Elektroinstallation Außen

Diskutiere Elektroinstallation Außen im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo zusammen, ich bin auf eine neue Art der El. Installation gestossen, leider bei meinem eigenen Neubau. :mauer Bei mir sind die...

  1. Peter3

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    Hallo zusammen,

    ich bin auf eine neue Art der El. Installation gestossen, leider bei meinem
    eigenen Neubau. :mauer

    Bei mir sind die El.-Leitungen für die Inneninstallation außen verlegt worden, d.h. einfach auf das Mauerwerk drauf genagelt.
    Da aber später noch 14cm Dämmung angebracht werden muss, hat mein Sachverständiger Bedenken,
    diese Außeninstallation OK ist, weil der maximale Abstand der Dämmung zum Mauerwerk max. 1cm sein darf. Zusätzlich wäre die Austauschbarkeit der Leitungen nicht mehr gegeben, falls was kaputtgehen sollte.

    Dies wurde als Mangel an den Ellektroinstallateur weitergegeben.
    Der El.-Installateur behauptet, dass diese Art der Installation den allgemeinen Regeln der Technik entspricht, erbringt aber keinen Nachweis.

    Hat irgend jemand Erfahrungen mit der Außeninstallation?

    [​IMG]

    Gruß
    Peter
     
  2. knopy

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    Na sowas habe ich noch nei gesehen, da war wohl jemand zu faul zum schlitzen. Du hast einen super Stein und nun noch zusätliche Lüftung nach aussen. wie werden den die Löcher verschlossen. Ich würde es so nicht zulassen. Wie wird die Dämmung aufgebracht, geklebt oder angeschraubt?
     
  3. Peter3

    Peter3

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    Hallo Knopy,

    die wird geklebt.

    Gruß
    Peter
     
  4. Peter3

    Peter3

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    Wieso "Super Stein"? Was ist mit dem?

    Poroton 24cm von Wienerberger.
     
  5. Julius

    Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Kreativ.
    Aber widerspricht zumindest nicht den elektrotechnischen Regeln!

    Ob die Vielfachlochung des Mauerwerks tolerabel ist, sollen andere beurteilen.
    Auswechselbarkeit von direkt eingeputzten Leitungen ist nie gegeben, dafür ist es egal, ab außen oder innen. Wenn die gewünscht ist, wäre (deutlich aufpreispflichtige) Vollverrohrung erforderlich gewesen.

    Was für ein Vertragsverhältnis besteht und mit wem?
     
  6. lulu66

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    Ist der Brandschutz gewährleistet?
     
  7. Uwe!

    Uwe!

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    wie sieht's mit geschuldeter(?) Winddichtigkeit aus?
    Die dürfte kaum gegeben sein
     
  8. Terra

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    Das hätte ich als Laie auch so gesehen. Aber warum macht man sowas???
    Warum außen und nicht innen!
     
  9. #9 Baufuchs, 16.09.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Julius

    Ob das den elektrotechnischen Regeln nicht widerspricht würde mich nicht interessieren.

    Ist nichts besonderes vereinbart, kann der Bauherr "die übliche Beschaffenheit" erwarten.

    Und die ist hier sicher nicht gegeben.

    Guckst Du § 633 BGB:

     
  10. Jonny

    Jonny

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    'kopfschüttel'

    Verlegezonen?

    Grüsse
    Jonny
     
  11. #11 Gast14207, 16.09.2010
    Gast14207

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  12. Peter3

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    Hallo,

    Danke für die Vielen Antworten!

    @Julius
    Es besteht ein Werksvertrag nach BGB.
    Durchgeführt wurden die Arbeiten von einem Sub-Unternehmen.
    Ich könnte fast sagen, von einem Pfusch Unternehmen, weil die so gut wie gar nichts richtig gemacht haben. Hier sind noch ein paar Mängeln:
    -Kabeln nicht inklusive Ummantelung in die UP eingeführt
    - Leerrohre mit 6-7 x 90 Grad Biegungen verlegt.
    -im Poroton gestemmt. Zum Teil auch Steine durchbrochen, 7cm tiefe schlitze gemacht und und und.
    Mit dem El. hatte ich wirklich „Glück“

    lulu66
    Danke für den Tipp mit dem Brandschutz. Ich werde meinen SV fragen.

