Abwasserrohr im Hobbyraum zulässig?

Diskutiere Abwasserrohr im Hobbyraum zulässig? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Und weiter geht's.... ...ich sehe da sehr wohl eine Deckenöffnung von 1,70 m für die Spindeltreppe. Da wird es aber schon mehr als eng hier...

  1. #41 Thomas B, 05.11.2008
    Thomas B

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    Und weiter geht's....

    ...ich sehe da sehr wohl eine Deckenöffnung von 1,70 m für die Spindeltreppe.

    Da wird es aber schon mehr als eng hier eine "notwendige Treppe" (schon wieder so ein Fachbegriff....) reinzufummeln.

    Den "Hobbyraum" würde ich -siehe auch Ralfs Ausführungen- als echte Todesfalle beschreiben wollen. Sicher geeignet zum Einlagern von Winterklamotten, Dosengemüse und ein paar Sack Kartoffeln...wenn es aber im Vorraum kokelt und man sich nun sputen möchte dem Flammentod zu entgehen wird es schwierig.

    Und für die Rettungskräfte wird es auch nicht gerade bequem, wenn sich diese die Spindeltreppe hinunterhangeln.....

    Gruß

    Thomas
     
  2. ko03m

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    Die Tür nach draussen hast Du auch gesehen?

    Gruss, Marko
     
  3. #43 Thomas B, 05.11.2008
    Thomas B

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    Hab' ich!

    Nur: Wenn es im Vorraum brennt, man sich im Hobbyraum vergnügt und dann merkt, daß es Zeit wäre sich dünne zu machen, geht man zur Tür und sieht sich dem Brandherd gegenüber. Leicht erschrocken schließt man die Tür wieder um wohlgemut den 2. Rettungsweg zu benutzen (im EG wären das dann z.B. Terrassentür oder auch Fenster). Hier jedoch sieht man sich nur ein paar Lichtschächten mit Gitterrostabdeckungen gegenüber...und wenn es -wie ich dem Ausschnitt entnehme- gar Wasserdichte LS mit Abdeckung sind wird das flüchten nicht gerade leichtr gemacht. Hier kann es um Minuten gehen.

    Wie gesagt: Als Lagerraum völlig in Ordnung. Als "Aufenthaltsraum" leider so überhaupt nicht i.O.!

    Grüßla

    Thomas
     
  4. #44 Ralf Dühlmeyer, 05.11.2008
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    Jeder Aufenthaltsraum muss zwei UNABHÄNGIGE Rettungswege haben (so ähnlich wirds auch in der LBO Bay stehen)
    Wenns im Treppenraum brennt, gibt es nur die Wendeltreppe und die sind i.d.R nicht als Rettungswege zugelassen - aus gutem Grund.
    Versuch mal ne Trage auf ner Wendeltreppe zu transportieren :yikes
     
  5. #45 Thomas B, 05.11.2008
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    ...in diesem Fall wo eher eine "Bahre"...(oder eine Urne?)

    Thomas
     
  6. ko03m

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    Also fasse ich mal zusammen: Es ist nicht rechtens diesen Raum (auch nicht zu 50%) auf die Wohnfläche anzurechnen. Oder sehe ich was falsch?

    Gruss, Marko
     
  7. #47 Thomas B, 05.11.2008
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    ...tja ob man ihn zu 50% dazurechnen darf mag ich nicht beurteilen...

    Aber: Dieser Raum ist ein Raum, der nicht zum ständigen Aufenthalt geeignet ist. D.h. als Lagerraum sicher in Ordnung, als "Wohnraum" nicht. Abgesehen davon, daß -wie früher schon ausgeführt- die Deckenhöhe (in Bayern mind. 2,40 m) nicht ausreicht um in die Kategorie Wohnfläche zu fallen.

    Viel schlimmer ist aber m.E., daß dieser Raum offenkundig als "Quasi-Wohnraum" verkauft wurde (und sich ja auch in der Wfl.-Berechnung wiederfindet). Das lädt zum verweilen ein. Vielleicht auch mal ein paar Gäste (Matratzenlager...) hier einquartiert. Wenn's brennt, wird's brenzlig!

    Thomas
     
  8. #48 VolkerKugel (†), 05.11.2008
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    Hier spricht ...

    ... der Advocatus Diaboli (des BT - iss mir ja gar nicht recht :mad: ). Aber:

    Ein Hobbyraum ist eben kein Aufenthaltsraum im Sinne der LBO. Ergibt sich schon durch seine Höhe und mangelnde Belichtung.

    Der Begriff "Wohnfläche" ist im frei finanzierten Wohnungsbau nicht eindeutig definiert (hatten wir schon x-Mal).

    Wenn koo3m eindeutig nachweisen könnte (kann er aber nicht), dass ihm dieser Raum als vollwertiger Wohnraum verkauft wurde hätte er eine Schangse.
    Hat er aber nicht :konfusius .

    Das Ganze ist doch bauordnungsrechtlich genehmigt?
     
  9. #49 Ralf Dühlmeyer, 05.11.2008
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    @Volker.
    Lass es - bitte.
    Dein A D in Ehren, aber das ist genau das Thema. Die Bauordnung WEISS, dass ein Hobbyraum ein Schwammbegriff ist, kann (bestenfalls) oder will (schlimmstenfalls) aber nichts gegen dessen Zweideutigkeit tun, da dort das Argument der Raumhöhe sofort alles erschlägt.

