Bau einer maximal 1,40 m hohen Terrasse auf abfallendem Gelände, Abstandflächenv. NRW

Diskutiere Bau einer maximal 1,40 m hohen Terrasse auf abfallendem Gelände, Abstandflächenv. NRW im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, mein erster Eintrag, hoffentlich an der richtigen Stelle. Ich plane momentan ein eingeschossiges Einfamilienhaus, das 8 m breit und 11 m...

  1. #1 schwuchow4, 21.01.2017
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    Hallo,
    mein erster Eintrag, hoffentlich an der richtigen Stelle.
    Ich plane momentan ein eingeschossiges Einfamilienhaus, das 8 m breit und 11 m lang ist. Die 8 m lange Seite verläuft auf der einen Seite in etwa parallel zur Straße, die oberhalb des Baugeländes liegt. Die beiden 11 m langen Seiten stehen in einem Winkel von ca. 90 Grad zur Straße und stehen auf dem abfallenden Gelände. Das Haus steht auf einer Bodenplatte und einem Blindsockel, der 5 m von der Straße entfernt ca. 30 cm tiefer als die Straße in das natürliche Gelände gründet. 11 m weiter ist der Blindsockel aufgrund des abfallenden Geländes ca 1.40 m hoch. Wir würden nun gerne von der Straße aus betrachtet parallel zur rechten 11m langen Seite eine ca. 1.20 m breite Terrasse bauen. Diese Terrasse würde parallel zum Blindsockel verlaufen, würde genauso gründen, wäre am Ende des Blindsockels auch 1,40 m hoch. Zwischen der Terrasse und der Grundstücksgrenze zum rechten Nachbarn wären 3 m Abstand. Meine Frage nun: Wäre dieser Abstand kompatibel mit der Abstandsflächenverordnung NRW, die ich als Laie leider nur teilweise verstanden habe, oder nicht?
    Ich würde mich sehr über eine kurze Rückmeldung freuen.

    Sonnige Grüße
     
  2. #2 Diamand, 22.01.2017
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    Ob der Abstand OK ist oder nicht kann ich nicht sagen. Frag doch mal deinen Architekten
    Aber eine Terrasse mit einer Breite von 1,2 Meter das ist ein besserer Gehweg oder Balkon aber keine Terrasse, zumindest für mich nicht. Wenn da ein Stuhl steht kommt da schon keiner mehr durch. Oder hast du dich Verschrieben.
     
  3. #3 schwuchow4, 22.01.2017
    schwuchow4

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    Anbei eine kleine Zeichnung, damit das Ganze klarer wird. Aus der Zeichnung geht hervor, daß es noch eine Hauptterrasse gibt. Man kann die Seitenterrasse natürlich auch als Gehweg bezeichnen. Uns geht es nur darum, daß wir morgens kurz die Möglichkeit haben, vielleicht einmal in der Morgensonne zu sitzen. Mein Architekt verwies mich bezüglich des Abstandes zur Grundstücksgrenze an das Bauamt. Die zuständige Dame dort meinte, es könne Probleme geben, da die Seitenterrasse an einzelnen Stellen höher als 1m sei, konkreter wurde sie nicht. Mein Bausachverständiger war ebenso der Meinung, daß der Abstand zur Grundstücksgrenze mehr als 3 m sein müßte, da die Seitenterrasse an einzelnen Stellen höher als 1 m sei. Kann jemand von den Experten konkretere Aussagen machen? Reichen die 3 m Abstand aus oder muß es mehr sein? Wenn es mehr sein muß, wieviel mehr? Vielen Dank für die Bemühungen. CCF22012017_00001.jpg
     
Thema: Bau einer maximal 1,40 m hohen Terrasse auf abfallendem Gelände, Abstandflächenv. NRW
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