falsches Wertgutachten - Grundstücksgrößenteilung 50% "verschätzt" - und nun?

Diskutiere falsches Wertgutachten - Grundstücksgrößenteilung 50% "verschätzt" - und nun? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Bevor ich noch mal auf deine Frage eingehe, möchte ich dir mitteilen, dass ich deinen Ärger durchaus nachvollziehen kann. Leider ist es aber so,...

  1. BJ67

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    Bevor ich noch mal auf deine Frage eingehe, möchte ich dir mitteilen, dass ich deinen Ärger durchaus nachvollziehen kann.
    Leider ist es aber so, dass ich nach wie vor nicht glaube, dass ein Vorgehen gegen den Gutachter von Erfolg gekrönt sein wird.

    Komme ich aber erst noch mal auf den Lageplan zurück.

    Wenn ich dich richtig verstehe, ist die rote Fläche die, die der Gutachter als Baufläche ausweist, der blaue Rahmen das, was vom Vermessungsamt als Gebäudefreifläche ausgewiesen ist - richtig ?!

    Dann sehe ich keinen Fehler beim Gutachten. Bei der schematischen Darstellung sieht es doch grob nach einer 50/50 Teilung aus !

    Noch mal zu deiner Äußerung, die Pläne kämen vom Vermessungsamt.

    Das ist identisch mit dem Katasteramt (heißt bei uns jetzt eigentlich auch Landesamt für Vermessung und Geoinformation) und zu diesen Darstellungen hatte ich mich bereits geäußert.

    Auch sehe ich noch kein Problem, in dem roten Bereich eine Bebauung durch zu bekommen, noch dazu, da dort bereits Gebäude stehen.

    Ob aber die jeweils gewünschten Nutzungsarten und Größen umgesetzt werden können, richtet sich dann doch nach den Nachbargrundstücken, wie es §34 BauGB möchte.

    Weshalb hat aber nicht der Planer oder auch du selber mal vor der Versteigerung beim Bauamt vor gesprochen und mal die Meinung zu deinem Vorhaben erfragt ? War der Planer da schon involviert ?
     
  2. #22 andreas2906, 21.06.2012
    andreas2906

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    Nein, der Planer war da noch nicht involviert.
    Ich habe bei Bauämtern Erkundigungen eingeholt, allerdings nur in Richtung Denkmalschutz - Einzeldenkmal - Archäoligie, was uns hätte ja behindern könnnen.

    Welche Nachbargrundstücke zählen da denn rein bei der Nutzungsart? Die direkt anliegenden oder auch welche "weiter" weg?
     
  3. BJ67

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    Die unmittelbaren Nachbarn, es kann aber auch das übernächste Grundstück oder das auf der anderen Straßenseite sein. Auch bestimmte Bebauungen innerhalb der gesamten Straße, so sie sich wiederholen, können helfen.

    So war es z.B. bei mir so, dass es innerhalb der Straße mit ca. 75 Grundstücken ca. 7 Grundstücke gab, bei denen eine Wohnbebebauung in zweiter Reihe vorhanden war, einige davon nach 1990 genehmigt.

    Letztlich hat sich die Baubehörde dazu durch gerungen, diese Bebauung in meinem Widerspruchsverfahren als Orts typisch an zu sehen und eine entsprechende Bebauung auch bei mir genehmigt.

    Das kuriose ist, als der nächste 5 Jahre später eine Scheune in zweiter Reihe ausbauen wollte, gab es wieder das gleiche Theater.

    Der Kampf bleibt dir als u.U.nicht erspart.
     
  4. #24 andreas2906, 21.06.2012
    andreas2906

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    Aha, na das kann ja dann sicher lustig werden...
    Wir haben keine direkten Nachbarn. Die Karte als Referenz, unten ist Grünfläche die als Erholungsgebiet ausgewiesen ist - danach kommt nix mehr außer Feld.
    Links ist ein kleiner Teil Gartensparte, danach Feld.
    Oben Gartensparte, dahinter Feld.
    Rechts oben, Zufahrtsstraße GS, Dorfteich, mal 2 Nachbarn mit Doppelhaus - nach denen kommen noch welche, da geht quasi die Dorfstraße lang.
    Rechts unsere Zufahrtsstraße, kleiner Spielplatz und ehemalige Dorfschule, Dorfstraße - dann erst Nachbarn.
    Rechts unten, lediglich Garagen.
    Wie man herauslesen kann... ja wir haben ein relativ ruhiges Stück Land da - wollten wir so.
     
