Pauschalpreisangebot - Mengen abweichend !!! -

Diskutiere Pauschalpreisangebot - Mengen abweichend !!! - im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; meine Frage war eigentlich für weitere Aufträge in Zukunft gedacht, diesen einen Auftrag haben Sie ja schon. Aber trotzdem, streiten lohnt in den...

  1. #21 Gast943916, 20.09.2008
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    meine Frage war eigentlich für weitere Aufträge in Zukunft gedacht, diesen einen Auftrag haben Sie ja schon.
    Aber trotzdem, streiten lohnt in den wenigsten Fällen und bei diesen mengen schon gar nicht.
    Gipser
     
  2. #22 FLIESE07, 20.09.2008
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    Bei der ausgesuchten Wandfliese handelt es sich dazu noch um eine Sonderserie und bei den Fliesengroßhändlern gibt es nur eine Abgabe in ganzen Paletten. Hätte ich also im Vorfeld schon alle 201,22 m² bestellt und in mein Lager liefern lassen, würde ich jetzt auf ca. der Hälfte an Fliesen sitzen bleiben! Zum Glück habe ich sie bisher nur reservieren lassen und noch nicht in voller Menge bestellt.
     
  3. #23 FLIESE07, 20.09.2008
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    Antwort: Erst einmal ist dieser Auftrag mit diesem Auftraggeber geplant. Folgeaufträge sind zwar nicht auszuschliesen, aber nicht geplant, da der Auftraggeber aus einem anderem Bundesland kommt und in unserer Gegend die einzige Baustelle betreibt. Dies ist nur ein Auftraggeber von vielen, also kein "Hauptauftraggeber" für weitere Baustellen.
     
  4. #24 Gast943916, 20.09.2008
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    Dann hätten Sie die u. U. auch berechnen können, das ist aber jetzt genau das was ich vorher geschrieben habe, jetzt einen anderen Preis für die tatsächliche Mengen kalkulieren, aufgrund höhrem EK
    Merke für die Zukunft: bei Materialsonderbestellungen, die nicht zurückgegeben werden können, eine Vorauszahlung geben lassen mind. in Höhe der Materialkosten
    Gipser
     
  5. #25 FLIESE07, 20.09.2008
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    Wenn ich den Auftrag fristgemäß erledige und dann eine Rechnung in Höhe des vereinbarten Pauschalbetrages stelle, begehe ich aber eigentlich keinen Fehler!!! Entweder wird meine Rechnung durch den Auftraggeber in voller Höhe bezahlt (mal von den 10% abgesehen die bis zur Schlußrechnung einbehalten werden) oder er weißt mich auf die Mindermenge hin. Wo kein Kläger....!

    Ich komme doch meinen Vertragsbedingungen nach.
     
  6. #26 Gast943916, 20.09.2008
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    der wäre schön blöd, aber offensichtlich wollen Sie es nicht begreifen, den Kläger werden Sie schneller haben als Ihnen lieb ist....und vorallem keine Bezahlung, denn die behält er bis zur völligen Klärung der Sachlage zurück, das kann aber dauern. Meine ganz pers. Meinung, wenn Sie so sehr auf diesen Auftrag und das Geld aus nicht erbrachter Leistung angewiesen sind, halten Sie den Rechtstreit nicht durch, ist es das wert??
    Gipser
     
  7. #27 FLIESE07, 20.09.2008
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    Gipser,

    Sie haben ja Recht. Aber wieso sagt dann der Projektleiter "Ich habe Glück durch die Abgabe eines Pauschalangebotes"?
     
  8. #28 FLIESE07, 20.09.2008
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    Also wäre es am vernünftigsten, ich spreche den Projektleiter auf die Mindermenge an, und unterbreite ein erneutes Pauschalangebot zu angepassten Mengen der Fliesenverlegeflächen und lasse mir dies bestätigen? Ein Aufmaß ist ja bei Pauschalangeboten nicht erforderlich.
     
  9. #29 Gast943916, 20.09.2008
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    vielleicht wollte er Sie nur bei laune halten, aber seine Aussage zählt doch nicht im Ernstfall, abgesehen davon, dass er mit Sicherheit seinen Chef nicht in den Rücken fallen würde.
    Gipser
     
  10. #30 FLIESE07, 20.09.2008
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    Wie gesagt ich bin seit Anfang diesen Jahres erst selbständig als Fliesenleger tätig (vorher 14 Jahre Berufserfahrung) und möchte mir erste Anfangsfehler ersparen. Ich möchte auch keinen Auftraggeber über das Ohr hauen, aber ich bekam des öfteren die Antwort das das Pauschalangebot bindend seie.
     
