Tiefgarage vom Mehrfamilienhaus unter dem freistehenden Einfamilienhaus

Diskutiere Tiefgarage vom Mehrfamilienhaus unter dem freistehenden Einfamilienhaus im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; ich denke, er war/ist aber der Ansicht, dass er ein "richtiger" EFH-Eigentümer wird. Und das wird er nicht. Sollte er sich damit anfreunden können...

  1. #41 Pruefhammer, 03.11.2015
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    ich denke, er war/ist aber der Ansicht, dass er ein "richtiger" EFH-Eigentümer wird. Und das wird er nicht. Sollte er sich damit anfreunden können Teil einer Eigentümergemeinschaft zu sein, mag es anders aussehen.
    Dafür dann 800k€ ist schon ne Hausnummer, aber das wäre wieder ein anderes Thema...
     
  2. #42 toxicmolotow, 03.11.2015
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    In meiner Geburtsstadt ist ein ganzes Viertel (diverse Eigentumswohnungen und um die 40 Reihenhäuser) auf diese Art und Weise verkauft worden, weil unter der ganzen Anlage eine große Tiefgarage existiert und eine gemeinsame Geothermieheizung installiert ist. Kannst gerne mal nach "reitbahn karre" googlen. Auch dort wurde es als WEG gelöst, nur mit dem Unterschied, dass sich alles auf noch mehr Schultern aufteilt.

    Ich finde diese Lösung bei Euch maximal suboptimal aus den genannten Gründen und finde die Fragen von Ralf sehr zielführend. Ferner würde ich (bei Bejahung mancher Fragen) direkt anschließend ergänzen wollen, wie genau die Mehrheitsverhältnisse und Stimmrechte aufgeteilt werden sollen und welche Verhältnisse für Entscheidungen eingehalten werden müssen. Und sollten sich im Nachhinein dort noch Änderungen ergeben wäre ich mehr als vorsichtig, weil bereits kleinste Änderungen enorme Folgen haben können!!!
     
  3. #43 nirmalts, 03.11.2015
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    Tausend Dank Herr Wortmann für Ihre wertvolle und selbstlose Hilfe! Ich habe die Fragen an dem Verkaufsleiter geschickt. Mal schauen was er schreibt.

    Ich wünsche euch allen einen schönen Abend!

    Grüße.
     
  4. #44 nirmalts, 03.11.2015
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    Der Verkaufsleiter hat schon geantwortet.

     
  5. #45 Thomas B, 04.11.2015
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    Dann stünde also fremdes Eigentum (ein Teil der Tiefgarage) auf Deinem Grund und wird von anderen genutzt???

    Wenn Dir also denn einst nach einem Abbruch Deiner Hütte der Sinn steht, dann gehen die anderen ihrer Tiefgarage verlustig? Und nicht nur das: Die gesamte Tiefgarage funktioniert dann ja nicht mehr. Sie wird also bis zum Sankt Nimmerleinstag von Dir in Ruhe gelassen werden müssen. Und evtl. Reparaturen (zB Dachabdichtung), die dann Deinen Garten verwüsten zahlt...tja...wer auch immer.

    Ich mag den Ausführungen nicht glauben, auch wenn er (der VL) es so schreibt. Wie kann das gehen????
     
  6. #46 Bauliesl, 04.11.2015
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    Ich bin kein Jurist, aber das kann doch so gar nicht gehen.....?! Nie im Leben. Auf die Verträge wäre ich sehr gespannt.......
     
  7. ziesel

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    Wäre eine solche Konstruktion - rein baurechtlich - nicht über eine Vereinigungsbaulast darstellbar? So hätte man schonmal separate (und m.E. auch separat veräußerbare) Grundstücke, kann aber auf dem virtuellen Grundstück problemlos ein, oberirdisch in Gestalt mehrerer Blöcke in Erscheinung tretendes, Mehrfamilienhaus errichten.

    Muss es den Verkäufer des Grundstücks interessieren, wie die Käufer die später auftretenden Probleme nach dem Grundstücksverkauf lösen?
     
