Betriebsprüfer der Berufsgenossenschaft kommt!

Diskutiere Betriebsprüfer der Berufsgenossenschaft kommt! im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Betriebsprüfer war da Hallo, vor etwa einem halben Jahr war ein Betriebsprüfer bei mir und meinte, dass die 300 Maurerstunden auf der Rechnung...

  1. #61 WalterN, 15.09.2006
    WalterN

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    Betriebsprüfer war da

    Hallo,

    vor etwa einem halben Jahr war ein Betriebsprüfer bei mir und meinte, dass die 300 Maurerstunden auf der Rechnung und die bei der BG Bau gemeldeten 160 Helferstunden nicht für den Rohbau reichen würden. Er meinte, "entweder wir schreiben jetzt 500 weitere Helferstunden, oder wir besorgen uns die Pläne beim Landratsamt und schätzen dann..."

    Daraufhin hatte ich dann beim Landratsamt angerufen: beim dort zuständigen Bearbeiter hat die BG Bau noch nie irgendwelche Pläne angefordert.

    Gestern hab ich nun einen weiteren Brief bekommen, mit der Aufforderung, eine Kopie der Pläne einzusenden. Diese Bitte wurde geich mit dem Hinweis auf meine "Mitwirkungspflicht" untermauert.
    Wenn ich mir das Kleingedruckte bei der BG Bau anschaue, besteht meine Mitwirkungspflicht in der Angabe der ausführenden Baufirmen, der Helferstunden und der Einsichtnahme in die Rechnungen. Wie seht ihr das ? Was soll ich machen ? Gleich zum Anwalt gehen ?
     
  2. voggel

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    da ich auch gerade Rohbaue , wie geht das weiter bei dir ?! bzw wie ist es weitergegangen ?!

    GRuss Stefan
     
  3. #63 WalterN, 05.10.2006
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    Thema ist noch nicht durch, versuche gerade, die BG einfach mit Schriftverkehr hinzuhalten.
     
  4. #64 Maidörfer, 05.10.2006
    Maidörfer

    Maidörfer Gast

    Bin zwar im Bereich Baulohn ein Laie (habe schon seit über 12 Jahren keinen mehr gemacht), aber der Bauherr und die Bauherrin sind nicht versicherungspflichtig http://www.bau-bg.de/arge/internet/arge_inter_001.nsf/FrameByKey/MSCR-5BMFBP-DE-p

    Somit sollte doch eine hohe Eigenleistung, sofern mit Urlaubsansprüchen, etc. begründbar kein Problem darstellen. Vielmehr sind doch in der Praxis die vielen "Freunde" und "Bekannten" das eigentliche Problem, welche die Bau-BG jagt. Habe dies selbst schon bei Mandanten erlebt, dass man entweder genauer nachschauen möchte, wer und wieviel bzw. für wieviel "unentgeltlich" auf der Baustelle waren. Die meisten knicken dann ein und machen den Weg für eine großzügige Schätzung der Eigenleistung durch Verwandte und Freunde den Weg frei.

    Meine Meinung zur Bau-BG: Fragt mal Bauunternehmer dazu, wieviel Bauleistungen billiger sein könnten, wenn nicht überall in verschiedenen Kassen (SoKa-Bau) Geld verwaltet werden würde. Irgendwann werden die noch einführen, dass selbst Baustellenfahrzeuge bei einer Bau-HV zentral versichert werden müssen. Wenigsten gibt´s gegen das Monopol der Bau-BG bereits Klagen...

    Gruß

    Maidörfer

    P.S. Blöder Satz eines Bauhandwerkers, nachdem sein Gewinn außergewöhnlich hoch war: "Dieses Jahr ist nicht besser gelaufen als die anderen. Ich hatte nur viele öffentliche Auftraggeber und weniger Privatkunden. Da konnte man halt nichts machen."
     
  5. rira

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    prügerbgbau kommt, was tun????

    Hallo,

    habe vor ein paar wochen post von der bg bau bekommen.
    nächste woche soll ein prüfer zu mir kommen...
    ich habe während der bauphase dieses formular bekommen, in dem man eintragen soll wer geholfen hat etc. habe ich natürlich auch getan. so nett und dumm wie ich war, habe ich das großzügig angegeben.eigentlich wusste ich nicht für was das genau ist.
    promt kam eine rechnung über 2.500 € !!!! anmerkung: der bau umfasste ein normales einfamilienhaus mit normaler eigenleistung. daraufhin habe ich ein brief an die bg bau geschickt in dem ich erklärt habe, das ich die stunden nur noch schätzen konnte und ich dies mit sicherheit zu hoch getan hätte. darauf hin forderte die bg bau meine handwerkerrechnungen an. nun habe ich als antwort den brief mit dem prüfungstermin bekommen. kann mir jemand sagen, was ich nun am besten tun kann?? Termin wahrnehmen oder absagen? habe total schiss. weiß jemand was da passieren kann? hat jemand schonmal soetwas erlebt?
     
  6. #66 WalterN, 14.01.2007
    WalterN

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    Nicht einschüchtern lassen

    bei mir ist zwar das Thema auch noch nicht durch, aber die BG ist vielleicht doch ein wenig zanhloser als sie sich gerne gibt.
    Nachdem ich den ersten Prüfer 'hinauskomplimentier' hatte, weil er frech wurde, gab es ein langes Hin und Her per Post.
    Nach etlichem hin und her habe ich geschrieben, dass ich meiner Pflicht zur Angabe, welche Firma welche Gewerke durchgeführt hat, (nämlich genau das steht in dem Paragrafen, auf den sich die BG immer beruft) nachgekommen bin und ich keine weiteren Aktionen bzgl. BG durchführen werde. Daraufhin kam nochmal ein Brief, in dem sich ein weiterer Betriebsprüfer angekündigt hat.
    Das ist jetzt etwa ein halbes Jahr her, seitdem nix mehr gehört.
     
