Bezahlung einer Immobilie VOR Räumung!!!

Diskutiere Bezahlung einer Immobilie VOR Räumung!!! im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Sorry, aber ich habe in diesem Thema keine RA´s ins Spiel gebracht und auch keine spezielle bzw. persönliche Aussage gegen jemanden getätigt. Da...

  1. #21 Alfred Witzgall, 05.12.2014
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    Sorry, aber ich habe in diesem Thema keine RA´s ins Spiel gebracht und auch keine spezielle bzw. persönliche Aussage gegen jemanden getätigt. Da können Sie gerne den Anwalt Ihres Vertrauens dazu befragen :D , oder einfach die Beiträge lesen.
    Selbstverständlich kann man auf dem Weg von Hamburg nach Berlin über Kaiserslautern fahren, statt auf direktem Weg.
    Ich habe dem Themenstarter den direkten (weil für ihn einfacheren Weg) empfohlen, nicht mehr, nicht weniger.
     
  2. #22 Der Bauamateur, 08.12.2014
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    Jetzt gehen wir mal alle in uns und fragen 2 Fragen:
    - warum ist das Zitat hier relevant und
    - was sagt uns das über die sog. "Spitzenjuristen" in Bayern
    :konfusius

    On Topic: ich sehe in dem von R.Wortmann vorgeschlagenen Vorgehen kein Problem, nur das Führen eines Anderkontos kostet halt, muss man wissen ob es einem das Wert ist. Je nach Summe ist eine Zwischenfinanzierung über die Bank dann doch günstiger. Vollstreckbarer Räumungstitel im Kaufvertrag spart bei Problemen hinterher viel Geld, ich weiß aber auch nicht, was das beim Notar kostet.

    Klar ist es etwas komplizierter, andererseits muss man sich halt fragen, was man an Zeiten etc. verliert, wenn der Verkäufer jetzt erst mal eine Zwischenfinanzierung auf die Beine stellen muss.
     
  3. #23 baufibemu, 18.12.2014
    baufibemu

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    Kann es sein, dass das der Maklerin bereits von Anfang an bekannt war, dass der Kaufpreis sofort bezahlt werden soll, die Räumung aber erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen wird und sie erst jetzt, kurz vor endgültigem Vertragsabschluß mit den "Feinheiten" rausrückt? Schließlich wird den Verkäufern des Hauses das Objekt, welches sie jetzt kaufen möchten und die Bedingungen dafür (Zahlungsmodalitäten) auch bereits bekannt gewesen sein.
    Zum eigentlichen: Einer muss ja anfangen zu bezahlen, es ist nur die Frage, ob Ihr das sein müsst, da Ihr bereits den Vorvertrag mit den Zahlungsbedingungen vorliegen habt. Die Verkäufer sollen sich erklären, warum der Vertrag nun geändert werden soll. Wenn ihr die Finanzierung bei einer Bank mit dem Vorvertrag und den darin enthaltenen Zahlungsbedingungen abgeklärt habt, müsst Ihr die Änderung in jedem Fall anzeigen. Und es muss natürlich sichergestellt sein, dass Eure Bank Ihre Grundschuld eintragen kann, sofern Ihr eine Finanzierung für die Kaufpreiszahlung benötigt.
    Beste Grüße
     
  4. #24 peterwa, 19.12.2014
    peterwa

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    Ich kann Ralf nur beipflichten: Auch ich habe den Vertragsentwurf prüfen lassen und das ging so weit, dass ich den Notar gewechselt habe und wir jetzt im Streit bzgl. der Kosten für den Entwurf stehen.
    Der Prüfer des Kaufvertrages war entsetzt über den Entwurf.
    Hinzu kam, dass dieser Notar im Rahmen des Verkaufes die Verkäuferseite rechtlich gegen den Wohnrechtsinhaber vertreten hat, diesen aber bei der Beurkundung ausschliessen wollte, obwohl ich eine Erklärung zur Unterwerfung haben wollte, falls er es sich im letzten Moment anders überlegt und doch wohnen bleibt. Der Ausschluss war wohl deshalb vom Notar gewünscht, weil er sich nicht den Vorwurf der Vorbefassung anhören wollte.
    Um es auf den Punkt zu bringen: Egal wie seriös und nett der Notar klingt, bei solchen Summen ists ne gute Idee, den Vertrag vorab prüfen zu lassen.
     
  5. #25 peterwa, 19.12.2014
    peterwa

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    Achso, noch etwas: Ich würde den Kaufpreis erst bezahlen, wenn die Bude leer ist, wie schon beschrieben, sobald das Geld geflossen ist, bist Du in der deutlich schwächeren Position. Wenn die Verkäufer das Geld schnell haben möchten, sollen sie schnell ausziehen. Im letzten Moment passiert irgendetwas und sie bleiben doch länger drin = Nur Ärger und die Freude über die neue Immobilie geht flöten
     
Thema: Bezahlung einer Immobilie VOR Räumung!!!
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