  8. Fremen

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    Ich würde mich niemals auf so was einlassen! Schon gar nicht für fast 1M Euro. Die Frage, ob es zu einem Rechtsstreig kommen wird, sollte man gar nicht stellen. Es wird dazu kommen. Die Frage ist nur, ob der Käufer das selber erlebt oder erst seine Erben oder der nächste Käufer. Spätestens dann, wenn die Tiefgarage aus welchen auch immer Gründen abgerissen/saniert werden soll, der Eigentümer aber sein EFH im Ursprungszustand behalten will.

    Wenn schon so viel Geld ausgeben, dann ein Grundstück, das man wirklich einem gehört, auch wenn es vielleicht nicht in so einer Toplage ist.
     
  9. #49 Ralf Dühlmeyer, 04.11.2015
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    Häää???

    Wir kann man auf eigenem Grund über eine Baulast gesichert sein? Umgekehrt würde ein Schuh draus - die Stellplätze des MFH würden über Baulast gesichert.

    Was auf meinem Grund steht, gehört mir. Das ist ja selbst bei Erbpacht so, nur das klar geregelt ist, was passiert, wenn die Pachtfrist abläuft.
     
  10. #50 ekko123, 04.11.2015
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    von der "blauen" Zeichnung geht ja hervor, dass teilweise die TG in/unter dem Grundstück des EFH liegt.
    Ist es denn wirklich auch so, dass das EFH teilweise über der TG erbaut wird?

    Wenn nein: Könnte die Grundstücksaufteilung nicht so erfolgen, das die TG komplett im Grundstück des MFH liegt. Dann hat das EFH eine zu geringe Abstandsfläche zur Grenze, was man aber wohl regeln könnte. Das wäre doch erstmal "korrekt" oder?

    Nachteil, das EFH nun weniger Grundstück nach vorne hin. Hier könnte man aber ggf. auch eine Regelung zur Nutzung finden. Damit dem EFH kein Zaun direkt vor die Hautür gebaut werden kann.

    Bleibt die Frage - was ist wenn in 80 Jahren das EFH oder die TG (MFH) abgerissen werden soll? Geht das ohne Beschädigung des anderen? (Gehen tut fast alles, aber besondere Kosten?)
     
  11. #51 Frau Maier, 04.11.2015
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    Einfach eine Fuge an der Grundstücksgrenze entlang und wenn abgerissen wird, dann ist dort Schluss, wird mit ner Betonwand zu gemacht und gut ist... :mega_lol:


    Neeee... Also das Konstrukt wäre mir echt viel zu abenteuerlich. Da muss ich allen beipflichten. Also ich frag mich echt was in den Hirnen der Planer dort passiert ist, sich solch ein Konstrukt einfallen zu lassen. Würde mich schon interessieren was dazu geführt hat. Das Grundstück ließe sich doch einfach mit einem größeren MFH bebauen, wenn man es schon optimal nutzen will. :mauer
     
  12. #52 ekko123, 04.11.2015
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    kleines Ratespiel: größer durfte nicht gebaut werden? Die TG war mal kleiner, bis dann "jemand" etwas gefordert hat und dann der obere "Anbau" mit weiterem Treppenhaus und Technikraum entstanden ist...
    Aber, in der Nachbarschaft scheint man es auch nicht so genau mit Flurstücken zu nehmen. Die beiden nördlich gelegenen Baukonstrukte sind auch über mehrere Flurstücke verteilt.


    Ganz andere Frage....fällt mir gerade erst auf: Hat das EFH keine Zufahrt?? Der Weg links ist ja ein Fussweg sein, lese ich. TG Platz schön und gut, aber man braucht schon eine Zufahrt bis ans Haus. (Feuerwehr, Krankenwagen, Besucher? Umzugswagen.....) Und Baugenehmigung ohne gesicherte Zufahrt?
     