  7. #67 Christ 32, 12.03.2007
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    bei mir warn Sie freundlich

    ich hatte vergessen den Schriebs rechtzeitig zurück zuschicken und bei denen angerufen. Ich fragte auch was ich alles auszufüllen habe und der Herr am Telefon erklärte: wenn alles über Unternehmer läuft machen sie 2 Häckchen und ne Unterschrift- fertisch

    ich hatte noch die Summen meines Vaters im Hinterkopf über seine paar Helferstunden. Er hat bis aufs Dach und die Heiztechnik alles allein gemacht und war erst kooperativ und später in Erklärungsnot.
     
  8. #68 semibau, 17.04.2007
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    Falls die BG Bau einen Bescheid, dem man widersprochen hat, einfach vollstreckt, hat man hier die Möglichkeit einer Vollstreckungsgegenklage, um die Vollstreckung abzuwenden?
     
  9. #69 Ralf Dühlmeyer, 17.04.2007
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  10. #70 Olaf (†), 17.04.2007
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    (aber Anwalt einschalten!!!)
    Des ist wie bei FiAmt: Erst schießen, dann fragen.
    Ein Widerspruch löst keinen Aufschub der Zahlung aus.
    Ach wenn wir das doch auch könnten.
     
  11. #71 semibau, 17.04.2007
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    Leicht gesagt. Welcher Anwalt? Sozialrecht, Baurecht?

    Und wo? Welches Gericht ist zuständig bei einer Vollstreckungsgegenklage gegen den Bescheid?
     
  12. #72 kraweuschuasta, 09.08.2007
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    Als mitlesender Ösi bin ich jetzt ziemlich fassungslos, was die bei euch alles wollen. Helferstunden, Bautagebuch, Handwerkerrechnungen..... Und das MÜSST ihr wirklich machen?
    Bei uns ist das komplett egal wer und wieviele wie lange wobei mitgearbeitet haben.... Wüßte nichtmal mehr, wann wer da war......
    Seit wann gibts denn das bei euch?

    Drück euch die Daumen!
    lg, kraweuschuasta
     
  13. ed1949

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    Nein. Es reicht, wenn man auf dem Vordruck die beteiligten Firmen einträgt und 'keine Eigenleistung' ankreuzt. Danach kommt nie wieder was von der BauBG. Probleme bekommen nur diejenigen die der BauBG sehr viel erzählen und sich womöglich die Details später nochmal anders überlegen. Das ganze nennt sich negative Feedback-Loop: Wer es besonders gut meint, bekommt später die besonders dicke Rechnung. :Brille
     
  14. #74 kraweuschuasta, 10.08.2007
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    Und was macht ihr, wenn ihr -so wie wir- den Innenausbau komplett selbst gemacht habt (Gipskartonplatten montieren, verspachteln, malen, san Objekte monteiren, Fliesen, Steckdosen/Schalter in Absprache mit Elektromeister montieren, )...???

    lg, Wolfgang
     
  15. Lukas

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    Dann teilt man das der BG genau so mit. Wenn mans über extra Materialeinkaufsrechnungen belegen kann, um so besser.
    Eng wirds, wenn der Zeitraum sehr knapp ist. Eine gewisse Plausibilität sollte gegeben sein. ;)

    Gruß Lukas
     
  16. ed1949

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    Man der BauBG natürlich trotzdem nur die Firmen mitteilen, da die Eigenleistungen erst mal keine Beitragspflicht auslösen. Allerdings löst es erst mal einen gesteigerten Arbeitsaufwand bei der BauBG aus. Und es ist nur recht und billig, wenn diese dann vom BH einen grossen Aufwand in Form von Nachweisen zurückfordert (Auge um Auge, Zahn um Zahn - das Prinzip ist scvhon sehr alt). Diesen gesammelten Aufwand kann man daher durch eine selektive Informationspraxis minimieren und damit zu einer ökonomischen Abwicklung für beide Seiten kommen.

    Keine Rechtsberatung nur meine Meinung - ich hasse Bürokratie.
     
  17. #77 BetonMiller, 10.08.2007
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    Wenn man als Bauherr alle Arbeiten in Eigenleistung ausführt, sind keine Beiträge zu zahlen, denn als Bauherr besteht keine Versicherungspflicht.
    Für die Fremdarbeiten gibt man die Handwerker an...
    Dann sollte man sauber sein...
    Allerdings ob die BG schlucken würde, wenn einer angibt, alles alleine selbst gemacht zu haben... hmmm

    Beschäftigung von Helfern... lohnt sich die Eigenleistung dann überhaupt noch?
    Mußte die Leute bezahlen und dann noch die Versicherung oben drauf...und hast keine Gewährleistungsansprüche auf die Arbeiten...
     
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    korrektur? wenn ehefrau net GS besitzer gilt sie als helfer, oder?
     
  19. #79 BetonMiller, 11.08.2007
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    GS Besitzer?

    Ich dachte, generell ist der Ehepartner des Bauherren nicht Helfer
     
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    das meine ich nicht. weilmeist 50/50 besitzer zahlt kaum einer. aber das hängt meiner laienhaften kenntnis nach davon ab.
     
Thema: Betriebsprüfer der Berufsgenossenschaft kommt!
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