    @Uwe!
    Die Windichtigkeit soll mit dem Innenputz hergestellt werden.

    @Terra
    Die Frage stelle ich mir auch.

    @Baufuchs
    Danke für den Hinweis!

    @Jonny
    Ich bestehe im Moment auf einer Ausführung nach 18015, da diese nach meinem Kenntnisstand den anerkannten Regeln der Technik entsprechen soll.
    Das Problem ist halt, dass mich diese Debatte im Moment eine riese Bauverzögerung kostet, jetzt schon 1 Monat und der El. will einfach seine Fehler nicht zugeben.
     
  13. #13 Baufuchs, 16.09.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Dann hat Dein Sachverständiger geschlafen.

    Der übliche Weg: Mängelrüge mit Fristsetzung. Nachfrist mit Androhung auf Kosten des Eli durch anderen Eli ausführen zu lassen.

    Bezahlt hast du den ja wohl noch nicht, oder?
     
  14. #14 Ingo Nielson, 16.09.2010
    Ingo Nielson

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    diese art der "kreativen" elektroinstallation habe ich in diversen neubaugebieten auch schon gesehen. man kann nur noch mit dem kopf schütteln, was einem heutzutage alles geboten wird - gerade bei den haustechnikgewerken...

    baufuchs hat´s schon geschrieben:
    mangelanzeige mit fristsetzung.
     
  15. Peter3

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    Hallo Baufuchs,

    bezahlt habe ich noch nicht. Das Protokoll des SVs habe ich an den El. weitergeleitet. Allerdings dachte ich, dass ich erst dann eine Frist setzen kann,
    wenn das Gewerk abgeschlossen und bezahlt ist. Kann ich auch mittendrin eine Frist zur Mangelbeseitigung setzen?

    Ich weiß, dass der El. In der Nachweispflicht ist, wüsstest du ob diese Installationsart mit der DIN 18015 alleine als Mangel dargestellt werden kann.

    Gruß
    Peter
     
  16. Peter3

    Peter3

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    Hallo Baufuchs,
    Hallo Nielson,

    Dem Bautäger gegenüber habe ich folgedes per FAX mitgeteilt.

    Er muss mir vor der Übergabe einen Nachweis erbringen, dass diese Installationsart den allgemeinen Regeln der Technik entspricht,
    sonst muss der El. alles neu machen.

    Übrigens der El. hat einen Meistertitel. Es war schon ein "Profi" am Werk.

    Hier ist noch ein Foto vom Meister :wow

    [​IMG]

    Gruß
    Peter
     
  17. #17 alabama2000, 16.09.2010
    alabama2000

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    es ist SEHR wichtig bei dieser Murksinstallation absolut winddichte Dosen zu setzen.....

    hab ich auch noch nie so gesehen, vor allem erschwert das nicht das aufkleben der dämmung? haben die leute die dämmen sollen das schon gesehen?

    Alabama
     
  18. #18 Baufuchs, 16.09.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Vor Abnahme musst du dem Eli gar nichts beweisen, weder mit DIN Normen noch mit sonst was. Nur den Mangel anzeigen.

    Beweispflichtig dafür, dass es kein Mangel ist, ist der Eli.
     
  19. #19 alabama2000, 16.09.2010
    alabama2000

    alabama2000

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    hab grad das bild gesehen.....:frust:frust:frust

    wo hat er denn den meisterbrief gekauft?
     
  20. Peter3

    Peter3

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    Es war noch nicht alles
    [​IMG]
     
Thema: Elektroinstallation Außen
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