Brauche dringend Tipp´s zu unserem Bauvertrag

Diskutiere Brauche dringend Tipp´s zu unserem Bauvertrag im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; meine fresse, wenn man meint, ein haus "schlüsselfertig" erstehen zu können, sollte man sich nicht wundern, über abweichungen . von 59.6 auf...

  1. #21 stockstadt, 20.08.2015
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    Hast du überhaupt gelesen um was es geht??
    Ist deine Antwort geheim und codiert?? .... so findet man keinen Sinn darin

    LG
     
  2. Baumal

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    baurechtler hätte man werden sollen, das ist echt interessant.
    du möchtest nun wegen 56.46gegen 60.0 einen rechtsstreit anfangen.?
    viel spaß.
     
  3. Baumal

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    sehr geheim.!
    die verstehen nur menschen welche lesen können.
    da bist du leider außen vor.
     
  4. #24 th_viper, 20.08.2015
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    In dem Zitat fehlt das "einschließlich".
     
  5. #25 laurasmam, 20.08.2015
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    @ Baumal: Anscheinend hast du immer noch nicht geschnallt um was es mir geht. Also erst lesen dann denken. Deine schlauen Sprüche überles ich mal...
     
  6. #26 Ralf Wortmann, 20.08.2015
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    Hallo Baumal!

    Du bist heute ja anscheinend wirklich nicht besonders gut drauf. Das tut mir leid, wenn es so sein sollte. Dir alles Gute! Ich schätze dich und deine Beiträge hier im Forum sehr!
     
  7. #27 Ralf Wortmann, 20.08.2015
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    Ja, vielen Dank. Ich habe das gleich im Text von Beitrag #9 korrigiert.
     
  8. #28 laurasmam, 20.08.2015
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    @ Ralf : wie meinst du ein "echter BT"?

    Es ist ein Bauunternehmen/ Baufirma mit dem wir den Bauvertrag haben. Diese Firma vergibt die Gewerke die sie nicht selber macht. ( Da Schlüsselfertig )
     
  9. Baumal

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    ich bin recht gut drauf.
    baurechtler ist für mich auch nicht abwertend,
    ich finde es echt interessant, mittlerweile immer
    noch mehr interessanter.
     
  10. Baumal

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    dann entschuldige ich mich, dass ich dich als "baurechtler" "beschumpfen" habe.
    meine güte.
     
  11. #31 Ralf Wortmann, 20.08.2015
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    Ja, okay. Eine Abwertung sehe ich in dem Begriff Baurechtler ebenfalls nicht. Eine Entschuldigung ist überhaupt nicht nötig.

    Hier ging es um Mehrkosten von 1.137,00 €, nicht um 56,46 €, oder so. Die TE hat als Beruf Verkäuferin angegeben, sodass ich davon ausgehe, dass das für die Bauherrenfamilie nicht gerade wenig Geld ist.

    Den Rat, deswegen einen Rechtsstreit anzufangen, habe ich nicht erteilt. Hier geht es um Verbraucherschutz. Die Baufirma ist definitiv im Unrecht, da sollten sich Bauherren meiner Meinung nach nicht alles gefallen lassen und nicht zu allem Ja und Amen sagen.

    Ich bin auch fast sicher, dass die Baufirma, wenn sie so ein Schreiben erhält, einlenken wird und dass die Sache dann im Sinne der TE erledigt ist.
     
  12. #32 laurasmam, 20.08.2015
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    @ Ralf: Laut dem Link muss es dann ein GÜ Vertrag sein.
    ( Sorry, wusste nicht das es da Unterschiede gibt )

    Es ist unser Grundstück und wir haben den Vertrag mit einer Baufirma. Diese übergibt Arbeiten ( wie z.B. Fliesen ) an "Fremdfirmen" sofern die Firma das nicht selber erledigt.
     
  13. Baumal

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    ralf...:bierchen:

    mehrkosten von 1.137.00.?
    diese kosten sind doch peanuts
    gegenüber anwalt-/gerichtskosten...
    oder nicht?

    natürlich sollte man sich nicht alles
    gefallen lassen, aber den betrag um den
    man streiten möchte, sollte man schon im auge behalten.
     
