle

    Dabei seit:
    25.06.2007
    Beiträge:
    403
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT
    Ort:
    BW
    Möchte mich auch spontan dem Gesagten von Annette, Thomas, Ultra und Ziesel anschliessen.
    Die Aussenwirkung ist fein, mir fehlt einfach die Alltagsfunktionalität...Ein Bügelraum dieser Größe und dann ohne Fenster..da könnte man schnell schräg über eure Einschätzung zur Haushälterin/Putzhilfe denken.
    Ich kann schon verstehen, dass man "so" ein UG hinstellt ohne die eigentliche Nutzung dafür zu haben, die Kosten bei diesem Projekt sind hier ohnehin Faktoren über dem Durchschnitt, da ist das UG wie so eine nette fast schon günstige Dreingabe.
    Die Kids-Räume sind unverhältnismäßig klein.
     
  3. #23 marcello272, 18.02.2014
    marcello272

    marcello272

    Dabei seit:
    02.01.2014
    Beiträge:
    18
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Geschäftsführer
    Ort:
    Nürtingen
    Vielen Dank für das Feedback - wollte ich nur positives feedback, hätte ich es sicherlich nicht ins Forum gestellt :-) Wie schön gesagt, die Fenster werden erst noch komplett eingezeichnet, wenn ncihts mehr am Grundriss geändert wird. Kurz nochmals zu unseren Beweggründen:

    Obergeschoss: Im Obergeschoss haben wir das Problem, dass wir hier normalerweise ein Satteldach bauen müssten, haben uns aber mit der Stadt abgestimmt, dass wir ein Flachdach bauen dürfen. Allerdings darf das OG kein Vollgeschoss sein. Das ist der Fall wenn das OG max. 75% der Wohnfläche des EG`S hat. Nach vielen Gesprächen mit dem Architekt haben wir uns dann darauf geeinigt, dass wir die 25% weniger Fläche bei gleichem Grundriss durch die Galerien an der Treppe und im EZ lösen. Uns somit haben wir mit der verbleibenden Fläche im OG natürlich die eine oder andere Problemsituation. Gerne würden wir die KInderzimmer größer machen, allerdings haben wir alle für uns und die Architektin denkbaren Alternativen durch und sind leider zu keiner bessseren Variante gekommen. Unser Sohn ist jetzt 18 Monate. Bleibt er ein Einzelkind hat er einen Schlafbereich mit 16qm und ein Spielzimmer, getrennt durch eine Schiebetüre mit ebenfalls 16qm - ich denke das ist ausreichend. Bei einem zweiten Kind in 1-2 haben wir uns gedacht, dassjeder sein einzelnes Zimmer bekommt. Und wenn der Ältere mehr Platz benötigt, kann er im UG in eines der Zimmer einziehen. Wonbei uns auch bewusst ist, dass dies ein Kompromiss ist. Ein Kuind will man ja direkt inm seiner Nähe haben. Ab einem gewissen Alter (14 oder 15) hätte ich keine Probleme, wenn der Ältere einen eher privateren Bereich will. Dazu ist ja auch teilweise die ELW da. // Aber zugegebenermaßen ist das OG teilweise ein Kompromiss, da wir die Räume im OG unserer Meinung nach nicht in das UG oder gar in das EG legen können. Wenn jemand uns hier einen guten Tipp geben könnte, wären wir unglaublich dankbar.

    Erdgeschoss: Uns war bewusst, dass eine Galerie und auch die nach Süden geöffneten Fensterfronten sehr viel an anonymität und auch das von Euch besprochene Wärmegefühl nehmen. Aus diesem Grund haben wir das Wohnzimmer, welches ursprünglich in der Galerie angesiedelt war, aus dem Galeriebereich herausgenommen, da uns da auch dieses angesprochene Wärmegefühl gefehlt hat. Das das Haus im EG Bereich kalt und nüchtern wirken wird glaube ich nicht, da die Böden mit weiß eingelassenen Douglasienböden und teilweise naturstein dieses Gefühl der Wärme hervorrufen.

    Aber wie bereits angesprochen bin ich für jeden Tipp dankbar wie wir im OG die Raumsituation verbessern können.
     
  4. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    ehrlich gesagt keine ahnung.
    am kinderzimmer gibts auch nichts rumzumaulen, das ist ausreichend,
    auch wenns mal 2 kinder werden.

    aber diese hütte ist für einen 3 (4) personen haushalt wirklich gigantisch
    großzügig, mit diesen verkehrswegen und galerien.
    das könnte aus meiner sicht, deutlich schmaler (und gemütlicher) ausfallen.
     