  5. #25 Ralf Dühlmeyer, 21.06.2012
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    Na dann betet mal, dass Ihr da überhaupt etwas bauen dürft. Es könnte nämlich sein, dass es gar nicht unter § 34, sondern unter § 35 fällt - Aussenbereich!!!
    Dann hättet Ihr einen wunderschönen landwirtschaftlichen Betrieb ersteigert, der auch nur als solcher betrieben werden darf.
    Evtl. anders genutzter Altbestand verliert spätestens mit dem Abriss seinen Bestandsschutz!!!

    Ich denke, Ihr seid sehr naiv an die Sache heran gegangen. Hoffentlich nicht zu naiv!
    Ich hoffe auch, dass Euer Planer richtig fit in solchen Dingen ist, denn das braucht viel Fingerspitzengefühl, aber diese Fingerspitzen müssen auch schmerzhafte Stellen im Amt kneten, bis das Amt abwinkt.
    Vor allem aber kann man so etwas nur super vorbereitet angehen. Da führt der erste Weg nicht ins Amt. Vor dem Amtsgang gibt es eine Menge Dinge abzuarbeiten und Argumente zu sammeln, sonst ist die Klappe zu, bevor man überhaupt Piep gesagt hat.
     
  6. Baumal

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    da muß ich mich auch mal räuspern,
    diese skizze schaut sehr nach
    einem grundstück im aussenbereich aus.????

    da darf man nicht mal eben das
    bestandsgebäude abreissen und
    durch einen neubau ersetzen wollen.
     
  7. #27 andreas2906, 21.06.2012
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    So schauts größer aus.
    2.jpg
    Von Außenbereich ist auch im Schlechtachten erst von hinter dem ganz linken Gebäude die Rede.
    @ Ralf
    Die nötigen Gänge will ich dem Planer überlassen, da ich davon keine Ahnung habe.
    Gibts denn Empfehlungen bzgl. Reihenfolge welcher Infos?
    Unser Interesse ist es einfach - den Status so wie er auf der Karte dargestellt ist und eben im Schlechtachten steht zu haben. Dann wäre alles schick...
     
  8. BJ67

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    Gibt es eventuell Außenbereichs- oder Abgrenzungssatzungen für diesen Bereich. Auch darüber könnte eine entsprechende Nutzung definiert sein.

    Und, wie ist die Nutzung der alten Schule, wie viele Geschosse hat diese ?
     
  9. #29 andreas2906, 21.06.2012
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    Außenbereichs / Abgrenzungssatzung kann ich nicht beantworten.
    Die alte Schule ist umgebaut in Wohnraum oben, so eine Art Vereinsräume unten, aber glaube unbewohnt. Hab da noch keinen gesehen. Das Haus hat EG, 1.OG, DG glaube ich, habs leider auf keinem Foto mit drauf. Am Samstag kann ich aber direkt nochmal nachschauen...
     
  10. Baumal

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    weshalb willst du was auch immer nachschauen.??

    das ist aufgabe deines planers, wenn er
    sich nicht selbst schlau macht
    sondern die aufgaben der bauherrschaft überlässt
    bevor er irgendetwas "plant", ist er sein geld
    nicht wert.
     
  11. R.B.

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    ITler, die können das ;)

    SUSE

    Gruß
    Ralf
     
  12. Baumal

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    ohhh... nicht auf
    die berufsbezeichnung geachtet....:D

    ITLer können natürlich alles, auch
    kuchen backen und im kopfstand
    einschlafen....
     
  13. #33 andreas2906, 21.06.2012
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    Ich glaube das habt ihr falsch verstanden. Es ging um die Nachbarbebauung, in dem Fall die alte Schule.
    Nachschauen wollt ich nur, um die Frage hier von BJ67 zu beantworten.

    Der Planer wird sich schon kümmern, was er wie zu tun hat. Ich versuche lediglich, das Optimum herauszuholen - deshalb die Fragen zur Hilfestellung und Erfahrungen. Wenn dabei was an Informationen rausspringt und uns helfen kann bzw. dem Planer als Hinweis mitgeteilt werden kann, ist doch alles schön.
    Ich unterstelle unserem Planer nicht, dass er nicht fähig, bisher hat er einen guten Eindruck hinterlassen.
    Ich denke aber ein paar mehr Freigeister können sicher nicht schaden!

    Um es auch mal richtig zu stellen, "geplant" wurde bisher nur, was wir uns vorstellen. Es existiert noch kein Grundriss etc. Unser Wunsch ist eben auch, das neue Haus dahinzustellen, wo jetzt noch das Alte steht ( unten das Gebäude quer ), nicht so lang und etwas breiter.
    Dieser Wunsch wird eben durch den derzeitigen Stand der Dinge behindert - deshalb dieses Thema hier.
     
  14. #34 andreas2906, 21.06.2012
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    Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
    Kuchen backen kann ich der Tat.

