BU "Leerfahrten" in Rechnung stellen?

Diskutiere BU "Leerfahrten" in Rechnung stellen? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Kann ich mir über den Weg des Schadensersatzes vorstellen. Dem AN wären (durch den Bauherrn) Fristen zu setzen, Schadensansprüche sind...

  1. #21 Skeptiker, 10.02.2014
    Zuletzt bearbeitet: 10.02.2014
    Skeptiker

    Skeptiker

    Dabei seit:
    16.01.2010
    Beiträge:
    5.300
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt, Sachverständiger f. Schäden an Gebäuden
    Da stellt sich halt immer die Frage, zu welchem Anteil sich die Objektüberwachung die Störung des Bauablaufs anrechnen lassen muss. Mir ist nicht bekannt, dass die HOAI "ideale" Baubeteiligte voraussetzt und Abweichungen vom Ideal einen Vergütungsanspruch für besondere Leistungen begründet.

    Es mag besondere Fälle geben, aber nach Auffassung eines meinen damaligen Arbeitgeber vertretenden Juristen ist beispielsweise der Abrechnungs- und Kontrollmehraufwand, welcher durch verkürzte Zahlungsschritte der Abwehr einer Inolvenz bei einem Schlüsselgewerk dient (Rohbau, Fassade) keine besondere Leistung. Erst bei einer eingetretenen Insolvenz wäre dieser gegeben. Aber ich weiß nicht, ob dies (heute noch) der Rechtssprechung entpricht oder vielleicht nur der speziellen Situation geschildet war.
     
  2. #22 Nutzername, 10.02.2014
    Nutzername

    Nutzername

    Dabei seit:
    30.04.2013
    Beiträge:
    357
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ing.Bauing.
    Ort:
    Sachsen
    @ Skeptiker:

    Es ging ja erstmal (gemäß Eingangspost) nur um das Drohen, bzw. eine Grundlage für das Drohen. Ob sich das dann bis zum Ende durchhalten lässt, ist ein ganz anderes Thema.

    Und ein Schaden (verlorene Arbeitszeit, Fahrtkosten) ist ja tatsächlich entstanden. Bei Deinem Beispiel geht es um einen Mehraufwand um den Werkserfolg herbeizuführen - aber im vorliegenden Fall ist das ja kein Mehraufwand, sondern einfach nur unproduktive, verlorene Zeit. (Mal abgesehen davon, dass die Schadensersatzforderung eine Firma, die mit der Insolvenz kämpft, kaum beeindrucken wird. Bei der gegenständlichen Firma sieht das vielleicht anders aus.)

    Letztenendes ist hier ja auch noch Vorsatz der Firma im Spiel, wenn trotz Fristsetzung und Terminvereinbarung man einfach nicht erscheint. Eine Absage wäre ja ohne großen Aufwand möglich.
     
  3. #23 Thomas B, 10.02.2014
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Eben!!!

    Weiß ja nicht wie weit Ralf jedesmal fahren muß, aber nehmen wir doch einfach mal an, daß es nur 10 km wären.

    Da kann es doch nicht zuviel verlangt sein, daß eine eingeplante Firma erscheint und wenn nicht, daß man hier kurz anklingelt "geht heute nicht, weil a.) zu kalt, b.) keine Lust, c.) noch müde....".

    Das gehört doch zum gegenseitigen respekt, daß man hier nicht Leerzeiten unnötig produziert. Es kann natürlich mal vorkommen. Passiert eben mal. vergessen abzusagen...what ever. Aber wenn das Methode hat, wäre ich da fürchterlich sauer....irgendwann.
     
  4. #24 Ralf Dühlmeyer, 10.02.2014
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Hin und Rück 35 km, 45 - 55 Minuten.

    Für einmal Kana da

    @ Nutzername - drohe niemals mit Waffen, die Du nicht führen kannst oder nicht einsetzen willst. Von daher - wenn, dann gibts da auch warme Ohren.
     
  5. #25 Nutzername, 10.02.2014
    Nutzername

    Nutzername

    Dabei seit:
    30.04.2013
    Beiträge:
    357
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ing.Bauing.
    Ort:
    Sachsen
    @ Ralf:

    Wenn ich bisher richtig gelesen habe, hat der AN schuldhaft Termine überschritten. Dann ist es ein Standardschreiben, den Verzug anzuzeigen und sich Schäden vorzubehalten. M.E. Standardrepertoire eines Bauüberwachers.
    Auf wievielen Baustellen diese Schadenersatznummer dann wirklich durchgezogen wird, steht auf einem ganz anderen Blatt.
     
  6. #26 Skeptiker, 10.02.2014
    Skeptiker

    Skeptiker

    Dabei seit:
    16.01.2010
    Beiträge:
    5.300
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt, Sachverständiger f. Schäden an Gebäuden
    Dazu hatte ich mich ja auch direkt geäußert. Natürlich muss da eine klare Ansage und dann eine "Drohung" kommen, die Frage ist halt nur, womit man am Aussichtsreichsten drohen kann.
     
  7. #27 Ralf Dühlmeyer, 10.02.2014
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Es geht nicht um die Terminverzögerung selbst, sondern um die Tatsache, dass hinterher (nachdem ich auf der Baustelle war und keinen angetroffen habe) Hinderungsgründe vorgeschoben werden, ich aber Zeit und Geld verbrannt habe.
     
  8. #28 Thomas B, 10.02.2014
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    @Ralf: reden wir jetzt hier von einem einmaligen Versäumnis oder ist das schon öfter (wie oft?) vorgekommen????
     