  5. #25 marcello272, 18.02.2014
    marcello272

    marcello272

    Dabei seit:
    02.01.2014
    Beiträge:
    18
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Geschäftsführer
    Ort:
    Nürtingen
    @baumal: Interpretiere ich schmaler und gemütlicher wie folgt: Verkleinerung der Grundfläche. Vor allem in der breite des Hauses? So wie ich das sehe ist die Tiefe ja nicht übertrieben. Das Haus ist derzeit18m breit. Aber wenn ich das jetzt z.B um 20% in der Breite und in der Tiefe verkleinere habe ich ja nach wie vor das gleiche Problem mit dem Vollgeschoss im OG Bereich.
     
  6. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    genau so!
     
  7. #27 Ralf Dühlmeyer, 18.02.2014
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Der Grundriss überzeugt beim ersten Hinsehen, aber leider nur beim ersten Hinsehen. Je genauer man schaut, desto weniger können die klaren Linien, die Unzulänglichkeiten verdecken.
    1) Fassade.
    Ich habe jetzt die Grundrisse nicht genau übereinander geschoben, aber der Baukörper macht von aussen den Eindruck, als Euer Kind Duplos oder Bauklötze wild gestapelt. Die Schlichheit innen wird durch eine wild zerklüftete Fassade verdrängt.
    Hier wären Isometrien oder Perspektiven und Bilder der Umgebung sicher zur Beurteilung wichtig. Ein Klotz darf ruhig mit der Umgebung brechen, aber sie nicht zerbrechen.

    2) Obergesch(l)oß
    Mag sein, dass die Lufträume baurechtliche Hintergründe haben, aber sie sind eine schlechte Antwort auf das Problem.
    Werden es wirklich zwei Kinder, was werden die an Tagen denken, an denen sie mal nicht gut auf die Eltern zu sprechen sind?
    Denn im Vergleich zum Gesamthaus sind die KiZi zu klein. (Und was macht Ihr, wenn Nr. 2 Zwillinge werden :wow)

    3) Einliegerwohnung
    Wozu ausser als Behelfskinderparkplatz??? Ich möchte meinen 16-jährigen Sohn ggf noch nicht in einer abgetrennten Wohnung haben - und das nicht nur aus Angst vor Blödsinn, den der veranstaltet!
    Wie wollt Ihr beim ersten grossen Liebeskummer den mitbekommen, wenn der da abgesondert haust. Von sich aus kommt der nicht unbedingt an und heult sich aus - da brauchts auch mal Eltern, die einfach "da" sind!

    Ich denke, das Konzept muss komplett umgeworfen werden und unter anderen Prämisen neu zusamengesetzt werden.
     
  8. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    jepp... ohne sinn und verstand
    m² und m³ verballert.

    hauptsache groß.
     
  9. #29 feelfree, 18.02.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    Verwunderte Laienfrage hierzu:
    Das OG darf also kein Vollgeschoss sein und maximal 75% der Fläche des EGs ausmachen. Soweit kann ich das nachvollziehen.
    Und jetzt kann man diese Regel also erfüllen, indem man einfach Löcher in die EG-Decke macht? :wow Ich meine, die Regelung soll ja wohl vor allem dazu dienen, im Baugebiet ein einigermaßen einheitliches Erscheinungsbild abzugeben. Nur: diese Deckenlöcher sieht man ja nach außen gar nicht, die 75% Regel ist doch dann absolut sinnlos.
    Oder sehe ich das komplett falsch?
     
  10. #30 Thomas B, 18.02.2014
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Bin da auch am Zweifeln, ob das baurechtlich ein Kunstgriff oder der berühmte Griff ins Klo ist!

    Aber ich bin ehrlich: ich weiß es jetzt nicht....müßte man recherchieren.

    Der Sinn dieser Vollgeschoß - Regelung würde damit aber ad absurdum geführt, will man damit doch die Größe oben herum begrenzen. Sonst könte man ja (theoretisch) das OG einfach mal allseitig ein paar meter über das EG überkragen lassen....macht man alles in Form von Galerien, Brücke und Luftnummern...ud schon ist das OG kein Vollgeschoß obgleich gar größer als das EG....kann ja wohl nicht sein, oder?

    Das wird die Kollegin aber sicher alles schon durchgeplant haben, sonst wäre das Alles ja für die Katz gewesen....quasi "dumm gelaufen".

    Gibt es keine anderen Antworten auf eine solche regelung? OG zurücknehemen? Rücksprüngen, dachterrassen...was auch immer? Allemale sinnvoller zu nutzen als Löcher in der Decke.
     
  11. #31 Thomas B, 18.02.2014
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    War jetzt doch mal neugierig.......

