Landwirtschaftliche BG?

Diskutiere Landwirtschaftliche BG? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Richtig, um´s Haus herum. Ich hatte überlesen, dass es eingangs um das gleiche Flurstück geht auf dem anscheinend auch das Haus steht. Der "Wald"...

  1. R.B.

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    Richtig, um´s Haus herum. Ich hatte überlesen, dass es eingangs um das gleiche Flurstück geht auf dem anscheinend auch das Haus steht. Der "Wald" hat mich doch etwas verwirrt.
     
  2. Taipan

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    Wenn der TE eine Park oder einen etwas größeren Vorgarten mit Rodhos hat, könnte das klappen ... da im Kataster aber
    steht, glaube ich nicht, dass dies so ist ... also erst einmal den Katastereintrag ändern lassen, was ggf. nur mit einer Änderung des FNP geht, dann tatsächlich den Vorgarten anlegen und dann mit der BG rumstreiten ... bis das alles erledigt ist, sind die ersten 250a Beitrag an die BG bereits verbrannt.
     
  3. Zwakke

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    @Bauamateur Du musst auch die nächsten 2 Sätze lesen und das ist nur ein Leitfaden.
    Ab 2500 qm (Ausnahmen Sonderkulturen) musst du Nachweisen, dass du die Fläche nicht bewirtschaftest und sobald du bewirtschaftest bist du landw. Unternehmer.
    Es braucht überhaupt nicht viel, dass eine Fläche als bewirtschaftet gilt, Wiese mähen reicht da Teilweise, Sonderkulturen hast du durch die Obstwiese auch. Wurde bereits aber erwähnt. Beiträge lesen!?
    Ich vermute Mal, dass die Höhe deines Beitrags sich in Grenzen halten wird. Taipan hat schon Vorteile angesprochen. Im Falle eines schwereren Unfalles bist du mit der BG einfach viel besser dran, als mit der Krankenkasse und da spreche ich aus Erfahrung.
     
  4. #24 Ralf Dühlmeyer, 01.07.2014
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    Ja, mache ich! :p
    Und?

    Danach wäre ja jeder Hausgarten mit mehr als einem Apfelbaum Sondernutzung und damit beitragspflichtig. Ganz SO simpel kanns nicht sein.
     
  5. #25 ars vivendi, 01.07.2014
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    Auch wenn man es ändert werden die noch an der Tür klopfen. Was hier evtl nützt ist darlegen das man keine übermäßige Pflegearbeiten durchführt und max für den Eigenbedarf landwirtschaftl. Erzeugnisse herstellt. Somit keine gewinnorientiertes Unternehmen darstellt.


     
  6. Zwakke

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    War auch nicht an dich gerichtet.
    So simpel ist es auch nicht, eher noch viel komplizierter... Häufig auch Auslegungssache.
     
  7. #27 Der Bauamateur, 01.07.2014
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    Beitrag habe ich gelesen: wie gesagt - die Wiese steht einfach nur da. Die wird bis auf 2 Trampelpfade nicht gemäht. Die Trampelpfade sind so ca. 400 m² groß (Bauchgefühl), definitiv keine 2.500 m². Zur Zeit wird ja noch gebaut. Da ist erstmal an Grundstückspflege, selbst rudimentär, nicht zu denken. Das werde ich denen mitteilen mit samt Einladung zur Ortsbegehung. Mal sehen wie es da weitergeht.

    Edit. Die Obstbäume tragen zu 80% gar nicht mehr, weil schon zu alt. Teilweise steht da auch nur noch Obstwiese, obwohl de facto nur noch Wiese da ist.

    Edit. Mit dem "Wald" ist es das gleiche: das ist ein mit Bäumen bewachsener Steilhang. Da stehen so ca. 30-40 Eichen und viel Gestrüpp.
     