  9. uban

    uban

    Dabei seit:
    07.01.2009
    Beiträge:
    1.081
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    dipl.-ing.
    Ort:
    Rheintal Oberrhein Murg
    Vielleicht habe ich es überlesen, wäre der Aufwand für die Leer-Fahrten gegenüber dem BU oder dem Bauherren anzumelden?
     
  10. #30 Ralf Dühlmeyer, 10.02.2014
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Wir reden von 3 Mal + ignorieter Aufforderung, sich bis um x Uhr jeden Tag gemeldet zu haben, ob oder ob nicht.

    Ich hab den Spiess jetzt erstmal umgedreht nach Deiner Methode und warte drauf, dass der Hr. BL abgeht wie´n HB-Männchen!

    http://www.youtube.com/watch?v=Uh9dkHdQOAg
     
  11. #31 Ralf Dühlmeyer, 10.02.2014
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Sach ich doch - HB Männchen
    Ich hab ihm mal ganz zu nAnfang geschrieben, ob er wirklich einen Papier"krieg" wolle; ich möge den nicht, aber wenn er unbedingt wolle, dann würde ich ihn führen.
    Er (und sein Cheffe im Hintergrund) kanns nicht lassen.

    Der hat auch schon versucht eine (unsinnige) Bedenkenanmeldung dem Bauherren unterzuschieben, in dem er mir eine Aktennotiz (ohne ausdrückliche "Bedenkenanmeldung") geschrieben hat.
    Mit der hat er sich quasi bescheinigt, dass er mangelhaft arbeitet. Als ich ihm das klargemacht hatte, kam keine Antwort mehr.
     
  12. #32 Nutzername, 12.02.2014
    Nutzername

    Nutzername

    Dabei seit:
    30.04.2013
    Beiträge:
    357
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ing.Bauing.
    Ort:
    Sachsen
    Also, erstmal zur Klarstellung:
    #25 war die Antwort auf die Aussage "drohe nicht Waffen, die Du nicht einsetzen willst"
    Das Drohen mit Schadensersatz aufgrund von Terminüberschreitung ist Standard. Allerdings genauso schwer, wie es ein AN mit einem Bauzeitennachtrag (Behinderung/gestörter Bauablauf) hat, ist es für den AG einen Schaden aufgrund von Terminüberschreitung nachzuweisen. In der Hinsicht wird also auf beiden Seiten gern gedroht und meistens bleibt von der Drohung wenig übrig.

    Dann: Bei schuldhafter Terminüberschreitung des AN gibt es ja wohl schon ein entsprechendes Schreiben des AG (vorbereitet durch BÜ), indem der Verzug festgestellt, auf §5, Nr. 3 und 4 VOB/B verwiesen und demzufolge Schadenersatzansprüche vorbehalten wurden. Der Verzug besteht also schon und sollte bereits angezeigt worden sein.
    Weiter: Ein guter Bauüberwacher erkennt nicht erst am vertraglichen Fertigstellungstermin, dass die Arbeiten nicht termingerecht beendet werden. Insofern hätte bereits vor dem Vertragstermin ein Schreiben unter Verweis auf §5, Nr. 1 VOB/B kommen müssen.

    Da der Terminplan durch die Überschreitung vermutlich eh schon über den Haufen geworfen wurde, wäre eine alternative Terminplanung erforderlich, um den Gesamtfertigstellungstermin zu halten (ausgehend von Einzelvergabe der Gewerke). Sollte unter Ausnutzung freier Puffer auch eine spätere Fertigstellung der Leistungen der Firma möglich sein, einfach mal das kooperative Gespräch suchen.
     
  13. #33 Skeptiker, 12.02.2014
    Skeptiker

    Skeptiker

    Dabei seit:
    16.01.2010
    Beiträge:
    5.300
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt, Sachverständiger f. Schäden an Gebäuden
    mobil gesendet
     
Thema: BU "Leerfahrten" in Rechnung stellen?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. Handwerker leerfahrt

Die Seite wird geladen...

BU "Leerfahrten" in Rechnung stellen? - Ähnliche Themen

  1. Rechnung für Vor Ort Termin

    Rechnung für Vor Ort Termin: Hallo zusammen, wir haben mit einem Architekten (gleichzeitig KFW Energieeffizienz Experte) einen pauschal Vertrag bis zur Genehmigungsplanung...
  2. Energieberater Rechnung realistisch

    Energieberater Rechnung realistisch: Hi in die Runde, ich habe mein Haus sanieren lassen und in diesem Zuge eine Bafa Förderung (Heizung) wie auch KFW Einzelmaßnahmen in Anspruch...
  3. Kosten Reparatur Wasserleck Rechnung

    Kosten Reparatur Wasserleck Rechnung: Hallo, ich bin entsetzt über die Rechnung einer Wasserleckreparatur. Ok sind 2 Stunden a Euro 60,00 für Arbeitszeit (1 Stunde Arbeit, eine...
  4. Rechnung des Galabauers Lohnkosten

    Rechnung des Galabauers Lohnkosten: Eine erhaltene Rechnung des Galabauers sieht bei mir so aus: - Boden auskoffern und Entsorgen Menge: x m³ | Preis pro m³ | Gesamtpreis Die...
  5. Rechnung

    Rechnung: Hallo Leute hoffe ihr könnt uns da helfen. Wir haben bei unserem Bauträger im Garten vereinbart das es etwas anders gebaut wird, das Plateau 1m...