  14. #34 laurasmam, 20.08.2015
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    @ Baumal: das meinte ich mit genau lesen!
    Das ist jetzt nicht böse gemeint, aber in meiner Frage steht --> ich habe keine Lust und auch keinen Nerv mich mit unserer Firma darüber zu streiten!
    Genau deswegen frage ich hier ja wer den "im Recht ist"

    Ich bin nicht vom Fach, genau so wenig mein Mann. Darum lassen wir die Finger vom selber bauen, da wir keine Ahnung haben. Für sowas gibt es Fachmänner / Fachfirmen ( soviel zu deiner Anmerkung ála Schlüsselfertig bauen aber wegen sowas rumstreiten )

    Wir haben auch keinen Goldesel im Garten, sondern arbeiten für unser Geld. Für mich sind knapp 1200.- keine Peanuts wie du so schön sagst.
    Und deswegen frage ich hier in einem Baue*pertenforum nach, da hier bestimmt viele Leute sind die sich mit der Materie auskennen.

    Aber gut die Meinungen gehen auseinander, jetzt bin ich genauso schlau wie vorher ;)
     
  15. Baumal

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    ich möchte dich nicht beleidigen.
    1200€ sind für mich peanuts, bei
    einer geschätzten bausumme von 270.000€.
     
  16. #36 Ralf Wortmann, 20.08.2015
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    Anwaltskosten fallen nicht an. Ich hatte der TE doch im Beitrag #9 einen Textvorschlag an die Hand gegeben, den sie benutzen kann, das kostet sie nur den Betrag für das Einwurfeinschreiben, also höchstens 3 Euro.
    Danach sollte die Sache eigentlich erledigt sein.

    Nein, eigentlich nicht. Nur, weil du es ansprichst und weil du möglichweise vielleicht der Meinung bist, die Kosten wären irrwitzig hoch und nicht etwa, weil ich damit zum Ausdruck bringen will, dass man sich um so einen Betrag vor Gericht streiten sollte:

    Bei einem Streitwert von 1.137 € betragen die Anwaltskosten für die komplette außergerichtliche Tätigkeit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) 147,56 €.

    Das Prozesskostenrisiko für eine komplette Klage in erster Instanz vor dem Amtsgericht (mit je einem Anwalt auf jeder Parteiseite) beträgt 944,85 €.

    Davon erhält das Gericht 213 € Gerichtskosten und jeder Anwalt 365,93 € brutto. Horrend ist das nicht, aber diese Beträge stehen jedenfalls in keinem vernünftigen Verhältnis zu dem Betrag von 1.137 €, um den es geht; da gebe ich dir recht.

    :bierchen:
     
  17. Baumal

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    wenn du und dein planer geschickt sind , habt ihr die 1200€
    wieder drinne, bei anderen gewerken.
    so ist das halt.
     
  18. #38 laurasmam, 20.08.2015
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    Na dann las mal die 1200.- rüber wachsen :D .... sind ja nur Peanuts

    Logisch ist das im Vergleich nichts...
    Habe ja nie behauptet einen Rechtsstreit anzufangen, meine Frage war lediglich ob das rechtens ist oder nicht. Für solche Fragen gibt es doch solche Foren ;)
     
  19. Baumal

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    ich wollte dir nur sagen, wegen 1200€ brauchst du keinen rechtsstreit anzetteln.
    da zahlst du nur drauf.
    was du machst, sei dir überlassen.
     
  20. #40 Thomas Traut, 20.08.2015
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    Für Dich wahrscheinlich auch nur, solange es das Geld fremder Leute ist.

    Da kommen heute mal 1200, beim nächsten und übernächsten Gewerk nochmal, und so läppert es sich schnell zu einer 5-stelligen Summe, die richtig weh tut.

    Vor Gericht tät ich mich dafür wahrscheinlich auch nicht streiten, außergerichtlich und (erst mal) ohne Anwalt fast immer.

    Immer wohltuend kommen da die Beiträge von Ralf W., der schon oft Textbausteine hier eingestellt hat, wofür man wahrscheinlich üblicherweise beim RA eine Erstberatung + diverse Nebenkosten bezahlen müsste. Hut ab!
     
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