    LBO Baden- Württemberg:

    (6) Vollgeschosse sind Geschosse, die mehr als 1,4 m über die im Mittel gemessene
    Geländeoberfläche hinausragen und, von Oberkante Fußboden bis Oberkante
    Fußboden der darüberliegenden Decke oder bis Oberkante Dachhaut des
    darüberliegenden Daches gemessen, mindestens 2,3 m hoch sind. Die im Mittel
    gemessene Geländeoberfläche ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der
    Höhenlage der Geländeoberfläche an den Gebäudeecken. Keine Vollgeschosse sind
    1. Geschosse, die ausschließlich der Unterbringung von haustechnischen Anlagen
    und Feuerungsanlagen dienen,
    2. oberste Geschosse, bei denen die Höhe von 2,3 m über weniger als drei Viertel
    der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses vorhanden ist.
    Hohlräume zwischen der obersten Decke und dem Dach, deren lichte Höhe geringer
    ist, als sie für Aufenthaltsräume nach § 34 Abs. 1 erforderlich ist, sowie offene
    Emporen bis zu einer Grundfläche von 20 m² bleiben außer Betracht.


    Die Galerie mit ihren schlappen 25 m2 dürfte wohl nicht hinten runter fallen.

    Auch sonst kann ich nicht erkennen wieso die Luftnummern nicht hinzuzurechnen seien sollten.

    Ein Badener oder ein Schwabe da, der hier sattelfest ist...habe jetzt nicht die Zeit da in die Tiefe zu gehen......
     
  12. #32 Ralf Dühlmeyer, 18.02.2014
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Ich hab mal schnell in die Archivkiste gegriffen.
    Ein alter nicht verwirklichter 1. VORentwurf für eine durchaus herrschaftliche Villa. Wenn man da eine der drei KiZi zu einem Balkon/Flachdach macht, die verbleibenden beiden kleiner macht und ebenfalls mit einem Flachdach versieht, dann dürfte das mit Treppenhausfläche schon mal an die 75% herankommen.
    Der Rest ist dann anpassen, feilen usw.

    Nur mal als Beispiel, mit wie wenig "verschenkter" Fläche sich das auch realisieren lässt. Bei einer "sauberen" Fassade und keinem Bauklotzgestapel
     

    Anhänge:

  13. #33 Ralf Dühlmeyer, 18.02.2014
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    @ Thomas & freifühler

    Doch, das geht. Der "Trick" ist folgender:
    Keine Bauordnung kennt eine max. Geschoßhöhe. Ein EG (z.B. in einer Druckerei) kann auch mal 10 -12 m lichte Höhe haben und fällt immer noch unter I.
    Daher sind diese Gallerieflächen eben EG haushoch und somit kein OG. Wo diese 2/3 oder 3/4 (ja nach LBO) liegen, ist nicht vorgeschrieben, daher auch innen möglich.
    Natürlich führt das eine solche gemeindliche Vorschrift ad absurdum - baer andererseits:
    Warum beschreibt der gemeindliche Baumensch das dann nicht "vernünftig"???
    Er hätte das 3/4 ja auf "überbaute Fläche des EG" definieren können, dann hätte es sich was mit Luftschlössern!
     
  14. #34 Thomas B, 18.02.2014
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Dieser "Trick" läßt gem. LBO B-W Flächen unter 20 m² außer Betracht. Die Galerie hier ist aber 25 m2 groß.

    Nach Deiner Denkweise gehört der Luftraum also bis UK Decke des OG zum EG. Kann man sicher so sehen...ist das aber auch wirklich so????

    Problem ist m.E.: auch wenn man das so sehen kann (was aber irgendwie nicht nachvollziehbar wäre...aber egal), so ist doch das Einvernehmen der behörden und der Nachbar von Nöten (B-Plan- Befreiung...SD scheint vorgeschrieben zu sein). Dem würde wohl stattgegeben werden. Wenn man sich behördenseits an anderer Stelle ausgetrickst fühlt, kann so etwas auch schnell wieder kassiert werden.

    Vielelicht geht's ja auch...wer weiß...mag sich die Architektin damit mühen...hat sie ja wohl schon.

    Das heilt noch lange nicht die anderen Punkte.

    Auch mein Tip würde lauten: Eine deutliche Spur kleiner täte es auch. Es wäre sogar deutlich besser. Mit der Betonung auf deutlich und auf besser.
     
  15. ziesel

    ziesel

    Dabei seit:
    21.09.2013
    Beiträge:
    569
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Student
    Ort:
    Südniedersachsen
    Angesichts dieser Worte bin ich mal so frei diese Frage
    ein wenig umzuformulieren:

    "Bist du dir sicher, dass du diese Probleme und Kompromisse zum Preis von einer Million Euro oder so kaufen willst?"

    Am Rande sinniere ich gerade über das Unergeschoss: Da sind ungefähr zwei relativ sinnvolle Räume: Der Weinkeller und der Technikraum. Der Rest erweckt ein wenig den Anschein, als wäre er nur da, weil man keinen Dübel in den Himmel jagen kann um das Haus daran aufzuhängen. "Falls wir ein zweites Kind bekommen, kann das erste eventuell vielleicht möglicherweise mal zwei drei Jahre bis es auszieht da unten wohnen" ist m.E. kein überzeugender Nutzen. Und wenn die angedachte Nutzung durch den Nachwuchs denkbar erscheint, wird wohl auch nicht unbedingt ein derart üppiger Gästebereich gebraucht.

