Änderungen der VOB Teil C

Diskutiere Änderungen der VOB Teil C im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Für die Umpinselung der HK-umgreifenden Leibungs-Nischenflächen hat er die Zulage. Ja klar, bekommt der BL es normalerweise gebacken, die Nischen...

  1. #21 susannede, 04.08.2007
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    Für die Umpinselung der HK-umgreifenden Leibungs-Nischenflächen hat er die Zulage. Ja klar, bekommt der BL es normalerweise gebacken, die Nischen vor Setzen der HKs durchpinseln zu lassen...wenn er mal eine Angabe vom Bauherr oder Archi hätte, ob nur gemalert wird, oder tapeziert (und wat dann) oder welche Farbe usw. usf.

    nääää....

    Klar klingt das laienhaft...aber momentan hat bauleiten irgendsowas wie "Chefin des Kindergartens sein" an sich...oder der Irrenanstalt.
     
  2. #22 Carden. Mark, 04.08.2007
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    Wenn der BH nicht mit den Angaben nachkommt, schuckt er halt eben für das herummalern um HK - ist doch OK.
    Sei froh, wenn der Maler hierfür nicht auch noch ne Zulage als Erschwerniszulage nimmt.
     
  3. #23 Carden. Mark, 04.08.2007
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Bitte Richtig lesen.
    4.2.18
    Ausbilden von Kanten ohne Profile.

    Bei einer Türöffnung, wo eine Umfassungszarge reinkommt, werden keine Kanten ausgebildet.
    = keine Zulage
     
  4. #24 Hundertwasser, 04.08.2007
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    Der Unterschied dürfte in der Praxis keiner sein. Nachdem unabhängig von der jeweiligen Regelung die Ausführung gleich ist, sollte auch monetär unter dem Strich das Selbe herauskommen. Bisher hat der Maler die Leibungen nur bezahlt bekommen wenn die Öffnung abgezogen wurde, jetzt bekommt er alle Leibungen separat bezahlt.
    Früher habe ich meinen Standard-m² Preis mal die Fläche gerechnet, Summe notiert.
    Dann die Kosten für die Leibungen ermittelt und als Summe dem Wandanstrich zugerechnet.
    Die Summe dann geteilt durch die Massen des Wandanstriches war mein EP.

    Jetzt ist die Kalkulation einfacher, nämlich ein Rechenschritt weniger.

    Also z.B.

    2000 m² x 3,- = 6000,- €
    Leibungen 500 lfm x 1,- € = 500,- €
    Summe 6500,- €

    Die Summe 6500,- geteilt durch 2000 m² = 3,25 €

    So stand es bisher in einer Position. In Zukunft sind es halt zwei Positionen, aber an der Summe ändert sich nix.

    Vorteil Aufmaßprüfer: Er legt das Putzer-Aufmaß neben das Maleraufmaß und kann direkt vergleichen.
     
  5. #25 Ralf Dühlmeyer, 07.08.2007
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    Für alle...

    die auf die Nr. der Besonderen Leistungen Bezug nehmen:
    Bei den Putzarbeiten 18350 hat einer die Nr. heftig durcheinander gewürfelt.
    Textgleiche Beschreibung - nur die Nr. hat sich geändert. :frust :mauer
    Also Obacht, sonst habt ihr was ganz anderes vereinbart, als ihr wolltet.
    MfG
     
Thema: Änderungen der VOB Teil C
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