  11. mc3d

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    .
    Ich würde abwägen und einem möglichen jahrelangen Gerichtsstreit mit Anwaltskosten, Gerichts- und SV-Kosten aus dem Wege gehen in dem ich jetzt ein faires neues Angebot erstelle und das persönlich mit dem AG bespreche.
     
  12. #32 Gast943916, 20.09.2008
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    sag ich doch...
     
  13. Lukas

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    Haste nen Vertrag oder einen schriftlichen Auftrag? Was steht da drin?

    Gruß Lukas

    PS: Und wenn Ihr Euch das "Sie" nicht sofort abgewöhnt, dann.... :)
     
  14. #34 FLIESE07, 20.09.2008
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    Antwort: Ist schon klar. Dies kann auch sein. Auf eine einzige mündliche Aussage verlasse ich mich auch nicht. Hatte mich halt nur zu denken gegeben. Ist seit Gründung meines Unternehmens der größte Auftrag für mich. Deswegen möchte ich mich vorher gründlich rechtlich informieren, um nicht wie ein "Anfänger" in Sachen Baurecht dazustehen.
     
  15. Lukas

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    Das ist nicht Baurecht, sondern Vertragsrecht.
     
  16. #36 Gast943916, 20.09.2008
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    wenn du nicht erbrachte Leistungen abrechnen willst, wirst du bald keine Aufträge mehr bekommen, das spricht sich bei den BU´s schnell rum,
    also, tatsächliche Leistung mit AG besprechen, Preis vereinbaren (siehe oben) und auf geht´s
    Gipser

    PS. Recht so Lukas???
     
  17. #37 FLIESE07, 20.09.2008
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    Der Vertrag ist doch das 8-seitige Verhandlungsprotokoll wo alle rechtlichen Dinge außerhalb der VOB verankert ist. Dies wurde vom AG und AN unterzeichnet.

    Und dann kam daraufhin die schriftliche Erteilung des Auftrages mit der Bestätigung der Pauschalauftragssumme / Ausführungstermine / Zahlungsbedingungen / Vertragsbedingungen (gemäß Verhandlungsprotokoll) / Ansprechpartner (Projektleiter) und der obligatorischen Unterschrift vom Geschäftsführer
     
  18. #38 FLIESE07, 20.09.2008
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    Antwort: Wie gesagt, ich bin seit 1 Jahr erst selbständig, möchte keinen über das Ohr hauen "nicht fachlich und auch nicht finanziell", bin halt in Sachen "Vertragsrecht" ehrlich gesagt teils noch unwissend. Keiner kann alles von sofort an denke ich.

    Wenn die beste Lösung darin liegt, die tatsächliche Leistung abzurechnen, werde ich ein erneutes Angebot vor dem Beginn meiner Arbeiten meinem AG unterbreiten.
     
  19. #39 FLIESE07, 20.09.2008
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    Jetzt noch einmal etwas anderes, auch zu diesem Auftrag:

    Im Vertrag steht: Der tatsächliche Ausführungstermin wird dem AN 4 Wochen vorher mitgeteilt.

    Jetzt hat sich der Termin meiner Arbeiten tatsächlich um 2 Wochen nach hinten verschoben und man hat mir dies 6 Tage vor vereinbartem Ausführungszeitraum erst so kurzfristig per Mail mitgeteilt.

    Desweiteren wurde der Ausführungszeitraum meiner Arbeiten von 4 auf 3 Wochen verkürzt, obwohl ebenso im Vertrag drin steht das eine Vorverlegung oder ein Hinausschieben des Ausführungsbeginns um 6 Wochen wird keine Auswirkungen auf die Länge der vereinbarten Ausführungsfristen haben.

    Und dann noch das kurzfristige (2 Wochen vor dem neuesten Ausführungsbeginn) bekanntgeben der Mindermenge (Verlegeleistung).

    Ist doch 3 x Vertragsbruch durch seiten des AG, oder?
     
  20. #40 Gast943916, 20.09.2008
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    da verhält es sich genauso wie bei der Bezahlung: akzeptieren oder streiten und auf den Auftrag verzichten...
    ist doch ok., die Menge hat sich auf ca. die Hälfte reduziert, außerdem wäre es doch unrentabel, wenn du für ca. 150 m² 3 o 4 Wochen brauchst...
    so ist das Handwerkerleben :winken
     
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