  8. #28 ars vivendi, 01.07.2014
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    Wie gesagt, es kommt primär nicht auf die Fläche(das mit der Fläche ist gesetzl. nicht verankert sondern nur von der Bg eigens so festgelegt) an sondern eher auf die Bewirtschaftung+ evtl Ertrag daraus.
    Problem dabei ist, die Bg wird ihr Geld wollen und wird es ziemlich sicher darauf anlegen und man muß selbst abwägen wieviel Zeit und Geld man in`s Abwehren stecken möchte oder brav als deutscher Michel zahlt.
     
  9. R.B.

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    Das ist (leider) kein Argument. Du solltest jetzt doch etwas genauer werden was das Grundstück und dessen Bebauung bzw. den Garten, Wald oder was auch immer betrifft. Sonst kann man sich das nur schwer vorstellen, und so manche Antwort schießt vielleicht am Ziel vorbei.

    Geht es nun um ein eigenständiges Grundstück oder gehört das zum Haus? Wie groß ist das Grundstück insgesamt? Wie bebaut? Womit? Liegt alles im Außenbereich? oder im Ort? usw.
     
  10. #30 Ralf Dühlmeyer, 01.07.2014
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    Es gibt in diesem Staat viel zu viele nicht- oder halbstaatliche Organe, die fern jeder demokratischen Kontrolle, aber mit staatlicher Rückendeckung Gebühren festlegen, erheben, Erhebungsgrundlagen selber festlegen und sich auch noch selber dabei prüfen.

    Klagen dagegen sind auf Grund der hohen Spezialisierung der dafür erforderlichen Anwälte teuer und auf Grund der fehlenden Spezialisierung der Gerichte noch dazu hochriskant.
    Das wissen diese Gebührenritter sehr genau und nutzen das schamlos aus frei nach dem Motto - klag doch, wenn Du es Dir leisten kannst :D
     
  11. R.B.

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    Solche Klagen wären auch ziemlich sinnlos, denn denen hat man die Lizenz zum Geld drucken erteilt. Mag zwar sein, dass man irgendwo mal wegen 3,50 € einen Erfolg vor Gericht erzielen könnte, aber das ändert nichts am grundsätzlichen Problem. Das Problem an sich wird die Politik aber niemals angehen, denn dafür sitzen zu viele Personen zu weich und wohl versorgt. Ob BG, Kammern, überall das gleiche Bild.
     
  12. #32 Der Bauamateur, 01.07.2014
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    Das Grundstück ist rd. 9600 m² groß, liegt teilweise im Außenbereich, Haus und Scheune stehen auf dem Grundstück. Anbau ans Haus wurde genehmigt bis zur Außenbereichsgrenze, d.h. Haus ist wohl noch nicht im Außenbereich, wobei dieser halt auch nicht in einem Bebauungsplan o.ä. abgegrenzt ist. Außenbereich ist gleichzeitig FFH-Gebiet. Bebauung: Wohn/Stallgebäude + Scheune. Wohngebäude wird saniert, Anbau neu gebaut.

    Was mit Garten etc. wird, legen wir je nach Lust und Kraft später fest. Zum jetzigen Zeitpunkt sind große Teile mit verwilderter Wiese bewachsen, wo teilweise noch alte Obstbäume stehen bzw. deren abgestorbene Reste. Dann gibt es einen Teil der eben mit "Wald" bezeichnet wird und im Grunde aus Hang besteht, der mit Eichen bestanden ist, vielleicht 2.000m² oder so. Die Flurkarte weist die unterschiedlichen Flächen teilweise abweichend vom Ist-Zustand aus, die Größe der einzelnen Stücke kann ich aber bis auf Bauchgefühl nicht weiter bestimmen.

    Leider sehr richtig. Und das piept mich so richtig an.
     
  13. #33 ars vivendi, 01.07.2014
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    Daß das Anlegen mit öffentlichen Institutionen sinnlos ist kann ich nicht bestätigen. Meinen Kampf wegen 1,5 ha landw. Fläche habe ich vor einigen Jahren gewonnen. Allerdings aussergerichtlich. Zu einer Klage kam es nie.
    Deswegen mein Satz, man muß wissen was man investieren will, Kraft Zeit usw oder nur seine Ruhe ala deutscher....
     
