Abweichung vom Vertrag durch Baufirma

Diskutiere Abweichung vom Vertrag durch Baufirma im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir haben ein schlüsselfertiges Fertighaus (kein Billiganbieter) geordert. Unter anderem wurde geplant, die Solaranlage zwischen die...

  1. #1 dfs-1234, 23.07.2006
    dfs-1234

    dfs-1234 Gast

    Hallo, wir haben ein schlüsselfertiges Fertighaus (kein Billiganbieter) geordert.
    Unter anderem wurde geplant, die Solaranlage zwischen die beiden Dachfenster zu platzieren.
    Leider haute das durch einen Planungsfehler (Abstand stimmt um 18 cm nicht überein) nicht hin. Ohne uns zu fragen wurde die Anlage dann nach rechts oben verschoben - damit ist die gewünschte Optik zum Teufel.
    Weiterhin wurde die Abgasführung der Gastherme so geplant, dass ein DF nicht mehr geöffnetwerden darf (Schorni nimmt das so nicht ab). Es muss der Griff entfernt werden.
    Kann man aufgrund dieser Fehler einen Schadenersatz fordern?

    mfG
    Gast
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 23.07.2006
    VolkerKugel (†)

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    Jein ...

    ... man muss erstmal Nachbesserung - d.h. Herstellung des vertraglich vereinbarten Zustands fordern.

    Erst wenn das - aus welchen Gründen auch immer - nicht geht, kann über Schadensersatz verhandelt werden. Und dann wird´s schwierig.

    Bei der Solaranlage sehe ich allerdings erstmal - jedenfalls so wie beschrieben - keinen "Schaden". Sie ist doch nutzbar? Und einen optischen Mangel in Euro und Cent zu bewerten: Oh weh!
     
  3. #3 dsf-1234, 23.07.2006
    dsf-1234

    dsf-1234 Gast

    Abweichung ...

    Hallo Volker,

    die Fa. will sich am Di. dazu äußern, da es noch weitere Beanstandungen gibt.
    U.a. eine falsch konstruierte Vorsatzwand (zu niedrig ausgeführt).
    Na mal sehen.

    Gruß Gast
     
  4. #4 PMT-Wienert, 24.07.2006
    PMT-Wienert

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    Optischer Mängel

    Die Geringschätzung der "Schäden" durch optischen Mängel bei Architekten und Firmen ist höchst bedauerlich. Es müsste ein Recht auf Schmerzensgeld geben, wenn man für den Rest seines Lebens Pfusch anschauen muss, nur weil sich jemand vermessen oder ein Maßkette nicht richtig berechnet hat. Wenn es um Malerleistungen, Kratzer auf Türblättern und ungleichmäßige Verfugung geht, werden ja auch optische Mängel anerkannt. Der Bauherr muss aber darauf achten, dass er seinen Anspruch an das Design ausreichend dokumentiert, ggf. durch eigene Skizzen, die er übergibt.
    mfg
     
  5. #5 VolkerKugel (†), 24.07.2006
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    Mistverständnis ...

    ... oder: bitte nochmal lesen:deal .

    Ich schätze einen optischen Mangel überhaupt nicht gering ein! Aber - eben weil´s hier kein "Recht auch Schmerzensgeld" gibt - ist er halt sehr schwer zu beziffern :shades .
     
  6. #6 VolkerKugel (†), 24.07.2006
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  7. #7 dfs-1234, 31.07.2006
    dfs-1234

    dfs-1234 Gast

    Abweichungen

    Hallo,

    kurze Zusammenfassung: Baufirma erkennt sämtliche Mängel/Abweichungen an und hat bereits in unserem Sinne reagiert.

    Blower Door Messung (Rohbau) lag übrigens bei 0,6. Also so ganz schlecht sind sie nicht.

    mfG und vielen Dank für die Antworten
     
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