  13. Julius

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    Komisch.
    Daß Keller sich unter fremden Grundstücken erstrecken, ist zumindest in süddeutschen Altstädten vielfach vorzufinden. Mein Grundstück z.B. besitzt hierzu ein Kellerrecht (in Form eines "unterirdischen" Erbbaurechts) auf dem Teil des Nachbargrundstücks, unter den sich mein Keller (über die Grenze hinweg) erstreckt.

    Sind vielleicht solche Rechtskonstruktionen auf den Bestand beschränkt und können nicht neu errichtet werden?
     
  14. #54 Pruefhammer, 04.11.2015
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    Das EFH nutzt das Baugrundstück vermutlich maximal aus. Größeres oder 2. MFH war wohl baurechtlich nicht möglich und wenn man mit rd. 750k€ rechnet für das EFH ist das eine Ausnutzung des Grundstücks, die man finanziell mehr als nachvollziehen kann.
    In Bezug auf die rechtliche Frage bin ich mir gar nicht so sicher, ob das zulässig ist. Auch hier im Forum scheint niemand so eine Lösung zu kennen, da betritt man zumindest rechtlich gesehen Neuland. Ich halte da auch den Streit für vorprogrammiert.
     
  15. Taipan

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    Bist du dir sicher, dass du ein Erbbaurecht hast? Nicht eher ein Nutzungsrecht mit Veränderungsverbot seitens des Grundstückseigentümer? Sobald du den Keller aufgibst ist das Recht weg. Neu wirds sowas nicht geben. Die einzigen, die unter anderer Leute Grundstücke was bauen dürfen, sind mit Hammer und Schlegel unterwegs.
     
  16. #56 nirmalts, 04.11.2015
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    Hallo zusammen,

    ich gehe am Freitag hin und lass mich überraschen (oder überrachen werde ich eher nicht weil es einigemaßen klar ist was sie sagen werde). Ich nehme eine bekannte mit. Sie hat schon zwei Häuser gebaut und ist nicht unerfahrene wie ich.

    Ich gebe euch dann am Freitag Bescheid.

    Grüße


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  17. #57 nirmalts, 04.11.2015
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    Aber das wäre auch den Fall wenn eine zweite MFH da gebaut würde. Mann kommt nur durch die TG rein. Genau so ist der Fall mit einer Eigentumswohnung mit unterliegenden TG, oder?


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  18. #58 Frau Maier, 04.11.2015
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    Mich würde der Bebauungsplan interessieren. Ich kann mir kaum vorstellen, dass man das Grundstück nicht dichter bebauen darf, aber zwei kleinere Grundstücke darf man bis zum platzen voll machen? Das klingt komisch. Falls der Verkäufer den Bebauungsplan hat und diesen mit geben kann, kannst Du den gerne einscannen und hier mal rein stellen. Der Textteil gehört auch dazu, der ist wichtig. Also für mich ist das sehr komisch das alles.
     
  19. Julius

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    Schon ziemlich sicher.
    Im Liegenschaftskataster steht beim "belasteten" Nachbargrundstück unter "Angaben zu grundstücksgleichen Rechten" jedenfalls wörtlich "Erbbaurecht" (zu meinen Gunsten).
    Baulast unterirdisch liegt bei mir, oberirdisch beim Nachbarn.

    Auch z.B. in Nürnberg müßte Derartiges noch heute mehrfach existieren.
    Soweit ich weiß, gab es im Mittelalter, als diese Praxis (das - in der Regel nachträgliche - Errichten von Kellern unter fremden Nachbargrundstücken) gang und gäbe war, sogar eine Regelung, daß der fremde Eigentümer es dulden mußte, derart untergraben zu werden. Denn es war ja auch im öffentlichen Interesse (es ging vorrangig um Bierkeller, also zwar private, aber versorgungswichtige Einrichtungen).
     
  20. #60 ekko123, 04.11.2015
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    das MFH dort hat ja eine Zufahrt und man kommt sogar per Aufzug zur Wohnung. Die Feuerwehr per Treppe....von vorne, wo es wohl einen Eingang gibt - oder?

    Das EFH? Ich frag mich gerade ob die Feuerwehr das so erlaubt.
     
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