falsches Wertgutachten - Grundstücksgrößenteilung 50% "verschätzt" - und nun?

Diskutiere falsches Wertgutachten - Grundstücksgrößenteilung 50% "verschätzt" - und nun? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Nun stellt sich allerdings bei der Planung ....... Unser Archi versucht nun mit der Planung so durchzukommen, dass die Teilbereiche so geändert...

  1. #41 Ralf Dühlmeyer, 22.06.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Das sagt nichts anderes als das Ihr danach schon eine mehr oder weniger fertige Planung habt. Also Grundrisse mit Anordnung auf dem Grundstück, Ansichten, Schnitte usw!

    Nun sinds plötzlich nur erste Gedanken. Das Abändern erster Gedanken kostet aber kein Geld. Höchstens die Prüfung der Möglichkeiten kann evtl. als besondere Leistung mit Extrahonorar angesehen werden.
    Aber die ist bei einem § 34 Gebiet IMMER notwendig! Also kein Schaden, sondern Sowieso-Kosten.
     
  2. Baumal

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    merkwürdiger "planer".
    hat er euch nach besichtigung grundstück
    darauf aufmerksam gemacht, dass ihr
    evtl. keinen neubau errichten dürft?

    weshalb werden lange gespräche über
    details zum hausbau mit euch geführt,
    ohne dass der "planer" beim bauamt
    vorstellig war?
     
  3. #43 andreas2906, 22.06.2012
    andreas2906

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    Hm. Gute Frage, kann ich nicht beantworten. Wir wollen das erste mal bauen.
    Wir ( Frau und ich ) haben uns auf das Gutachten verlassen, wir leben doch in Deutschland, wo es heißt - wer schreibt, der bleibt. Dachten eben der Wisch des Gutachtens stellt was verlässliches dar - wußte nicht das sowas wie eine Empfehlung zu behandeln ist.
    Und nein, wir wurden nicht darauf hingewiesen evtl. keinen Neubau errichten zu dürfen.
    Ich hoffe wir bekommen zeitnah eine Information von ihm.

    @Ralf Unser "Plan" war so ( Planung ) - tschuldigung, werde auf meine Wortwahl achten.
     
  4. uban

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    Gutachten und verlässlich, vergiss es. Erstens machen auch Gutachter mal einen Fehler und zweitens kann das Glas für einen Gutachter man voll und für den anderen Gutachter aber halb leer sein.

    Du kannst ja jetzt einen zusätzlichen Gutachter beauftragen (wird nicht billig) dass er das erste Gutachten begutachtet. Zuvor musst du dich aber beraten lassen (am besten profesionell gegen Gebühr) wie genau der Auftrag bzw die Fragestellung für das Gutachten über erste Gutachten lauten soll. Einmal falsch gefragt und du bekommt ein Gutachten mit dem du nicht soviel anfangen kannst.

    Rechtliche empfehlungen dürfen ja nur vom RA kommen, vergiss den bitte nicht. Das Geld/Zeit für den eigentlichen Hausbau kannst du dann aber vergessen.

    :mega_lol:

    Hat zwar mit Bauen nix zu tun, in Bayern wurde vor einiger Zeit ein Teppich um ein mehrfaches falsch vom Aktionator eingeschätzt, die ursprüngliche Besitzerin bekam nur einen Bruchtel, bei der zweiten Versteigerung wurde nämlich ein Wert mehrfaches höher erzielt.
    Laut Gericht war's dann persönliches Pech (alles nach meiner Erinnerung)
     
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