  14. R.B.

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    Vielleicht liegt es daran, dass ich älter werde. Irgendwann hat man den ständigen Kampf mal satt. Ich habe mal verloren, mal gewonnen, doch wenn ich mal gewonnen, und einen von den Herren aus dem Weg geräumt hatte,...........die wachsen ständig nach. :motz
    und dann geht der Zirkus wieder von vorne los. Anstatt mit Sachbearbeiter A hat man es dann halt mit Sachbearbeiter B zu tun, und man beginnt wieder bei Adam und Eva.
     
  15. #35 Ralf Dühlmeyer, 01.07.2014
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    FFH - darf da überhaupt noch bewirtschaftet werden im Sinne von (Neben/Hobby)Erwerbswirtschaft???
    Wenn nein, ist das doch DAS Argument!
     
  16. #36 ars vivendi, 01.07.2014
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    @ R.B. mag sein, ich bin da einwenig stur. Aber alles kann man sich nicht gefallen lassen.
     
  17. BJ67

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    Genau das ist richtig. Im Umgang heißt das, bei der Fläche auch das Hausgrundstück, den Nutzgarten, den Rasen zur Futtergewinnung und die Werkstatt mit angeben. Der Grundbeitrag liegt bei ca. 60 €, der Flächenbeitrag erhöht dies dann nur geringfügig. Für 5 ... 6 €/Monat dann eine Unfallversicherung mit tollem Leistungsumfang. Wenn du es auf die Spitze treiben willst und noch 5 Hühner (die du auch versichert hast) hältst, führst du im Auto immer einen Sack mit. Fährst du gegen den Baum, warst du auf dem Weg Futter zu kaufen = versichert. Ob man im Schadensfall Leistungen bekommt, ist eine andere Frage. So ist Brennholz sägen nicht versichert, astest du aber deinen Wald aus, im Sinne von Pflege, bist du versichert.
     
  18. #38 Ralf Dühlmeyer, 02.07.2014
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    Naja - die schlafen aber auch nicht auf dem Baum.
    Ein Freund von mir ist bei dem Laden Sachbearbeiter für solche Personenschäden - und der weiß, an welchem Ende es riecht!
    Da wird dann auch schon mal SEHR genau geprüft und nachgefasst.

    Wenn man die Geschichten so hört, dann dürften einige von denen dem Sprichwort nach nur superkleine Kartoffeln ernten. ;)
     
  19. #39 Der Bauamateur, 02.07.2014
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    Ich darf nur 1 mal im Jahr Mähen, aber noch besser ist es, wenn ich einfach nichts mache. Bei den Obstbäumen wurde mir auf die Frage, ob die abgestorbenen Bäume absägen und ersetzen kann gesagt: Nein, die alten und abgestorbenen Bäume machen das Habitat erst so wertvoll (für Insekten, nistende Vögel etc.). Also das werde ich sicherlich mit ins Felde führen.

    Und was das Argument tolle Versicherung anbelangt: Wenn wenigstens alle Familienmitglieder versichert wären - aber nein! Die Kinder sind es natürlich nicht, denn die können ja keine Arbeitsunfälle haben. Zudem habe ich schon eine Unfallversicherung.

    Und nicht zuletzt geht es auch um das Prinzip, dass hier eine halbstaatliche Organisation daher kommt und mich mit an den Haaren herbeigezogenen Argumenten zum Zwangsmitglied machen will. Ich verstehe ja das Prinzip der berufsständischen Selbstverwaltung und Vorsorge. Und für Unternehmer kann ich gewisse Selbstverwaltungs-"zwänge" auch nachvollziehen. Aber mich als Privatperson über eine haarsträubende Argumentationskette zum "Unternehmer" zu definieren, nur um Zwangsbeiträge abgreifen zu können? Sehe ich nicht so richtig ein. Wenn ich wenigstens im Gegenzug privilegierter Landwirt wäre! Aber nein - dazu habe ich viel zu wenig Land.
     
  20. FeMax

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    Bauamateur, mich würd mal interessieren was sie Dir da so im Jahr an Kosten aufbrummen wollen?
     
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