    ... den Rest ignorier ich einfach mal, trägt zur Sache leider wenig bei .
     
  15. #35 Ralf Dühlmeyer, 21.06.2012
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    Noch mal ganz deutlich und zum mitschreiben:
    Du hast ein Grundstück mit Wohnhaus(?)-Bestand ersteigert in der Hoffnung, diesen Bestand abreissen und einen Neubau errichten zu können.

    Du siehst i.A. das Hindernis in unterschiedlicher Auffassung diverser (unmaßgeblicher) Behörden(unterlagen) zur bebaubaren Grundstücksfläche.

    Wir sehen hier überwiegend wesentlich eher die Frage, ob dieses Grundstück überhaupt zu reinen Wohnzwecken bebaut werden darf, weil nicht kar ist, ob es zum Innenbereich oder zum Aussenbereich gehört.
    In jedem Fall liegt es an der Grenzfläche zwischen den beiden Gebieten, fragt sich nur auf welcher Seite der Grenze!

    Innenbereich - geschlossenes Siedlungsgebiet (nicht deckungsgleich mit politischer Ortsgrenze oder Ortsbeschilderung an den Strassenrändern)
    Aussenbereich - Acker, Wiese, Wald & Co - Bebauung nur zu Zwecken der entsprechenden Flächennutzung zulässig, Wohnen nur mit Betriebszusammenhang, beides auch kein Muss, sondern kann.

    Die Hauptaufgabe ist also erstmal zu klären, in welchen Bereich das Grundstück gehört. Nur dann, wenn es in den Innenbereich gehört (§ 34 BauGB), kann über eine geänderte Bebauung nachgedacht werden.
    Dann erst greifen all Deine bisherigen Gedanken.

    Sollte es zum Aussenbereich gehören, könnte (= Konjunktiv) allerdings wirklich ein Regressanspruch gegen den Gutachter vorliegen, sollte dieser das nicht ersichtlich berücksichtigt haben oder das Gericht im Verfahren darauf hingewiesen haben.
     
  16. Baumal

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    bisher konntest du die frage nicht beantworten,
    liegt dein grundstück in einem aussenbereich...?

    du mußt hier auch keine grundrisspläne präsentieren,
    aber diese frage nach aussenbereich und abriss
    irgendwelcher gebäude, führt doch zu einer
    diskussion, welche nicht fruchtet.

    hat dein "planer" sich schlau gemacht?
    offensichtlich nicht, ansonsten würdest du hier nicht
    nachfragen.
     
  17. #37 Ralf Dühlmeyer, 21.06.2012
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    PS - Schrebergärten sind im Aussenbereich durchaus zulässig, weil sie qua Urgedanken ja nichts anderes als Nebenerwerbslandwirtschaft waren.
    Aus denen lässt sich also kein Honig saugen.
    Und ob eine zum Vereinsheim umgebaute Schule den Innenbereich erweitert - naja.
     
  18. #38 andreas2906, 21.06.2012
    andreas2906

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    Nach den derzeit vorliegenden Informationen beginnt der Außenbereich hinter dem linken Gebäude.
    Der Planer macht sich derzeit schlau - die Probleminformation ist erst seit Dienstag bekannt.

    Demzufolge das Ergebnis abwarten.

    Hättet Ihr denn Tipps der Herangehensweise? Sicher werden wir mit dem Planer weitere Schritte besprechen, aber wie Ralf in #25 schon angedeutet hat, ist das sicher ni einfach.
    Wenn man dafür nur eine "Versuch" hat, so wie ich es gedeutet habe, wäre es ja fatal eine evtl. entscheidungsfähige Stelle zu übergehen.
    Wir wollen doch nur das alles sauber verläuft und nicht jetzt schon Streß haben.
     
  19. #39 Thomas Traut, 22.06.2012
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    Ob es Außen- oder Innenbereich ist, lässt sich ganz schnell beim zuständigen Bauamt/Stadtplanungsamt erfragen. Warum hat das der Planer nicht als erstes schon erledigt? Das ist doch die Grundlage jeglicher weiteren Planung!
     
  20. #40 andreas2906, 22.06.2012
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    Hab ich das Wort Planung missbraucht???

    Wir ( Frau und ich ) sind zu dem Planer - dieser hatte sich vorher mit uns das GS angeschaut - und haben unsere Wünsche in einem sehr langen Gespräch erörtert. Dazu gehörten, was passiert mit alten Gebäuden, wo sollen die Neuen hin, was haben wir für Vorstellung bezüglich Größe, Form, Etagen, Anzahl Zimmer, Dachart, Technik, Anzahl Bäder und was soll rein ( Wanne, Dusche... ), sowas eben.
     
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