    Habt ihr schonmal drüber nachgedacht, ob sich nicht vielleicht ein Teil eures "normalen und alltäglichen" Lebens auch "unten" abspielen kann? Die Räume unten sind ja da - warum sie nicht konsequent auch füllen, nutzen und zum Leben erwecken? Auch wenn dadurch womöglich ein vollkommen neues Haus entstünde: Schonmal darüber nachgedacht, Arbeitszimmer oder/und Wellnessbereich in den Sockel zu verlagern? Wenn man so "obenrum" was einsparen würde (an Fläche und Baukosten) reichts vielleicht unten noch für einen dem Wellnessbereich vorgelagerten/angeschlossenen Pool... Es wäre zu überdenken, ob die Million in einem Pool nicht vielleicht besser investiert wäre als in "Problemen und Kompromissen" (und dem krampfhaften? Versuch, zwei Vollgeschosse in eine anderthalbgeschossige Bebauungsplanung unterzubringen).
     
  16. #36 Gast036816, 18.02.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    mir sind die fassadendarstellungen zu entmaterialisiert. das lässt viel interpretationsspielraum zu, kann aber auch eine nicht unerhebliche fehlerquelle sein, z. b. die wandscheibe im kellergeschoss, die in der talseitigen ansicht nicht dargestellt ist. ansonsten stört mich bei der talseitigen ansicht das nicht stimmige zusammenspiel der horizontalen gestaltungsbetonung, die mittig durch eine 3-geschoss hohe senkrecht betonte glasfläche durchtrennt wird.

    der flächenverbrauch ist riesig, allein der bereich der eltern mit schlafraum, ankleide und bad mit 50 m² ist enorm. man muss es auch wollen und finanzieren können.
     
  17. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    der finanzielle aspekt, würde mich immer noch interessieren. (bauwerkskosten).
    da vor baugenehmigung, müssen sie ja mal halbwegs auf dem tisch sein.

    was machst du denn da, in dieser riesen hütte? mit deinem kind, deiner frau und dir?
    das ist doch gruselig?
     
  18. #38 marcello272, 18.02.2014
    marcello272

    marcello272

    Dabei seit:
    02.01.2014
    Beiträge:
    18
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Geschäftsführer
    Ort:
    Nürtingen
    @rolf aib:
    --> ich habe gerade nochmals eine Ansicht Süd hochgeladen. Dies war der ursprüngliche Entwurf. Allerdings wollte ich keine Brüstung in dem Bereich der Galerie
     
  19. #39 marcello272, 18.02.2014
    marcello272

    marcello272

    Dabei seit:
    02.01.2014
    Beiträge:
    18
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Geschäftsführer
    Ort:
    Nürtingen
    hier die ansicht
    Suedansicht_Variante3.jpg
     
  20. #40 Gast036816, 18.02.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    sieht schon besser aus, aber die wandscheibe im keller fehlt in der ansicht trotzdem!
     
Thema:

Unser Grundriss - Letzter Feinschliff (hoffentlich :-) )

Die Seite wird geladen...

Unser Grundriss - Letzter Feinschliff (hoffentlich :-) ) - Ähnliche Themen

  1. tragende Wand aus Grundriss erkennen

    tragende Wand aus Grundriss erkennen: Moin zusammen, ich möchte ein Einfamilienhaus kaufen. leider von Dokumenten steht nur der Grundriss zur Verfügung. es gibt ein Problem: im DG...
  2. Grundriss für ein schmales Haus an Hanglage

    Grundriss für ein schmales Haus an Hanglage: -
  3. Bitte um Hilfe bei der Ideen zum Grundriss eines Hauses fürs Alter

    Bitte um Hilfe bei der Ideen zum Grundriss eines Hauses fürs Alter: 1. Wir sind: Paar, ohne Kinder, jetzt 53 und bauen Häuslein fürs Alter.Behinderung (Krücken, in hohem Alter möglicherweise Rollstuhl), deswegen...
  4. Grundriss Bad unter Schlafzimmer Schallschutz

    Grundriss Bad unter Schlafzimmer Schallschutz: Hallo, bedingt durch die individuellen Wünsche bei der Raumplanung hat es sich so ergeben, dass in einem 2 etagigen Massivhaus aus Poroton nun...
  5. Letzte Meinung Grundrisse

    Letzte Meinung Grundrisse: Hallo zusammen, so nach einigen hin und her steht unser Grundriss soweit erstmal fest. Wir hatten schon einen Entwurf hier reingestellt und...