    Der Käufer ERHOFFT sich aber einen mehr oder weniger vollwertigen AUFENTHALTSraum.
    Und der wird ihm über die Einbeziehung in die WF suggeriert.
    Wahrscheinlich werden MÜNDLICH die 50 % noch als Schnapperl angepriesen (Sie kriegen nen ganzen Raum zum halben Preis ;))

    Deswegen spreche von Betrug!!!
    Früher durfte man ein Auto, bei dem alle beschädigten Teile gegen neu ausgetauscht wurden (Tür z.B.) als UNFALLFREI verkaufen.
    Das ist nicht mehr. Denn einen Unfall hatte das Auto trotzdem.
    Hier sehe ich das genau so.
    Es IST kein WOHNRAUM - Ende der Debatte.
    Und damit gehört er auch NICHT in die WF.

    ALLES andere ist Betrug
     
  10. Baumal

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  11. gast3

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    ich denke recht haben alle beide ..

    also Ralf und Volker,

    ich werde nur das Gefühl nicht los, dass sie aber auch über eine andere Geschichte reden.

    Klar teile ich Ralf's Aufassung, aber rechtswirksam wird das nicht sein, Betrug hin oder her - unser Fragesteller dürfte da nicht mit durchkommen
     
  12. Baumal

    Baumal

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    abzocke ist es für mich auch...
     
  13. #53 VolkerKugel (†), 05.11.2008
    VolkerKugel (†)

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    Gaaanz ruhig bleiben ...

    ... ich möchte nicht, dass koo3m hier sinnlos Zeit, Nerven und Geld in einen aussichtslosen Rechtsstreit versenkt (Danke für den Link, Andreas :konfusius).

    Der Richter wird fragen:
    "Haben Sie die Wohnung gekauft, weil sie xx,xx m² hatte oder weil sie Ihnen insgesamt gefallen hat?"
    Und damit ist das Thema durch.
     
  14. #54 VolkerKugel (†), 05.11.2008
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    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Also gut (seufz) ...

    ... wieso ist es Abzocke?
    Kostet der Ausbau mit Elektro, Heizung, besseren Fenstern und Türen, Innenputz, schwimmendem Estrich, Bodenbelägen etc nix?
    Kostet die Treppe nix?

    Leute, lasst doch mal the church in the village :shades .
     
  15. gast3

    gast3 Gast

    vielleicht, weil etwas unter falschen Vorrausetzungen verkauft wurde - oder mit falschen/missverständlichen Angaben aufgewertet wurde ?

    Wenn es so ist, ist es für mich eine linke Nummer.

    Und auch wenn ich deine Einschätzung ansonsten, was unseren Fragesteller angeht (und seine Möglichkeiten) teile, sauber finde ich es nicht !

    Ich hatte selbst den Fall, dass die reale Wohnfläche nicht mit der angegebenen übereinstimmte (Dachgeschoss war "illegal" berücksichtigt worden. Damit war bei uns damals die Sache über die verschiedenen staatlichen Förderungen nicht mehr förderungswürdig (zu viele Personen auf realer Wohnfläche) und schwupps hatten wir ein (für uns allerdings zum Glück recht einfach zu lösendes) Problem.


    Helge
     
  16. Baumal

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    gehts jetzt wieder los? :D

    jetzt hab ich noch was gewühlt, auch die 50% anrechnung
    zur wohnfläche scheint rechtens zu sein.

    gehe ich als laie zu anbieter 1, der mir wohnfläche 150 m²
    zum preis von xxxx € anbietet und vergleiche ich dieses mit dem angebot
    von mitbewerber 2, der zum selben preis nur 120 m² zu bieten hat,
    tendiere ich natürlich zu anbieter 1.

    daß räume zu 50% in der wohnflächenberechnung aufgeführt werden,
    obwohl sie keine aufenthaltsräume (kellerräume vergleichsweise preiswert) sind, empfinde ich als abzocke.

    abzocke gegenüber kunden und mitbewerbern...
     
  17. Baumal

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    und ich schließe mich der meinung an.
    rechtsstreit wäre sinnlos.
     
  18. gast3

    gast3 Gast

    sehe ich auch so, aber

    um das zumindest für mich (schaun'mer Mal) zu Abschluss zu bringen -

    und dann ? Welche Möglichkeiten hat der "Abgezockte / Mitberwerber" ?

    Ich denke: machste gar nix - auch wenn es sch .. ist.


    Helge
     
  19. gast3

    gast3 Gast

    Überschneidung, aber

    du warst schneller :biggthumpup:
     
  20. #60 VolkerKugel (†), 05.11.2008
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

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    Dieser "Vergleich" ...

    ... ist doch aber ein bisschen realitätsfremd (sorry Andreas :konfusius).

    Wie wird denn eine Kaufentscheidung über eine ETW getroffen?
    Sicher auch über den m²-Preis als grober Anhalt. O.K.

    Aber: Hauptkriterien sind doch:
    1. - Lage 2. - Lage 3. - Lage
    4. - Zuschnitt der einzelnen Räume und Eignung für die persönlichen Bedürfnisse
    5. - evtl. Schmankerl (wie z.B. noch ein separater Hobbyraum).

    Ich gehe hier mal davon aus, dass es sich der BT bei der Preiskalkulation nur einfach gemacht, für das Gesamtobjekt einen Gesamt-m²-Preis gebildet und für die "wohnlich" ausgestatteten KG-Räume diesen EP dann um 50% gemindert hat.

    Damit hätte er natürlich ein schlechtes Geschäft gemacht, denn die "wohnliche" Ausstattung kostet tatsächlich mehr als die Hälfte. Glaubt´s mir.

    Gescheiter wäre es gewesen er hätte verkauft:
    - EG Wohnung Nr. 1 mit 95,87 m² sowie
    - Hobbyraum im KG mit 33,00 m²
    zum Preis von € xxx.xxx,xx
     
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