Baugenehmigungen oftmals überflüssig?

Diskutiere Baugenehmigungen oftmals überflüssig? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Da gebe ich Dir zu 100% Recht, aber das will hier auch niemand... Nicht? Traumtänzer... Hast DU eine Ahnung, wie es in Baugebieten aussieht...

  1. H.PF

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    Nicht? Traumtänzer...

    Hast DU eine Ahnung, wie es in Baugebieten aussieht wenn da keine Regelung passiert...
     
  2. #22 Gast036816, 03.08.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    was regst du dich auf, du hast um 2,00° überschritten, da hätte ich mich vorher am kopf gekratzt und mich gefragt - funktioniert das dach mit 2,00° weniger nicht auch?

    vorher nachdenken, nicht nachher motzen. um die 200 € ist es schade, klar, aber das hättest du vermeiden können.
     
  3. Lecter

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    Es geht mir nicht um meine 200€, mir gehts um die Abertausende Euros, die unsere Ämter für völlig überflüssige Berfreiungen kassieren. Meine 2° sind meine 2° und mein Dach enspricht damit vermutlich mehr als der Hälfte Häuser in ganz Deutschland. Wieso soll ich dafür extra zahlen...ich und tausende andere Bauherren?!? Hier ist es sehr schwierig den Kern meines Anliegens deutlich rüber zu bringen...
     
  4. #24 Gast036816, 04.08.2012
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    Gast036816 Gast

    was regst du dich auf? das hättest du vorher vermeiden können.

    ich hatte ein fall, da hat die befreiung 285.000 DM gekostet und die waren dem grunde nach berechtigt. über die höhe kann man diskutieren - aber wie gesagt, vorher nachdenken kann geld sparen.

    in der freien wirtschaft wird übrigens in solch ähnlich gelagerten fällen ebenfalls mächtig zugelangt. mach einen vorschlag, das abzustellen.
     
  5. #25 sledgehammer, 04.08.2012
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    ist ein Zeltdach nicht auch immer ein Walmdach ???
     
  6. H.PF

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    Zeltdach ist eine Sonderform des Walmdaches
     
  7. #27 driver55, 04.08.2012
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    Ich bin zwar auch nicht auf der Seite der Ämter, aber was du hier von dir gibst ist Käse!

    Und 500€ für eine Inspektion <gemäss Serviceplan> ist doch mittlerweile (fast) normal - ab einer bestimmten Fzg-Klasse.
     
  8. #28 sledgehammer, 04.08.2012
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    also ein Widerspruch....Zeltdach verboten...Walmdach erlaubt
     
  9. H.PF

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    nein, KEIN Wiederspruch sondern ein Zeltdach ist eine spezielle Sonderform des Walmdaches. Und zwar eine ohne Hauptfirst. Und DAS ist verboten...

    Warscheinlich reichen schon 2 Firststeine und das Dingen ist genehmigungsfähig. Oder ihr lasst da einen Kamin hochkommen etc...

    Aber Walmdächer grundsätzlich sind erlaubt, aber nicht auf quadratischen Häusern wo alle Grate in einem Punkt zusammen laufen...
     
  10. #30 Ralf Dühlmeyer, 04.08.2012
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    Der Kern Deines Anliegens ist schon völlig klar. Es gibt auch eine ganz einfache Möglichkeit, dieses Wirklichkeit werden zu lassen:

    Geh in die Politik und sorge dafür, dass nur noch B-Pläne von Deiner Gemeinde beschlossen werden. die Du für vernünftig hälst.
    Dann hast Du Dein Anliegen umgesetzt und brauchts nicht mehr meckern. Dann musst Du nur noch das Gemecker derer aushalten, die so wie Du meinen, ihre Vorstellungen seien allein seelig machend und wer was anderes erlasse, sei ganz böse ;)
     
  11. #31 OLger MD, 04.08.2012
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    Ich sehe momentan nur 2 Möglichkeiten wie Du aus dieser Situation wieder herauskommen kannst:
    1.) Du wirst ein einflussreicher Politiker und änderst die Gesetze und Vorschriften

    2. Du betrachtest die ganze Sache mal aus einem anderen Blickwinkel:

    A) Sieh es sportlich; mit Deinem Wert von 45° hat Du Dich nicht für die Teilnahme am Wettkampf qualifiziert. Nur Duch ein Sponsoring des Bauamtes bist Du dennoch zugelassen worden und kannst an den Wettbewerben
    - das schönste Haus
    - das steilste Dach
    usw. teilnehmen. Eine Teilnahme in der offenen Klasse ist immer möglich u.a. in der Kategorie:
    - Die meisten Anträge auf Abweichung
    - Die meisten Anträge auf Änderung der eingereichten Entwurfsunterlagen
    - Der längste amtlich verordnete Baustop usw.

    B) Du warst Teinehmer am Bauquizz
    "Und nun die entscheidende Frage in der letzten Runde Bauamt gegen Antragsteller: 'Nennen Sie mir eine Zahl zwischen 38 und 42'
    Antwort: '45'. Schade, leider falsch. Die Gewinnsumme von 200 EUR ist an das Bauamt auszuzahlen.

    C) Es ist Comedy und
    Du bist Oberamtsrat Alfred Clausen auf den Leim gegangen.
    (Wer es nicht kennt sucht mal nach 'Baumann und Clausen')
    Und der Alfred, der wäre auch auf die Baustelle gekommen und hätte nachmessen lassen.

    D)
    Ist doch alles super gelaufen
    . Schlimmer wäre es wenn sich der Sachbearbeiter auf den Weg gemacht hätte und vor Ort nachmessen kommt und hinterher noch einen Gebührenbescheid ausstellt mit z.B. Anfahrtpauschale 80ct/km, Arbeitszeit Anfahrt je angefangene Stunde 85EUR, Messgebühr 1 Psch = 780 EUR, Arbeitszeit Rückfahrt je angefangene Stunde 85EUR, Gebührenbescheid 1 Psch = 450 EUR, Nebenkosten 33.75 EUR usw..
    Und das Nachmessen hätte möglicherweise ergeben: SOLL=45° IST=46°! :bef1021:

    Und sag mal selber; mit 45°Dachneigung ließen sich doch die ersten Entwürfe mit dem Geodreieck (45°-90°-45°) und auch einige Berechnungen schneller und einfacher erstellen als mit 39 oder 42°?? Wer kam denn auf die Idee mit den 45°?? Vielleicht hast Du ja dadurch 300 EURO bei der Planung gespart.
    Sieh es doch mal so.
    Und Gebühren werden nicht etwa nach Aufwand ermittelt, die werden festgesetzt.
    Gruß Holger
     
  12. Lecter

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    Ok, ich beende das hier...

    Danke für die zwei, drei guten Antworten!
     
  13. Lecter

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    Unser Bescheid über 200€ wurde für ungültig erklärt ! ! !

    Es liegt ein Fehler in der Gebührenberechnung vor!

    Der neue Bescheid ist 50% unter dem vorherigen, nämlich genau 100€.

    Da kommt Vertrauen auf in das System...
     
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Baugenehmigungen oftmals überflüssig?

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